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Autor Thema: Hannover: Veruntreuung von Beitragsgeldern - Lizenzentzug für Radio Leinehertz  (Gelesen 2802 mal)

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taz, 29.03.2019

Lizenzentzug für Radio Leinehertz

Von Carlotta Hartmann

Zitat
In der Nacht zum 1. April hört Leinehertz 106,5 auf, zu senden: Das hat der hannoversche Bürgerfunksender jetzt bekannt gegeben. Grund dafür ist die Entscheidung der niedersächsischen Landesmedienanstalt (LNM), dem Sender die Zulassung zu entziehen und die Förderung zu stoppen. Wie bereits am Freitag bekannt wurde, fehlen Nachweise für die Verwendung öffentlicher Gelder. […]
Bereits im Juli 2017 geriet der damalige Geschäftsführer Georg May in Verdacht, Gelder nicht zweckmäßig verwendet zu haben – der Sender entließ ihn fristlos. […]
Für die Jahre 2016 bis 2018 fehlten Belege über 36.000 Euro, sagt LNM-Sprecherin Annika Vogel.
[…]
Die finanzielle Förderung stammt aus Rundfunkbeiträgen: Maximal 281.300 Euro kann ein Bürgerradio jährlich erhalten […]

Weiterlesen auf:
http://www.taz.de/Lizenzentzug-fuer-Radio-Leinehertz/!5579938/


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K
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***Off Topic on***

Aus obigem Zitat "etwas" korrigiert/umgebaut:
Niedersächsische Landesmedienanstalt (LNM)... Wie bereits seit Jahren bekannt, fehlen Nachweise für die Verwendung öffentlicher Gelder. […]  :laugh: ;D >:D

Tja - liebe Niedersächsische Landesmedienanstalt (LNM):
Wie wäre es erst mal vor der eigenen Tür zu kehren?

Wo sind die Nachweise, wie IHR "öffentliche Gelder" ver(sch)wendet?

Niedersächsische Landesmedienanstalt (LNM)... Wie bereits seit Jahren bekannt, fehlen Nachweise für die Verwendung öffentlicher Gelder. […]  :laugh: ;D >:D

Gruß
Kurt
***Off Topic off***


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2019, 17:51 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Auch off Topic!

Ich kenne nicht alle Einzelheiten des Falles und kenne auch den Sender nicht und wie kritisch der Sender war / ist, aber, welche Landesregierung möchte schon eine Bürgerstimme!
Die Landesrundfunkanstalt Niedersachsen sollten sich mal Rat beim MDR holen, wie die mit dem Skandal um Kita umgegangen sind!  8)

Hust! Arbeitet der frühere Geschäftsführer Georg May jetzt vielleicht bei den öffentlich rechtlichen Staatssender?  ;) Und sie sind die Konkurrenz looos!?  :angel:

Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2019, 19:49 von DumbTV«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

b
  • Beiträge: 764
Zitat
Die finanzielle Förderung stammt aus Rundfunkbeiträgen.
Für Person P ist es die neue Information. Zwar wusste Person P, dass Landesmedienanstalten durch Rundfunkbeiträge komplett finanziert werden, aber dass Rundfunkbeiträge durch Landesmedienanstalten durchgehen und weiter gereicht werden - nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2019, 00:58 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Zitat
Förderung im Bürgerfunk
Bekanntgabe der Landesanstalt für Medien  Nordrhein-Westfalen (LfM)
[..]

weiterlesen auf: https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Foerderung/Buergermedien/Buergerfunk/Formulare/2018-04-27_Bekanntgabe-Foerderung-im-Buergerfunk.pdf


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.255
Zitat
Die finanzielle Förderung stammt aus Rundfunkbeiträgen.
aber dass Rundfunkbeiträge durch Landesmedienanstalten durchgehen und weiter gereicht werden -
Wäre die Frage, ob das überhaupt sein darf?

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Die konkrete, zielgerichtete Mittelverwendung ist eine Auflage des europäischen Beihilferechts.

Und, übrigens, eine Landesmedienanstalt ist eine Behörde, die Landesrundfunkanstalt ein Unternehmen wie jeder andere Veranstalter von Rundfunk auch; die Landesmedienanstalt veranstaltet keinen Rundfunk.

Wenn die Landesmedienanstalt, die ja gemäß EuGH eine Behörde ist, staatliche Mittel an ein Rundfunkunternehmen weiterleitet, handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die nur im Rahmen der sog. De-Minimis-Beihilfen nicht genehmigungspflichtig ist.


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