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Autor Thema: Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...  (Gelesen 11305 mal)

  • Beiträge: 7.302
wie kommst Du darauf, es seien öffentliche Mittel.
Das soll hier nicht ausgeweitet werden; die Rundfunkbeiträge sind öffentliche Mittel, weil als "staatliche Mittel" definiert ; siehe
EuGH C-337/06 ab Rn 40ff
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=472267
weiteres in der
[Übersicht] EU-Recht
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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.239
Ist es möglich die Vereinsabrechnungen der letzten Jahre einzusehen?

Falls ja: wie?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aus dem "Bericht der Landesanstalt für Medien Nordrhein Westfalen (LfM) BETEILIGUNGEN und MITGLIEDSCHAFTEN gem. § 89 Abs. 7 LMG NRW für den Zeitraum 2015/2016" ergibt sich u. a. eine jährliche Förderung durch die Landesanstalt für Medien in Höhe von 20.000,00 €.

Der Bericht ist zu finden unter http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Berichte/Dokumente_bis_2016/Beteiligungsbericht_2015-16.pdf

Zitat aus dem Bericht:
Zitat
Das Institut für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln wird vom „Verein zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln e. V." getragen. Er hat den Zweck, die Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln zu fördern und insbesondere das Institut bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch die Unterstützung des Instituts bei der Durchführung von praxisbezogenen Forschungsprojekten zu aktuellen volks- und betriebswirtschaftlichen Fragen des Rundfunks und rundfunkähnlicher Dienste sowie bei der Abhaltung wissenschaftlicher Veranstaltungen. Der Verein wird voraussichtlich zum 31.12.2016 aufgelöst.

Sofern der Verein tatsächlich aufgelöst wurde, - Gründe? - sollte sich das (irgendwann) aus dem Vereinsregister ergeben.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 20:26 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Aus dem "Bericht der Landesanstalt für Medien Nordrhein Westfalen (LfM) BETEILIGUNGEN und MITGLIEDSCHAFTEN gem. § 89 Abs. 7 LMG NRW für den Zeitraum 2015/2016" ergibt sich u. a. eine jährliche Förderung durch die Landesanstalt für Medien in Höhe von 20.000,00 €.

Lese ich richtig? Eine "Förderung" des Lobby-Instituts-Fördervereins allein durch die ebenfalls rundfunkbeitragsfinanzierte(!!!) Landesmedienanstalt von satten 20.000€/Jahr?!??!
Sind diese tatsächlich nur für diesen Verein oder auch für andere Förderungen?
(Habe gerade nicht so die Ruhe, durch den Bericht durchzusteigen.)

Wenn das mal kein weiterer Recherche- und Klagegrund ist...


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Bürger: Abschnitt 8. Auf Seite 10 des verlinkten Berichts. Die LfM zahlte 2015

- an das Grimme Institut
  20.000 € von der LfM

Dazu kamen noch

  20.000 € vom WDR
  20.000 € vom ZDF

- an die RTL Journalistenschule
  2.600 € von der LfM

- an die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
  1.278,23 € von der LfM

Dazu kamen noch

  10.225,93 € vom WDR
  2.556,46 € vom ZDF


- an die Vor Ort NRW. LfM-Stiftung für Lokaljournalismus gGmbH
  100.000 € von der LfM
   46.541,29 € Verlustübernahme


Über Mitgliedschaften:

- an Programmberatung für Eltern e.V.
  5.112,92 € jährlich von der LfM
 73.326,74 € weiteres finanzielles Engagement der LfM

- an Deutscher Kamerapreis
  10.225.84 € jährlich von der LfM
  10.0000 € weiteres finanzielles Engagement der LfM

- an Internet ABC e. V.
  15.000 € jährlicher Beitrag
 110.000 € weiteres finanzielles Engagement der LfM

- an Erfurter Netcode e. V.
   1.000 € jährlicher Beitrag der LfM

- an Initiative Hören e. V.
   1.000 € jährlicher Beitrag der LfM
   22.500 € weiteres finanzielles Engagement der LfM

-  an Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V
   5.000 € jährlicher Beitrag der LfM

- an Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V.
   300 € jährlicher Beitrag der LfM

