Hier wird über ein Thema diskutiert, das am eigentlichen Problem, welches den ganzen Hochrhein bis rüber zum Bodensee betrifft und bis heute vom SWR nicht befriedigend gelöst wurde, vollkommen vorbeigeht.
Die Schweiz kann doch tun und lassen was sie will, und ist nicht für Senderverfügung nach Deutschland verantwortlich.Der eigentliche Skandal ist, dass der SWR einigen Tausend Nichtempfängern von DVB-T2 HD wegen eines Härtefalls den Zwangsrundfunkbeitrag erlassen müsste, dies aber verweigert mit der Begründung, es gäbe auch andere (mit hohen Kosten verbundene) Möglichkeiten des Empfangs.
Fernsehempfang Lörrach: SPD-Landtagsabgeordneter schaltet sich ein (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25504.0.htmlWas DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25618.0.htmlHier sind einige Tausend Bürger betroffen, die einen Härtefall-Antrag stellen könnten und wahrscheinlich nichts davon wissen. Vom SWR erhalten die Betroffenen sowieso keine Informationen. Da ist es wieder, das kleinere Übel, das als hinnehmbar zu akzeptieren ist.
Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.03.2016, Az.: BVerwG 6 C 6.15Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff
am 18. März 2016 für Recht erkannt
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/2016-03-18/bverwg-6-c-615/36 Danach durften die Landesgesetzgeber die Rundfunkbeitragspflicht von Personen, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, als "kleineres Übel" in Kauf nehmen, um die zunehmende "Flucht aus der Rundfunkgebühr" zu beenden.
Wieviele kleinere Übel muss der Bürger noch hinnehmen?
http://www.dehnmedia.de/?page=dvbt2&subpage=migration2und flächendeckende Versorgung mit DVB-T2 HD
Die ARD-Anstalten und das ZDF geben im Zusammenhang mit den nicht mehr genutzten Sendestandorten einen weiteren Hinweis: Nach dem Rundfunkstaatsvertrag sind die ARD-Anstalten und das ZDF natürlich verpflichtet, den Empfang ihrer nationalen Programme für ganz Deutschland zu ermöglichen. Das ist über die Satelliten-Verbreitung (Astra) gewährleistet. Es gibt aber keine Verpflichtung, eine 100prozentige Versorgung mittels der Terrestrik (also DVB-T bzw. DVB-T2 HD) zu gewährleisten. Der Hintergrund sind die Kosten, denn DVB-T2 HD wird (wie bisher DVB-T) der teuerste - jedoch am wenigsten genutzte - Verbreitungsweg des Fernsehens bleiben.
Was den Sendern finanziell angenehm (und ein Beitrag zum Sparen beim Rundfunkbeitrag) ist, bringt auf der Empfangsseite möglicherweise Unannehmlichkeiten. Haushalte, die auf die Terrestrik angewiesen sind, können u.U. den Empfang durch die Ausrichtung der Dachantennen auf einen anderen Sendestandort ermöglichen. Auskunft darüber kann man bei einem Fachunternehmen für Antennenbau einholen, dass solche Arbeiten aus ausführen sollte.
Es kann aber auch sein, dass in dem einen oder anderen Gebiet kein terrestrischer Empfang mehr möglich ist. Dann hilft nur der Wechsel auf Satellit, Kabel oder Internet.
Was dann auf eigene Kosten geschehen muss
Edit "Bürger":
Quellenangaben/ Link ergänzt (insbes. BVerwG-Entscheidung).
Gemäß Forum-Regeln sind bei jedem Zitat Quellenangaben und Links anzugeben.
Dies dient u.a. der schnellen Erfassbarkeit und Überprüfbarkeit.
Danke für das Verständnis und zukünftige konsequente Berücksichtigung.