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Autor Thema: Gesucht: Verfügung der 5. Zivilkammer vom 11.02.2019 LG Tübingen | 5 T 91/18  (Gelesen 767 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

gesucht wird die

Verfügung der 5. Zivilkammer LG Tübingen, 11.02.2019 - 5 T 91/18
https://connect.juris.de/jportal/prev/KORE204632019
Zitat
Die Beitreibung im Wege der Pfändung einer Forderung durch die Vollstreckungsbehörde selbst stellt gegenüber der Beitreibung mittels Gerichtsvollzieher eine andere Vollstreckungsmaßnahme dar. | § 15 VwVG BW, § 15a VwVG BW, § 16 VwVG BW, § 122 AO, § 249 AO, ...

Leider kein juris-Zugang  :'(

Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Siehe nunmehrige Hinweise u.a. unter
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30599.0.html
Sich damit erübrigende Folgekommentare wurden der Übersicht wegen entfernt.
Sofern sich noch eine Veröffentlichung ergeben sollte, dann bitte Mitteilung hier.
Weitere Infos zum privatrechtlich organisierten juristischen Informationsdienstleister und Print-Online-Verlag
juris (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Juris
Dies jedoch bitte nicht hier diskutieren, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2019, 00:36 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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