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Autor Thema: Linke: Befreit die Armen von GEZ-Formalien!  (Gelesen 2360 mal)

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Linke: Befreit die Armen von GEZ-Formalien!
Autor: 23. März 2019, 11:41
Hamburger Morgenpost, 22.03.2019

Wenn Bürokratie zur Schuldenfalle wird
Linke: Befreit die Armen von GEZ-Formalien!

Jedes Jahr bekommen tausende Hamburger Besuch vom Gerichtsvollzieher, weil sie ihre GEZ-Gebühr nicht bezahlt haben. Dabei haben viele von ihnen so wenig Geld, dass sie eigentlich gar keine Beiträge zahlen müssten. Aber es fehlt der Antrag. […]

Von Sandra Schäfer

Zitat
[…] „Aber viele wissen gar nicht, dass die Befreiung von den Beiträgen nur auf Antrag funktioniert.“ […]
Und diese Anträge sind kompliziert. Viele Menschen sind überfordert. Darunter diejenigen, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, oder alte und behinderte Menschen […]

2018 waren in Hamburg 93.800 Personen ihre GEZ-Gebühr säumig, mit einer Summe von 27 Millionen Euro. Wie viele davon eigentlich keine Beiträge zahlen müssten, wird nicht erfasst. Aber der Anteil ist hoch.

Die Linke beantragt deshalb, das GEZ-Befreiungs-Verfahren stark zu vereinfachen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.mopo.de/hamburg/wenn-buerokratie-zur-schuldenfalle-wird-linke--befreit-die-armen-von-gez-formalien--32264960

Anmerkung:
Ich meine mich zu erinnern, dass dies nicht der erste Anlauf der Partei "Die Linke" ist, eine Vereinfachung der Beitragsbefreiung für die genannten Befreiungsgruppen durchzusetzen.
Ich finde gerade keine Quelle dafür die früheren Forderungen und warum diese im Sande verlaufen waren.. Erinnert sich diesbzgl. jemand/hat jemand eine Quelle?

Danke an User "tokiomotel" für den Hinweis.


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Anmerkung:
Ich meine mich zu erinnern, dass dies nicht der erste Anlauf der Partei "Die Linke" ist, eine Vereinfachung der Beitragsbefreiung für die genannten Befreiungsgruppen durchzusetzen.
Ich finde gerade keine Quelle dafür die früheren Forderungen und warum diese im Sande verlaufen waren.. Erinnert sich diesbzgl. jemand/hat jemand eine Quelle?
An einen konkreten Vorstoß kann ich mich nicht erinnern (dazwischen gab es mal Forderungen wegen Studenten), aber in den Landtagsprotokollen zur Abstimmung des 15. RÄStV (RBStV) 2011 haben die kleineren Parteien durchaus Kritik wegen der Befreiungsmöglichkeiten geäußert.

Sie wurden dann damit ruhiggestellt, daß in der Gesetzes-Begründung steht:
Zitat
S. 16:
Absatz 6 sieht weiterhin eine Beitragsbefreiung in besonderen Härtefällen vor. Abweichend zur bisherigen  Regelung der Rundfunkgebührenbefreiung in besonderen Härtefällen in § 6 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handelt es sich bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Rundfunkbeitragsbefreiung um eine gebundene Entscheidung der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Absatz 6 weicht auch insoweit von der Regelung des § 6 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ab, als aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich geregelt wird, dass eine Rundfunkbeitragsbefreiung das Stellen eines „gesonderten“ Antrages voraussetzt. Der Begriff des besonderen Härtefalles wird nicht definiert. Ein besonderer Härtefall liegt insbesondere vor, wenn, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen, eine vergleichbare Bedürftigkeit  nachgewiesen werden kann. Mit der Regelung des Satzes 2 ist ein besonderer Härtefall insbesondere auch  in dem Fall gegeben, dass eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags  überschreiten.  Für  den  Nachweis  ist  die  Vorlage  eines  ablehnenden  Bescheids  dieses  Inhalts  erforderlich. [...]

Quelle: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf
Heraushebung nicht im Original.

Man hätte jetzt natürlich davon ausgehen können, daß das Unternehmen, das vorher unter dem Namen "GEZ" schon Leute drangsaliert hat, auch unter dem neuen Namen kein besseres Verhalten zeigen wird. Und so kam, wie es kommen mußte: Die LRA/ der BS befreien natürlich keine armen Leute, außer sie weisen ihre Bedürftigkeit durch ablehnenden Bescheid nach. Das ist aber genau das, was in der Begründung nicht steht.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Naja, schon komisch, daß Ihnen das jetzt einfällt, wo sie doch schon zweimal seit Umstellung von Gebühren für das Vorrätighalten von Geräten auf Beiträge für das Wohnen mit Hurra dem Unfug zugestimmt haben.
Aber in den Medienausschüssen der Landtage und Abgeordnetenhäusern sitzen natürlich die Linken, die auch in den Rundfunkräten tätig sind und deshalb ganz andere Interessen vertreten...


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Auf dem Hintergrund seiner mehrfachen Bemühungen und Kontakte mit der Linken i. S. »Rundfunkbeitrag« die Bedürftigenproblematik betreffend hat ein fiktiver Besucher keine Erfahrungen mit denen gemacht, aufgrund derer die Aussage zu treffen wäre, diese Herrschaften hätten ein wie immer anders geartetes Verhältnis zu ihrer angeblichen Klientel bzw. zu (ihrem) Stimmv Bürger als die übrigen Parteien. Papier ist auch bei der Linken geduldig, sitzen auf dem gleichen Hohen (wenn nicht noch höheren) Roß und erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Nette Schreiben, aus denen zwischen den Zeilen hervorgeht, dass sie Deine Probleme als Geringverdiener und die entsprechenden "Justizpossen" auch in diesen Fällen einen feuchten Kehricht interessieren - das war's. Danke für die wichtigen Informationen - aber ob Du Deine Verfahren bezahlen kannst, was geht uns das an?!


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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@Philosoph: Vielen Dank für die Recherche

siehe nunmehr auch
Antrag HH: Rundfunkbeitragsbefreiungen vereinfachen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30593.0.html


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