- an Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V.
   20.000 € jährlicher Beitrag der LfM

-  an juuuport e. V.
   6.000 € jährlicher Beitrag der LfM

Vermutung: die übrigen LfM gehen ähnlich mit dem ihnen zugewiesenen Anteil am sogn. Rundfunkbeitrag um. 8)

M. Boettcher


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D
  • Beiträge: 48
Der Bericht ist zu finden unter http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Berichte/Dokumente_bis_2016/Beteiligungsbericht_2015-16.pdf
Zitat aus dem Bericht:
Zitat
[...] Der Verein wird voraussichtlich zum 31.12.2016 aufgelöst.
Sofern der Verein tatsächlich aufgelöst wurde, - Gründe? - sollte sich das (irgendwann) aus dem Vereinsregister ergeben.

drboe  guckst du hier:

Amtsblatt
für den Regierungsbezirk Köln
 
Herausgeber: Bezirksregierung Köln
197. Jahrgang, Köln, 15. Mai 2017
Nummer 19

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2017/19-2017.pdf

Zitat
Der Verein zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln e. V. (VR 10457) wurde in Folge eines Mitgliederbeschlusses vom 6. Dezember 2016, am 6. März 2017 aufgelöst.
Gläubiger werden aufgefordert, bestehende Ansprüche beim Liquidator, Prof. Dr. Detlef Schoder, Universität zu Köln, Pohligstraße 1, 50969 Köln, anzumelden.

bezreg-koeln.nrw.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 20:29 von Bürger«

L
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Hm, irgendwie schon ein seltsamer 'Verein' ...

Ein Blick auf die Internetseite des 'Instituts' (Abruf am heutigen Datum 05.08.2017) bietet einem Leser folgenden Text:
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/institut0/
Zitat
Das Institut für Rundfunkökonomie wurde 1990 als sog. "An-Institut" gegründet. Im Juli 2014 wurde es in die  Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln eingegliedert. (...) Geleitet wird das Institut von zwei Direktoren (Prof. Dr. Detlef Schoder und Prof. Dr. Johannes Münster), die dem Vereinsvorstand angehören, der laut Satzung aus Lehrstuhlinhabern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln besteht. Er wird durch einen wissenschaftlichen Beirat beraten, dem Medienwissenschaftler und Praktiker der Medienwirtschaft angehören (Vorsitzender: Reinhard Grätz).

Finanziert wird das Institut durch einen Förderverein (Vorsitzender: Michael Krüßel), dem juristische Personen (Rundfunkanstalten, Unternehmensberatungsgesellschaften und Regulierungsbehörden) und Privatpersonen (Mitglieder der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Mitglieder des Trägervereins der Universität zu Köln und Praktiker der Medienwirtschaft) angehören.

Also einerseits soll dieses Instituts angeblich von einen Förderverein finanziert sein, andererseits hat sich der Verein - wie von Domspitze vorstehend gezeigt - aufgelöst. Wie finanziert sich denn nun  dieses Instituts, wenn der Verein sich aufgelöst hat? Oder wird das Instituts dann doch seit 2014 komplett von der Universität Köln finanziert, seitdem es in die dortige Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät eingegliedert wurde? Dann wäre die Information heutigen Datums (05.08.2017), dass sich das Institut durch einen Förderverein finanziert, nicht mehr aktuell. Und dann wäre es diesem offensichtlichen Lobby-Institut gelungen, die fragwürdige Finanzierung durch einen Förderverein, dessen Zusammensetzung die Interessen allzu offensichtlich vor Augen führen - nun auf die Uni Köln abzuwälzen. Wenn also das "Institut für Rundfunkökonomie" nun seit der Auflösung des Fördervereins komplett durch die Uni Köln finanziert werden würde, so wäre es den Rundfunklobbyisten auch in diesem Falle gelungen, ihre Lobbyarbeit auf Kosten öffentlicher Gelder zu finanzieren.

Jedenfalls ein Fall, der weitere Recherchen wert ist!


