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Autor Thema: WGs und Mehrfamilienhäuser als 'Sparmodell'  (Gelesen 4662 mal)

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Nicht fragen, was es bedeuten soll. Es braucht schlicht kein solches Gesetz mit so umfangreicher Datensammlung. Das genauer auszuführen würde jedoch das Thema hier endgültig sprengen. Also immer erst fragen,  wozu, warum wieso usw. wird das benötigt. Wenn keine Erklärung kommt wozu oder diese w Fragen offen bleiben, dann ist es mit großer Sicherheit überflüssig. Ein Verweis auf, weil es eine Pflicht Angabe sei ist dabei keine Antwort auf die Frage wozu, warum und wieso. Sofern eine mögliche Antwort kommt, dann diese erneut prüfen und die Fragen verändert auf die Erkenntnisse erneut stellen, bis diverse also auch neue Unklarheiten verschwunden sind. Am Ende der Kette die Begründung für das Gesetz in Frage stellen. Für die möglichen Ziele der Verwaltung gibt es sicherlich andere Lösungen.


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In den Meldedaten steht, sofern vorhanden, auch die Wohnungslage ("Hinterhaus, erster Stock rechts"), da müßte der Meldepflichtige die Angaben schon versehentlich unvollständig genannt haben, indem er auf die Nennung der Wohnungslage/Stockwerk etc. verzichtet hat, falls die Meldebehörde nicht explizit danach gefragt hat. Damit ergibt sich nur ein eingeschränktes Verwirrungspotential für den BS: Alle ohne konkrete Wohnungslage könnten in einen Topf geworfen werden und als gesamtschuldnerische Beitragspflichtige gelten und alle individuell in der gleichen Wohnungslage erfaßten dies jeweils für ihre Wohnungen.
Das Sparmodell erfordert also ein wenig mehr "Vorarbeit" beim Ummelden und die Vergewisserung darüber, daß das Weglassen von Details keine "Falschangabe" ist, die einem Ärger von Seiten der Meldebehörden einbringen kann.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, könnte eine ganze Hochhausbewohnerschaft nur einmal Rundfunkzwangsbeitrag zahlen "müssen".


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