@sky-gucker,
Ich will das mal so formulieren, wie ich es derzeit auffasse.
Sollte ich dir etwas unterstellen, dann bitte korrigieren.
Wir sind im öffentlichen Recht und nicht im Privatrecht.
Sprich, so wie: Kommune, Stadtverwaltung und ich. Ich bin Mitglied in einer Körperschaft. Bei Streitigkeiten muss ich zum VG.
Die LRA ist ÖR und das Rechtsverhältnis zum Nutzer kann nur ÖR Natur sein. Dieses rechtliche ÖR Verhältnis müsste klar definiert sein, was es nicht ist.
Im RBStV werden dann Sachen angesprochen, die völlig rechtswidrig in das Privatrecht eingreifen, z.B. mit der
Wohnung, was es aber nicht geben darf.
Was hat es den Rundfunk zu interessieren, wer wo und mit wem zusammenwohnt? Die schnüffeln aber rein in die Privatsphäre.
Daher das Thema mit der
Mietwohnung, die ja im RBStV nicht mal definiert ist.
Es besteht keinerlei rechtliche Beziehung der LRA zur Wohnung. Die Personen sollen aber für die Wohnung zahlen. Die Wohnung hat dort nichts verloren.
Du sagst:
Und genau hier haben wir den Salat (mal wieder) der RBStV ist unlogisch, falsch, widerspricht sich selbst und den Gesetzen.
Mit anderen Worten, das, was dort im RBStV steht, ist rechtswidrig, widersprüchlich, also rechtlich gesehen totaler Müll.