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zitat
Das Institut für Rundfunkökonomie wurde 1990 als sog. "An-Institut" gegründet. Im Juli 2014 wurde es in die  Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln eingegliedert. Im März 2017 wurde das Institut geschlossen.
http://archive.today/2019.02.26-162138/http://www.rundfunkoek.uni-koeln.de/de/startseite/

Das Internet - unendliche Weiten - Wir schreiben das Jahr 2019 - Dies sind die Abenteuer des Piratenschiffs Flying GB, das mit seiner 15.000 Frau/Mann starken Besatzung jahrelang unterwegs ist, um Rundfunk-Lobbyismus/-Korruption/-Schlampereien aufzudecken:
BETEILIGUNGEN
Die Landesanstalt für Medien NRW ist an verschiedenen Institutionen beteiligt.[
[…]

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES INSTITUTS FÜR RUNDFUNKÖKONOMIE DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN E. V.
Das Institut für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln wird vom "Verein zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln e. V." getragen. Er hat den Zweck, die Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln zu fördern und insbesondere das Institut bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch die Unterstützung des Instituts bei der Durchführung von praxisbezogenen Forschungsprojekten zu aktuellen volks- und betriebswirtschaftlichen Fragen des Rundfunks und rundfunkähnlicher Dienste sowie bei der Abhaltung wissenschaftlicher Veranstaltungen.

[…]
Abbild von heute:
https://web.archive.org/web/20190226163653/https://www.medienanstalt-nrw.de/ueber-uns/organisation-und-organe/beteiligungen-und-mitgliedschaften.html

Ob die Landesanstalt für Medien NRW von der Schliessung des Instituts für Rundfunkökonomie der Uni Köln bereits Wind bekommen hat?
Existiert möglicherweise noch der "Verein zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln e. V." und erhält weiterhin Subventionen (aus dem Rundfunkbeitrag), zumindest so lange, bis sich jemand beschwert? Ähnlich wie bei diesen Greuelnachrichten über Familien, die Ihre Großeltern in der Kühltruhe aufbewahren, um weiterhin deren Rente zu kassieren?  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2019, 17:58 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 7.302
Die Landsesanstalt für Medien NRW, identisch mit der Medienanstalt NRW(?), ist aber eine Behörde, gemäß EuGH; siehe:

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html

Wie kann also eine Behörde an einem Verein beteiligt sein?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Für eine große Sammlung an Arbeitspapieren findet man unter Publikationen downloadbare Dokumente.
Einige sind nicht Downloadbar. Die meisten haben eine Schutzgebühr. Jedoch haben die ja 3/2017 die Arbeit eingestellt, daher weiß ich nicht wie sich das verhält wenn man die Teil so im Netz findet.

Zitat
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/publikationen/index.html

Goolge:
filetype:pdf inurl:http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de
Google stößt ggf. an die Grenze nach 4 Seiten. Aber man kann ähnliche Funde einbeziehen was noch mehr ans Tageslicht fördert.

Beispiel das 1994 eine Indexierung des Beitrags in Betracht kam.
Zitat
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/019_94.pdf

Um sowas zu finden...

Google:
filetype:pdf Titel des Dokuments
Fröhliches Downloaden, Archivieren, Graben und Buddeln.
Cheers


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  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

b
  • Beiträge: 765
Das ist das Institut, das die "Reform" der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag durchgerechnet hat (s. Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag). Person P denkt, dass auch das kommende Index-Model von dort stammt.

Unbekannte Gutachten des Instituts:

1. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2020 - Folgestudie 2008 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2008

2. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2009

3. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2025 - Folgestudie 2009 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Juli 2010

http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/247_09.pdf
S. 13
Zitat
Im Juli 2008 wurde das Institut für Rundfunkökonomie von der GEZ beauftragt, Berechnungen gutachterlich zu bewerten, die die GEZ für die Vorbereitung der für 2013 geplanten Reform der Gebührenfinanzierung erstellt hat.

Die Ergebnisse unserer gutachterlichen Stellungnahme zu diesen Berechnungen sind in die Unterlagen eingeflossen, die die GEZ insbesondere den Staatkanzleien und Rundfunkreferenten der Länder für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung gestellt hat.

Bearbeitungsbeginn: August 2008
Abschluss: November 2008

Gutachterliche Bewertung der Berechnungen der GEZ zu diskutierten Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung


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