In Bayern scheint durch eine Hintertür die Kultursteuer bereits eingeführt worden zu sein.
Denn Überschüsse letztlich auch aus Rundfunkbeiträgen dürfen für
kulturelle Zwecke verwendet werden, die u.a. unmittelbar und
mittelbar der Förderung des BR dienen.
Bayerisches Rundfunkgesetz vom 22.10.2003 i.d.F. vom 24.07.2023https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG-14Art. 14 - Verwendung von Überschüssen
Soweit der Bayerische Rundfunk nach Abzug der eigenen Ausgaben einschließlich der Zuführungen zu notwendigen Rücklagen Überschüsse erzielt, sind diese insbesondere zu verwenden für kulturelle Einrichtungen und Zwecke, die unmittelbar oder mittelbar der Förderung des Bayerischen Rundfunks und seiner Leistungen dienen.
Bei "unmittelbar" könnte man ja noch darüber streiten, ob auch Staatsballet und Symphonieorchester aus Rundfunkbeiträgen (mit-)finanziert werden dürfen.
Aber bei "mittelbar" dürfte auch bei kulturbegeisterten Beitragsgegnern das Verständnis enden, denn Kulturförderung wird üblicherweise aus dem Steueraufkommen gedeckt.
Wird somit ein Teil der Rundfunkbeiträge als Kultursteuer verwendet?