Geht das vielleicht auch ganz legal? Also, ich gründe einen "staatsfernen" e.V. für echte Bildungsmedien
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- Allgemeinbildung, Demokratie". Lasse die im Internet starten.
(1) Versende an alle Bürger einen "Beitrags-Rechnung" für die "Möglichkeit der Nutzung" dieses "Rundfunks im Internet"
(2) zur wahlweisen Bezahlung (also ausdrücklich Nichtpflicht ausgewiesen - das ist der Unterschied zur gemachten Täuschung).
(3) Berufe mich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit anno 1960, vertrete den "Volkssouverän" mit freien Wahlen des zugehörigen "Rundfunkrats".
(3) Berufe mich hilfsweise auf Finanzierungsanspruch für Politikarbeit
- analog zur Verfassungsbeschwerde der AfD für Teilhabe -
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-nahe-erasmus-stiftung-will-foerderung-einklagen-16107650.html- aber Beschwerde gegen Begrenzung des Subventionen-Zugangs auf politische Parteien -
(4) Hilfsweise: Teilhabeanspruch an der Rundfunkabgabe.
Rechts-Vordenker des Forums an die Front!
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Gab es das bereits? Rechtsprechung vorhanden?
Übrigens sind Verfahren im Sinn von (4) bereits anhängig.
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Es geht beim Vorstehenden nicht nur um Hypothetisches.
Und so ganz nebenbei denkt mancher darüber nach, dies aber nur hypothetisch,
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wenn die "anarchischen Kreise in unserem Land", Flügel "Kommunismus-Religion", mal in Massenproduktion von falschen Beitragsbescheiden eintreten würden, so wäre das durch uns als Rechtsstaatler zwar aufs Schärfste zu verurteilen. Man fragt sich aber, wie das System damit dann fertig werden könnte? Würde es das verkraften können?
Das sollten wir hier im Forum sicher nicht näher erörtern und es unterbleibe hier auch jede Information zu den komplexen BWL-Details des Wie der Sache.