Durch den Versuch Wohnungen -Wohnen- zu bebeitragen, weil dort die statistische Möglichkeit besteht, dass die individualisierbare Möglichkeit, den Rundfunk in seiner Funktion, als Vorteil selektiv vorausgewählte und bewertete Information zum Vergleich oder Wahl, unabhängig von Geräten, welche nicht notwendig für die Anknüpfung, weil die Möglichkeit zur Beschaffung leicht verfügbar ist, sind, nutzen zu können, hat keiner daran gedacht gesetzlich eine Mitgliedschaft -ja von wem oder was?-
an zuordnen, und dass obwohl der angenommene Vorteil, welcher nicht im "Gesetz/Vertrag" steht, sondern vom Bundesverfassungsgericht aus der Begründung zum Änderungsstaatsvertrag gelesen wird, nicht Wohnungsspezifisch sondern individuell sei, wird trotzdem jeweils ein Beitrag je Wohnung verlangt. Würde es reichen nur den Inhaber einer Wohnung als Mitglied zu verpflichten der für die Zahlung ausgewählt werden soll oder müssten alle? Wer muss Mitglied werden, die Wohnung als Gruppe oder jeder einzelne Inhaber? Der Vorteil ist ja individuell und preislich unterschiedlich teuer, also je weniger Inhaber um so größer, muss dann die Einflussmöglichkeit je Wohnung oder je Inhaber gleich sein? Diese Frage könnte man gleich noch mit stellen. Wie ist das bei z.B. der IHK, hat dort jedes Mitglied die gleichen Einflussmöglichkeiten unabhängig vom Wert des Beitrags?