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Autor Thema: Chef der Staatskanzlei SL: „KEF-Anmeldung ist die wesentliche Weichenstellung“  (Gelesen 906 mal)

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Medienpolitik.net, 18.03.2019

„KEF-Anmeldung ist die wesentliche Weichenstellung“

Moderate Beitragsentwicklung hängt von der Bedarfsanmeldung ab

Interview mit Jürgen Lennartz, CDU, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Saarlandes

Zitat
Für Jürgen Lennartz, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, ist das gegenwärtige KEF-Verfahren mit den Bedarfsanmeldungen für die Jahre 2021-2024 der Dreh- und Angelpunkt für die künftige Höhe des Rundfunkbeitrages. Mit der Bedarfsanmeldung und der sich daran anschließende Bedarfsprüfung der KEF werde sich relativ schnell zeigen, ob und inwieweit die Anstalten einen tragfähigen Reformprozess auf den Weg gebrachten hätten oder sonstige Maßnahmen in Angriff nähmen, damit sich der Rundfunkbeitrag auch ab 2021 moderat entwickele, so Lennartz in einem medienpolitik.net-Interview. „Die Kernfrage nach dem Umgang mit steigenden Lebenshaltungskosten, höheren Löhnen und der Inflation werden wir nicht alleine mit Verfahrensfragen lösen können“, so der saarländische Chef der Staatskanzlei. „Hinzukommen muss – in materieller Hinsicht – das Bewusstsein der Anstalten, auf den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet zu sein und die Bereitschaft der Medienpolitik, eine angemessene Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten zu wollen.“ […]

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https://www.medienpolitik.net/2019/03/kef-anmeldung-ist-die-wesentliche-weichenstellung/


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