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  • VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 30.04.2019, 9 Uhr: 30. April 2019

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 30.04.2019, 9 Uhr  (Gelesen 1258 mal)

  • Beiträge: 2
  • Nur der Versuch macht klug
Hallo werte Gemeinschaft,

Lese hier schon geraume Zeit mit und danke den Admins und der Forumgemeinde für diese wichtige Plattform, den vielen Beiträgen und gegenseitigen Hilfe.

ich begleite morgen eine Bekannte zur mündlichen Verhandlung nach Gelsenkirchen zum Verwaltungsgericht - Sie gegen Westdeutschen Rundfunk.

Sie hat seit 2013 allen Bescheiden widersprochen, bzw. zurückgewiesen wegen erheblichen Gewissenskonflikten, Grundrechtseinschränkungen und Rechts-sowie Kompetenz-Unsicherheiten der beteiligten "Behörden", Rundfunkanstalten und des Beitragsservice insich.

Kann hier jemand noch letzte wichtige kurze Tipps geben, die man beachten sollte trotz das sicherlich schon feststeht, wie das Verfahren enden wird.

Ja, ich habe schon einige Stränge dahingehend hier im Forum durchgesehen...


Falls jemand aus der Nähe ist und dort hinkommen möchte?

Die mündliche Verhandlung findet am 30.04.2019
um 9:00 Uhr am
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen,
Bahnhofsvorplatz 3,
45879 Gelschenkirchen, Sitzungssaal I statt.



Vielen Dank
&
Besten Gruß


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2019, 16:00 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.174
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Leider ist es etwas spät für Tipps und das Forum kennt nicht den Umfang und Inhalt der Klagebegründung.

Allerdings kann es von Vorteil sein,
- wenn man vorher einen Runden Tisch besucht hat,
- wenn man vorher öffentliche Verhandlungen als Zuschauer besucht hat,
- wenn man sich die wichtigen Punkte vorher notiert, die man dem Gericht vortragen möchte.

Allgemein führen die Gerichte die Verhandlungen sachlich, ruhig und fair.

Natürlich kann es vorkommen, dass das Gericht mit Blick auf die Uhr etwas drängen möchte, davon aber nicht aus der Ruhe bringen lassen und falls notwendig das Gericht auf die noch benötigte Redezeit und ihren Inhalt kurz hinweisen.

Für die ein oder andere Klägerin oder Kläger ist es die erste Verhandlung und es gilt zunächst Erfahrung zu sammeln im Umgang mit den Gerichten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2019, 16:00 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2
  • Nur der Versuch macht klug
Kurze Info zur Verhandlung heute um 9 Uhr am VG GE.

Es ging um 2 verschiedene Widersprüche der Festsetzungsbescheide. Richter trug so gut wie alle Klageargumente vor.

(Die für den normalen Menschverstand alle schlüssig und mit vielen Gutachten und Verweise von bekannten RAe und Finanz-Experten angehängt waren)

Die Haupt-Argumentation wegen Gewissenskonflikten konnte mangels Rechtshintergrund nicht gehalten werden. Richter hat keine gesetzlich Grundlage, jenes zu bewerten.
Härtefallregeln treffen bei der Bekannten nicht ins Gewicht, trotz dass sie sich als Pazifistin erklärte.
Dieses wurde mir hier schon von Mitgliedern in Aussicht geschrieben.

Der Vorsitzende war sehr jung, aber hier und da augenscheinlich ruhig und verständnisvoll. Nach Einwurf von mir, ob man hier überhaupt Aussichten auf Erfolg haben könne, erwiderte die Gegenseite und Richter überraschend mit der seichten Bestätigung - Weisungsgebunden zu sein...  "Ihnen sind gesetzlich und höchsinstanzlich die Hände gebunden", so ähnlich war die Wortwahl.

Nach Einwurf meinerseits, dass diese "Behörde" ein offensichtlich "unterschriftsfreies", riesen, gesichtloses Textbaussteinmonster wäre, meinte die WDR-Vertreter-Person, dass über 40 Millionen Datensätze analysiert und bearbeitet würden und hier nicht jedes Schreiben unterschrieben werden könne. Mein Einwurf, dass laut HGB und BGB Unterschriften bei sämtlichen Rechnungen verbindlich und unerlässlich wären, wurde unkommentiert stehen gelassen.

Auch die Frage ob Steuer oder Beitrag und sozial ungerecht wegen Festbetrag usw. wurde mit schweigenden Kopfnicken bewertet und mal wieder mit dem letzten EU- und BVG-Urteil freundlich abgewiegelt und alles ist somit rechtens beurteilt/bewertet, ähnlich der anderen Argumentations-Fäden in Richtung einiger Artikel des GG und deren Verletzungen...

Die Frage zur Verjährung stellte ich in den Raum, aber die WDR-Person konterte mit den Festsetzungsbescheiden und Teilbeträgen, die per ZVS an die Stadtkassen/GV abgeben werden, um gerade dieser Verfristung entgegen zuwirken.

Die Sitzung endete nach etwa 40 Minuten.

Die Bekannte hat die Klage zurückgezogen. Konnte sie als Beistand leider nicht überzeugen, weiterzumachen. Sie war sehr angespannt und nach der 4 Nachtschicht nervlich und physisch komplett am Ende.

Die Beträge sind noch strittig wegen unklarer Teilbeträge. Die Person als WDR-Vertreter konnte nicht die genauen offenen Summen nennen und der Richter nahm einen kleineren Betrag zur Berechnungsgrundlage der nun geringer ausfallenden Gerichtskosten an.

Dieses wurde - nach erneutem Einwurf von mir - ins Protokoll aufgenommen.


Meine eigene Problematik mit diesem Service geht weiter.
Mehr darüber ein anderen mal.

Beste Grüße
Widerhaken


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2019, 15:07 von Bürger«

 
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