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Autor Thema: ORF soll Aktiengesellschaft werden  (Gelesen 1236 mal)

Uwe

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ORF soll Aktiengesellschaft werden
Autor: 29. März 2019, 21:23

Quelle Logo: http://www.neue-ard-forum.de/wp-content/uploads/2018/01/Logo.jpg
ORF soll Aktiengesellschaft werden

Quelle: Neue ARD Forum 28.03.2019

Zitat
Wiener Regierung plant Total-Reform des öffentl.-rechtl. Rundfunks  –

Der Österreichische Rundfunk (ORF) steht vor einer Total-Reform, wenn es nach der Wiener Bundesregierung geht. Falls sich die konservative ÖVP und die rechte FPÖ über die Zukunft des öffentl.-rechtl. Rundfunks einigen können und ein (bisher vertraulicher) Gesetzesentwurf akzeptiert wird. Die wichtigsten Punkte in diesem Rundfunk-Papier sind: Verringerung der Ausgaben, die Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft, neue Führungskräfte in der ORF-Leitung und bessere Transparenzregeln. Die diskutierte Abschaffung der Rundfunk-Gebühr GIS soll aber getrennt von der Reform erst im Jahr 2022 realisiert werden.
Nach Informationen der „Krone“ – Zeitung (21.3.2019), reagierten einige Regierungsmitglieder etwas emotional: „Die Lage ist ernst. Wenn unsere Absprachen nicht safe sind, dann brennt der Hut“, formulierte etwa ein Minister in einer parteiinternen Kommunikation. Die Nervosität ist verständlich, immerhin zogen nun auch mehrere Landeshauptleute (Regierungschefs der Bundesländern) in die Schlacht um die Rundfunk-Gebühren.

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http://www.neue-ard-forum.de/orf-soll-aktiengesellschaft-werden/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2019, 21:28 von Bürger«
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Re: ORF soll Aktiengesellschaft werden
#1: 29. März 2019, 21:39
Die diskutierte Abschaffung der Rundfunk-Gebühr GIS soll aber getrennt von der Reform erst im Jahr 2022 realisiert werden.

Goil! Eine "Zwangsbeitragsfinanzierte AG"... DIE Aktie würde ich sofort nehmen! Solidarisch finanzierte, garantierte Dividende...  :o

Ist das nicht etwas früh für Aprilscherze?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2019, 21:55 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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