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Autor Thema: Initiative in Wuppertal : Löst das Bürgerticket unsere Verkehrsprobleme?  (Gelesen 4089 mal)

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rp online, 22.04.2019

Initiative in Wuppertal : Löst das Bürgerticket unsere Verkehrsprobleme?

Von Jörg Isringhaus

Zitat
Die Idee leuchtet ein: Alle zahlen, alle dürfen fahren. Wie beim Rundfunkbeitrag, der Renten- und der Krankenversicherung will eine Initiative in Wuppertal auch den öffentlichen Personennahverkehr auf eine solidarische Basis stellen. Jeder Bürger zahlt in diesem Modell einen monatlichen Beitrag, der sich am Einkommen orientiert und erhält dafür ein Ticket, mit dem er Busse und Bahnen kostenfrei nutzen darf. Das ist beim Semesterticket für Studenten schon so: Der Betrag für die Fahrkarte ist in den Semesterbeitrag eingepreist. So finanzieren alle Studenten die Tickets, nutzen sie aber nicht alle. „Wir brauchen eine Verkehrswende“, sagt Initiator Jan Niko Kirschbaum, „denn das bisherige System wird irgendwann kollabieren.“ Und das gelte nicht nur für Wuppertal. […]

Weiterlesen auf:
https://rp-online.de/nrw/panorama/initiative-in-wuppertal-buergerticket-koennte-verkehrsprobleme-loesen_aid-38248139

siehe auch:
Zahlen in Wuppertal bald alle für den ÖPNV? vom 02. April 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30659.0


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So, jetzt noch einmal für alle zum Mitschreiben: Das ist Abzocke!
Wer nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen will (z.B. weil er alles zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann) und nicht zahlen will, ist natürlich wieder unsozial.

Schauen wir uns das hochgelobte Studenticket am Beispiel FAU Erlangen-Nürnberg an:
Zitat
Für das Basisticket ist im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung von allen Studierenden ein Solidarbeitrag von 74 Euro pro Semester zu entrichten. Dies gilt auch für den Fall einer Beurlaubung vom Studium.

Das Basisticket berechtigt zur Nutzung aller für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus sowie Regionalbahn, Regionalexpress und weiteren Nahverkehrszügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Bedarfsverkehre in der 2. Klasse) im VGN-Gesamtnetz von Montag bis Freitag zwischen 19 Uhr und 6 Uhr des Folgetages sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Mariä Himmelfahrt am 15. August). Bei zuschlagpflichtigen Bedarfsverkehren ist wie bei allen anderen VGN-Zeitkarten der entsprechende Zuschlag zu entrichten.

Quelle: https://www.fau.de/studium/studienbeginn/semesterticket/
Hervorhebungen nicht original.
Studenten müssen üblicherweise unter der Woche (von Montag bis Freitag) von früh bis abends (ab 8 Uhr bis 19 Uhr) in die Uni. Genau in diesen Zeiten gilt das Ticket gerade nicht. Aus diesem Grund wird es auch als "Partyticket" bezeichnet.
Die Studenten müssen also für ihr Pendeln zur Uni ein zusätzliches Ticket kaufen.
Als "Partyticket" nutzt diese Ausbeutung von Studenten (sie werden nur immatrikuliert, wenn sie das "Partyticket" gekauft haben) auch nichts, denn der öffentliche Nahverkehr im Bereich Nürnberg-Erlangen-Fürth ist besonders abends (also für Partygänger, die möglicherweise auch alkoholisiert sind) sehr schlecht ausgebaut: Die letzte U-Bahn fährt spätestens um 1 Uhr nachts und bis zum Morgen fährt dann allenfalls noch der "Nightliner".

Immerhin:
Zitat
Zusatzticket

Der Erwerb des Zusatztickets ist den Studierenden freigestellt. Das Zusatzticket berechtigt zusammen mit dem Basisticket ohne eine Ausschlusszeit zu beliebig vielen Fahrten mit den freigegebenen Verkehrsmitteln (siehe Basisticket) innerhalb des VGN-Gesamtnetzes.

