Erstens: Ich finde es schon interessant, daß "Rechtspopulisten" ein Interesse am Bürgerwillen haben, während "demokratische Parteien" sich einen f*D* darum scheren.
Zweitens: Die Fragen bei der Umfrage kann man auf unterschiedliche Weise verstehen. Wird z.B. danach gefragt, ob sich die Politik besser um die Bildung kümmern soll, kann das bedeuten:
a) sie soll sich mehr in Bildungsprogramme und Lehrpläne einmischen oder
b) sie soll den Bereich "Bildung" insgesamt stärken, z.B. durch mehr Schulen, mehr Lehrer, weniger Schüler pro Klasse, eine Abspeckung des Lehrplans.
Wenn man die 9 Milliarden Euro mal in die Bildung stecken würde, dann wäre Deutschland deutlich mehr geholfen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.