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Autor Thema: Antrag HH: Rundfunkbeitragsbefreiungen vereinfachen!  (Gelesen 1674 mal)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache 21/16509

Antrag der Abgeordneten Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Rundfunkbeitragsbefreiungen vereinfachen!

Zitat
Grundsätzlich sind Empfänger/-innen von bestimmten Leistungen nach SGB II und XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Taubblinde und Empfänger/-innen von Blindenhilfe von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Für die Befreiung ist jedoch eine Beantragung, die ein umfängliches Verfahren erfordert, notwendig. Dieses Beitragsbefreiungsverfahren ist insofern fehleranfällig, da die Anträge in recht häufiger Folge gestellt werden müssen, die Antragsteller/-innen auf eine zügige Ausstellung eines entsprechenden Nachweises über die Befreiungsberechtigung seitens der Ämter angewiesen sind oder diesen aus einem anderen Grund nicht vorlegen können und die Anträge dann wiederum dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zügig übersendet werden müssen.

Gerade ältere Menschen, Personen in schwierigen Lebenslagen, mit Sprachbarrieren oder Sehbehinderungen sind mitunter nicht in der Lage, die notwendigen Befreiungsanträge regelmäßig und rechtzeitig zu stellen. In der Konsequenz kommt es zu Mahnund Vollstreckungsverfahren und nicht selten zu erhöhten Kosten, die wiederum aus dem geringen Einkommen nicht gezahlt werden können.

Zum 30.11.2018 waren über 93 800 Beitragskonten mit Forderungen in Höhe von 27 Millionen Euro auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg säumig (Drs. 21/15627). Um den Kreislauf von Fehleranfälligkeit, Überforderung und unnötiger Verschuldung zu durchbrechen, sollten Leistungsberechtigte nach SGB II und XII ohne gesonderten Antrag während des Leistungsbezuges automatisch befreit werden. Dies könnte über eine Befreiungsmeldung des jeweiligen Leistungsträgers ermöglicht werden. Ein ähnliches Verfahren ermöglicht seit 2014 Kommunen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Gemeinschaftsunterkünfte proaktiv zu melden. Die Erfassung dieser Adressen führt zu einer Nichtberücksichtigung des Beitragsservices von Menschen, die dort gemeldet sind.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,

1. das Befreiungsverfahren des Rundfunkbeitrages so zu gestalten, dass Empfänger/-innen von bestimmten Leistungen nach SGB II und XII, nach Asylbewerberleistungsgesetz sowie Taubblinde und Empfänger/-innen von Blindenhilfe mittels einer Befreiungsmeldung des jeweiligen Leistungsträgers an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio automatisch während ihres Leistungsbezuges befreit werden,

2. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2019 zu berichten.
Download des Originaldokuments (pdf, ~9 kb)
http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/21/art/Drs/num/16509/jahr/2019/seite/1

Alternativdownload des Originaldokuments im Anhang

Parlamentarischen Vorgang verfolgen:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=HH_21/16509_0000000000

Siehe auch Pressemeldung:
Linke: Befreit die Armen von GEZ-Formalien!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30571.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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