Quelle: https://www.fau.de/studium/studienbeginn/semesterticket/


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Beiträge: 1.564
Das Thema hatten wir schon mal, und auch jetzt werde ich nicht müde, für alle zum Mitmeißeln zu betonen:

Das Semesterticket wird regelmäßig von den Studenten (AStA oder StuRa) mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund ausgehandelt und am Ende in einer Urabstimmung auf dem Campus mit allen Studenten beschlossen.

Der Vertrag läuft immer nur für ein paar Jahre, dann wird neu verhandelt. Fallweise soll es wieder zur Abschaffung des Semestertickets gekommen sein; in meinem Umfeld stand das Semesterticket über die Jahre gesehen mehrfach auf der Kippe.

Dass man sich "nicht immatrikulieren" kann, wenn man den Sockelbetrag nicht bezahlt, kann in dieser Unbedingtheit nicht stimmen. Allerdings scheint es keinen Präzedenzfall zu geben; eher ist es sogar so, dass Leute sich zum Schein immatrikulieren, um an das Semesterticket zu kommen.

Das Semesterticket ist eher eine Art Jobticket und in keiner Weise mit dem Rundfunkbeitrag oder auch nur mit einem Bürgerticket vergleichbar.

Ich finde das Bürgerticket in Wuppertal wesentlich bedenklicher, mir sieht das Ganze ein ganzes Stück zu professionell aus, dass es nicht von irgendwem "lanciert" wurde... die juristische Frage bleibt offen, ob ein Kommunalorgan eine Abgabe für alle Einwohner einer Stadt beschließen kann oder ein Bürgerentscheid erforderlich ist.

Falls ein Bürgerentscheid nötig ist, kann man dann fragen, warum der Rundfunkbeitrag nicht durch Referenden in den Ländern eingeführt, sondern nur von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2019, 12:06 von Bürger«

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Nicht zu vernachlässigen diese Info:
Zitat
Jeder Bürger zahlt in diesem Modell einen monatlichen Beitrag, der sich am Einkommen orientiert und erhält dafür ein Ticket [...]


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Es hat durchaus Parallelen zum Zwangsbeitrag für den Staatsfunk. Dank des Kirchhof-Gerichts werden wir künftig weitere Beispiele für diesen ökonomischen Unsinn sehen.

Weil immer weniger Leute es nutzen wollen, soll die Attraktivität dadurch gesteigert werden, dass man alle zwingt, dafür zu zahlen.

Die "Logik" geht natürlich nicht auf.

Es wird so sein wie beim ÖRR: plötzlich gehen die Wohnungs-Anmeldungen bei den Wuppertaler Bürgerämtern zurück. Dadurch fehlen noch mehr Steuergelder in der Kasse. Die Steuern und Abgaben müssen weiter erhöht werden. Die Spirale setzt sich fort.  >:D


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Nun,
dann wird die Entscheidung zum Religionsbeitrag nicht so in weiter Ferne liegen.
Ohmanoman,
da fallen mir sooooo viele Dinge ein, die bebeitragt werden können.
Geschäftsmodell der Moderne?
 ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2019, 15:37 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Zum Titel mal selber eine Antwort.

Und die lautet: nein, wenn insbesondere der öffentliche Nahverkehr nicht attraktiver wird.

Der Bürger will nicht tausende Fahrscheine, sondern höchstens je einen je Fahrtrichtung vom Start- zum Zielpunkt nach seiner Wahl;
der Bürger will auch keine Stunden damit verbringen, auf Anschlußzüge/-busse zu warten;


Edit "Bürger":
Der Thread wird vorerst zu reinen Informationszwecken geschlossen.
Der Querbezug zum "Rundfunkbeitrag" sollte für jeden klar sein.
Für eine Diskussion eines Nahverkehrsbeitrags bestehen im Forum keine Kapazitäten.
Bei den Medien, den Bürgern und der Politik für die (dem "Rundfunkbeitrag" ähnlichen) Probleme zu sensibilisieren, sei bitte unabhängig vom Forum eines jeden persönliche Verantwortung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2019, 23:54 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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