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Autor Thema: Mehr Demokratie: Zivilgesellschaft stärken! (Petition)  (Gelesen 751 mal)

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Mehr Demokratie e.V. ruft in einer Petition zu einer Gesetzesänderung auf, um
Zivilgesellschaften im Sinne der Gemeinnützigkeit zu schützen und damit auch unsere Demokratie:

Die Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft

Zitat von: Mehr Demokratie e.V.
Sehr geehrte Bürger,

die Abgabenordnung (AO) regelt in §52, welche Zwecke gemeinnützig sind. Viele Vereine finden ihren Zweck dort nicht wieder: Steuergerechtigkeit, Grundrechte oder Frieden. Dennoch sind diese Vereine gemeinnützig. Denn auch ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ (AO §52 Satz 1)
 
Viele politisch aktive Vereine finden ihren konkreten Zweck allerdings nicht im Gesetz – deshalb wählen sie den Weg über „Bildung“, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Weg nun versperrt. Bildung wird eng ausgelegt. Schaut man auf den Wortlaut des Gesetzes, ist das Urteil sogar nachvollziehbar. Fazit: Das Gesetz entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität und muss überarbeitet werden.

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In den letzten 20 bis 30 Jahren hat sich ein neuer Typ von Vereinen entwickelt. Diese Vereine sind selbstlos tätig und sie sind politisch. Politische Einflussnahme wird vom BFH nicht ausgeschlossen, darf aber nur im Rahmen der ausdrücklich genannten Zwecke stattfinden. Diese Zwecke sind jedoch begrenzt.
 
Damit schadet die Entscheidung des BFH der Demokratie. Denn Vereine wie Attac oder Campact werden in ihren finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt. Der Verband der Automobilindustrie ist ein eingetragener Verein und nicht gemeinnützig. Als Berufsverband genießt er aber Sonderrechte, die der Gemeinnützigkeit entsprechen. Das ist unfair!
 
Über 100 Vereine haben sich zur Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung zusammengeschlossen und setzen sich für eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Die Allianz fordert, dass

  • die Zwecke in §52 AO erweitert werden
  • politische Willensbildung unschädlich
    für die Gemeinnützigkeit ist (§58).

Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Bundestag und Bundesrat müssen die Abgabenordnung ändern. Vereine sollen sich politisch äußern dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das Bundesfinanzministerium plant ohnehin eine Änderung der Abgabenordnung. Deshalb wollen wir jetzt Einfluss nehmen und haben gemeinsam einen Aufruf gestartet. Bitte unterstützen Sie uns jetzt dabei!

Herzliche Grüße
Tim Weber
Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.
Beirat Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung
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P.S.: Weltweit können wir beobachten, dass die Spielräume zivilgesellschaftlicher Gruppen eingeengt werden (das Schlagwort dafür ist „shrinking spaces“). Wenn ich mir das vor Augen führe, ist Attac kein Einzelfall. Vielmehr ist Attac der Beginn einer Entwicklung. Und allein die Möglichkeit dieser Entwicklung finde ich bedrohlich.


Hier kann man den Aufruf unterstützen:
https://www.mehr-demokratie.de/aktionen/aufruf-gemeinnuetzigkeit-braucht-einmischung/
Zitat
Wir fordern Rechtssicherheit für politische Willensbildung!

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf:

- Erkennen Sie den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie und eine ausgewogene öffentliche Debatte an!

- Stellen Sie sicher, dass die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung durch gemeinnützige Organisationen unschädlich für deren Gemeinnützigkeit ist.

- Erweitern Sie dafür als Sofortmaßnahme die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter.

Begründung
Als erstes traf es Attac. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs führt wahrscheinlich endgültig zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Kurz davor forderte ein Parteitag die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Nun hat Campact angekündigt, ab sofort keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen.

Diese Entwicklung zeigt: Der Gegenwind für politisch sich einmischende Organisationen droht gerade zum Orkan zu werden. Die Politik hat es bislang versäumt, Rechtssicherheit für gemeinnützige Arbeit zu politischen Fragen zu schaffen.

Selbst Sport- oder Kulturvereine riskieren künftig ihre Gemeinnützigkeit, wenn sie sich politisch äußern. Nach der Attac-Entscheidung wird das entsprechende Gesetz (Abgabenordnung) voraussichtlich deutlich enger ausgelegt als zuvor. Das muss verhindert werden. Sonst arbeiten zivilgesellschaftliche Organisationen künftig mit der „Schere im Kopf“ aus Angst, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Vielseitige Debatten sind das Lebenselixier der Demokratie. Dafür müssen alle gesellschaftlichen Gruppen gehört werden. Bisher war das nicht nur Konzernen und ihren Verbänden, sondern auch gemeinnützigen Vereinen möglich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 00:57 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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