In den Meldedaten steht, sofern vorhanden, auch die Wohnungslage ("Hinterhaus, erster Stock rechts"), da müßte der Meldepflichtige die Angaben schon versehentlich unvollständig genannt haben, indem er auf die Nennung der Wohnungslage/Stockwerk etc. verzichtet hat, falls die Meldebehörde nicht explizit danach gefragt hat. Damit ergibt sich nur ein eingeschränktes Verwirrungspotential für den BS: Alle ohne konkrete Wohnungslage könnten in einen Topf geworfen werden und als gesamtschuldnerische Beitragspflichtige gelten und alle individuell in der gleichen Wohnungslage erfaßten dies jeweils für ihre Wohnungen.
Das Sparmodell erfordert also ein wenig mehr "Vorarbeit" beim Ummelden und die Vergewisserung darüber, daß das Weglassen von Details keine "Falschangabe" ist, die einem Ärger von Seiten der Meldebehörden einbringen kann.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, könnte eine ganze Hochhausbewohnerschaft nur einmal Rundfunkzwangsbeitrag zahlen "müssen".