Ein Hallo an die Foristen!
Bei Person A stellte sich in einem fiktiven Vollstreckungsverfahren die Frage, inwiefern die vollstreckende Behörde an die Bankdaten von Person A gekommen sein könnte, um eine unangekündigte Kontopfändung zu veranlassen, ohne vorher Person A zur Vermögensauskunft herangezogen zu haben.
Die Behörde behauptet „die Rundfunkanstalt hat uns die Kontodaten gegeben“.
Die Rundfunkanstalt behauptet „wir haben Ihre Daten nicht, wenden Sie sich an die Vollstreckungsbehörde“.
Siehe auch folgenden Faden mit den entsprechenden Hintergrundinformationen:
Hat die Stadtkasse Bankdaten auf rechtswidrigem Wege erlangt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29886.0Es gibt mittlerweile genug Schriftstücke, die belegen, dass BEIDE Stellen versuchen, etwas zu verschleiern, und dass BEIDE Stellen womöglich gegen die DSGVO verstoßen haben könnten. Die Schriftstücke der einen Stelle widersprechen den Schriftstücken der anderen Stelle, und umgekehrt.
Laut Anwalt, der in fiktivem Fall zu Rate gezogen wurde, würde sich der Klageweg wegen Verstoßes gegen die DSGVO anbieten, da die Rundfunkanstalt Kontodaten unrechtmäßig verarbeitet haben könnte, und die Vollstreckungsbehörde ggf. zweckentfremdet aus einem anderen Sachverhalt heraus noch gespeicherte Daten gegen Person A genutzt haben könnte, was im fiktiven Vollstreckungsverfahren, das gegen Person A läuft, unzulässig gewesen wäre.
Leider hat Person A keine Rechtsschutzversicherung; eine Versicherung könnte zwar abgeschlossen werden, aber: Nach alldem, was hier im Forum über die Kostendeckung durch Versicherungen im Streitfall gegen die Rundfunkanstalten geschrieben wurde, macht sich Person A wenig Hoffnung, seitens einer Versicherung eine Zusage zur Kostendeckung im Klagefall zu erhalten, da der Beginn der Auseinandersetzung
vor Abschluss der Versicherung liegt.
Laut Anwalt würde der Streitwert in einem möglichen, fiktiven Klageverfahren wegen Verstoßes gegen die DSGVO auf 5.000,- Euro festgesetzt werden, da es nicht um eine konkrete Geldforderung, sondern um einen immateriellen Tatbestand gehe.
Frage an die Foristen:
Wenn Person A ein fiktives Klageverfahren bemühen würde, mit welchem Kostenrahmen müsste bei 5.000,- Euro Streitwert gerechnet werden?
Welcher Kostenrahmen entstünde bei
Gewinn des Prozesses für Person A, welcher Kostenrahmen entstünde bei
Verlieren des Prozesses?
Infos und Anregungen – ggf. auch Hinweise per PM, welche Versicherung ggf. wider Erwarten DOCH unterstützen könnte - sind sehr willkommen, da Person A nach über 2 Jahren des wirklich intensiven Kontakts mit diversen Stellen mittlerweile resigniert und keine wirkliche Motivation mehr hat, den Sachverhalt weiterzuverfolgen. Es wird überall gedreht, verdreht, verschleiert, Falschauskünfte erteilt - und der kleine Bürger hat kaum eine Chance, zu seinem Recht zu kommen

Danke und Gruß
Mataya