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Autor Thema: Urteil OVG Berlin: Bild.de darf weiter Live-Streams anbieten  (Gelesen 3522 mal)

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Bildquelle:

Horizont, 04.04.2019

Bild.de darf weiter Live-Streams anbieten


Zitat
[…] Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten eine Sendelizenz, hatte die MABB erklärt. Dagegen war Springer vor Gericht gezogen […]

Laut OVG ist die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt ungeklärt und höchst umstritten. In der Abwägung gehe die Entscheidung deswegen zugunsten von Bild.de aus. […]

Weiterlesen auf:
https://www.horizont.net/medien/nachrichten/oberverwaltungsgericht-bild.de-darf-weiter-live-streams-anbieten-174056


zum Thema siehe auch:
Rundfunklizenz:Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30625.0


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Ja, es ist offensichtlich, dass die universelle Transaktionsmethode gelungen ist.


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Nicht umsonst möcht die Axel Springer AG bei ihrer nächsten Hauptversammlung am 17.04.  ihren Geschäftszweck umfassend erweitern, um einem im Internet räubernden ÖRR Paroli bieten zu können.


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Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, 05.04.2019

OVG Berlin Brandenburg: Bild darf vor­erst weiter live-streamen

Nach Auffassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg betreibt die Bild-Zeitung mit ihren Livestream-Formaten Rundfunk ohne Zulassung. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass vorerst weiter Live-Streams im Online-Angebot von www.bild.de verbreitet werden dürfen.

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Zitat
[…]
Rundfunkordnung noch zeitgemäß?
[…]
Ist das Vorgehen der Bild Rundfunk?
[…]
OVG: Bild darf vorerst weiter streamen
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/ovg-berlin-brandenburg-bild-darf-vorerst-weiter-live-streamen-79971/


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Siehe zwischenzeitliche Entscheidung des VG Berlin nach Rücküberweisung durch das OVG Berlin:
Urteil des VG Berlin: Streaming-Kanäle von Springer sind Rundfunk (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32385.0
...hü ...hott ...hü ...hott ::)
Ob die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene (nochmalige) Berufung eingelegt wurde, ist bislang noch nicht bekannt.


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Querverweis aus aktuellem Anlass:
...augenscheinlich doch keine Rechtsmittel wg. "grundsätzlicher Bedeutung" eingelegt? ???
Für Livestream-Angebote - „Bild“ erhält Rundfunklizenz (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33575.0


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