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Autor Thema: Chef der Hessischen Staatskanzlei: „Wir sind hier nicht auf dem Basar“  (Gelesen 738 mal)

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Medienpolitik.net, 14.03.2019

„Wir sind hier nicht auf dem Basar“

Indexierung ja, aber auf Basis des von der KEF ermittelten Bedarfs, unter Einbeziehung weiterer Einsparungen

Interview mit Axel Wintermeyer, CDU, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei in Hessen

Zitat
n einem Interview mit medienpolitik.net hat Axel Wintermeyer, Chef der Staatskanzlei in Hessen noch einmal deutlich gemacht, „dass es zum „kleinen 1 x 1“ des Rundfunkverfassungsrechts gehört, medienpolitische Strukturentscheidungen und Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag streng voneinander zu trennen.“ In der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Juni 2019 soll ein konkretisierter Vorschlag zur Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt werden. Unabhängig hiervon werden auch in Zukunft bei den Rundfunkanstalten weitere Einsparungen nötig sein. Eine Indexierung des Rundfunkbeitrags soll erst zum 1. Januar 2023 zum Tragen kommen. Der Grundwert der indexierten Anpassung soll sich an dem von der KEF für die Beitragsperiode ab 2021 ermittelten Finanzbedarf orientieren; dabei sollen weitere, von der KEF geprüfte Einsparungen berücksichtigt werden, so der hessische Medienpolitiker. […]

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https://www.medienpolitik.net/2019/03/wir-sind-hier-nicht-auf-dem-basar/


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