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bpb: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Schusslinie: eine Differenzierung

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ChrisLPZ:
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), 28.09.2018

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Schusslinie: eine Differenzierung
Von Maria Karidi (Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung LMU München)


--- Zitat ---Folgt man den Stimmen der Medienkritik, befindet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit in seiner womöglich größten Legitimationskrise. Die Anzahl der Zuschauerbeschwerden (insbesondere über soziale Netzwerke) ist so groß wie nie. Anschuldigungen im Stile von "Staatsfunk" und "Lügenpresse" werden nicht nur vonseiten der AfD und Pegida laut, sondern sind zum Beispiel auch von deutschen Verlegern zu hören.[1] Viel (und zum Teil kontrovers) wird über die Qualität der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Programme diskutiert. Dabei beschränkt sich die Debatte (auf der Straße, in Online-Foren und in den Medien selbst) nicht allein auf inhaltliche Fehler, die den Redaktionen der ARD und des ZDF unterlaufen,[2] sondern umfasst ebenso die Frage nach der vermeintlichen politischen Einflussnahme (Stichwort: Instrumentalisierung) auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Hinzu kommen Befunde aus der Wissenschaft, die zum einen nahelegen, dass Politiker und Journalisten in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen.[3] Zum anderen konnten Studien eine stärkere kommerzielle Ausrichtung in der Nachrichtenberichterstattung belegen, die auch die Nachrichteninhalte von ARD und ZDF verändert hat.[4] Dies alles setzt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Druck – hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Funktion wie auch mit Blick auf sein Finanzierungsmodell.

Im vorliegenden Beitrag werden vor allem politische Einflüsse auf Personalstruktur sowie die inhaltliche Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Fokus gerückt. Dem zugrunde liegt die Annahme, dass Massenmedien Realität konstruieren und ein Deutungsangebot von der Welt bereitstellen. Dass Letzteres hier nicht gesondert untersucht wird, heißt zwar nicht, dass es zwangsläufig den "Meinungs-" beziehungsweise "Gesinnungskorridor" geben muss, der den öffentlich-rechtlichen Medien vorgeworfen wird. Es lässt sich so aber erkennen, welche Bedeutung die Massenmedien und allen voran die öffentlich finanzierten Angebote für Demokratie und Gesellschaft haben.
[…]

Struktur und Funktionsweise
[…]
Öffentlicher Auftrag
[…]
Öffentliche Kontrolle
[…]
Öffentliche Finanzierung
[…]
Einflussnahme vonseiten der Politik
[…]
Öffentlich-rechtliche Wirklichkeitskonstruktionen
[…]
Fazit
[…]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.bpb.de/apuz/276555/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-schusslinie-eine-differenzierung?p=all

marx:
bpb: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Schusslinie: eine Differenzierung
von Maria Karidi
gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30356.0.html


--- Zitat von: Maria Karidi ---"Für die Erfüllung dieses Auftrags (Programmgestaltung) sind die Rundfunkanstalten aufgefordert, sich in ihren Angeboten an bestimmte Programmgrundsätze zu halten. So sollen sie Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit wahren und einen Beitrag zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung leisten. Zudem sind sie der "Wahrheit" verpflichtet und an journalistische Standards (etwa der Trennung von Meinung und Kommentar) gebunden."

--- Ende Zitat ---
Das gefällt mir, weil die Frau Doktorin schreibt, was wir schon ahnen: wenn Kommentar ausdrücklich dran steht, handelt es sich um die unmaßgebliche Meinung des Vortragenden, in den anderen Fällen um die höchst zulässige Meinung.


--- Zitat von: Maria Karidi ---"Vor dem Hintergrund des 2009 eingeführten Drei-Stufen-Tests für öffentlich-rechtliche Online-Angebote war es notwendig, den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu konkretisieren. Externe Gutachter müssen seitdem prüfen, "inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht", ob es "in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb" beiträgt und "welcher finanzielle Aufwand" dafür erforderlich ist.[§ 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)] Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass für die werbefinanzierten privaten Medien in Deutschland kein Wettbewerbsnachteil durch die weitgehend aus Rundfunkbeiträgen finanzierten Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsteht."

--- Ende Zitat ---
Der Drei-Stufen-Test ist interessant, weil - wenn auf das bestehende Angebot ebenfalls angewandt - er sicher überwältigende Ergebnisse erzielen würde, da vieles erwartbar nicht zum "öffentlichen Auftrag" gezählt würde, ganz besonders, wenn das vom BVerfG als erforderlich erachtete Kriterium "Gegengewicht zum privaten Rundfunk" gnadenlos beachtet werden würde.


--- Zitat von: Maria Karidi ---In der Tat ist in der Tagesschau ein Rückgang der neutralen Nachrichtenmeldungen festzustellen. [...] Das heißt, auch öffentlich finanzierte Angebote sind nicht vor dem Kampf um Aufmerksamkeit gefeit [...] – mit weitreichenden Folgen. Und das führt schlussendlich erneut zu der Frage, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktionen und Aufgaben erfüllen kann. Ehe man, um Herausforderungen oder gar Bedrohungen zu begegnen, über Strukturreformen für ARD, ZDF und Deutschlandradio nachdenkt, wäre hierfür zunächst ein Konsens darüber vonnöten, welche Art von Rundfunk die Gesellschaft will.

--- Ende Zitat ---
Wir lernen: die Bundeszentrale für politische Bildung lehrt uns, dass wir uns über die Art von Rundfunk, den wir haben wollen, einigen sollten, anstatt vom Rundfunk selbst zu dem geframed zu werden, was der Rundfunk sich so vorstellt: Unmündige, die zu manipulieren sind. Die dienende Freiheit, welche ihm so zugeschrieben, hat er offenbar gnadenlos mißbraucht. Wo ist der Reset-Knopf?

PersonX:

--- Zitat von: marx am 04. März 2019, 20:00 ---Wo ist der Reset-Knopf?
--- Ende Zitat ---
Es gibt noch keinen Reset-Knopf.

Das System versteht genau eine Sprache: Geldentzug. Der Reset erfolgt dann zeitlich von selbst, aber solange die Mehrheit der Bürger Geld senden oder abbuchen lässt, folgt natürlich kein Reset, zumindest nicht automatisch.
Solange die Bürger für Ihre Anliegen nicht auf die Straße gehen und das aktiv und sichtbar einfordern, erfolgt auch kein Reset.
Die Politiker/Parteien handeln erst, wenn sie das Gefühl haben Ihre "Macht" abgeben zu müssen. Dabei wird natürlich übersehen, dass es nicht "Ihre Macht" ist. Die Macht geht vom ganzen Volk aus. -> Also auch ein mögliches Reset für dieses Politik System, also nicht nur ein Reset für den Rundfunk.

Beim Rundfunk ist das Problem, dass ein Teil des Volkes diesen Rundfunk in der Form sicherlich nicht braucht, aber dagegen auch nichts bzw. nicht genügend tut.
(Stichwort: "es schmerzt nicht genug")

Auf der anderen Seite werden die Teile unterdrückt, welche den Rundfunk in der Form richtig ablehnen/ 100% nicht brauchen und auch nicht zahlen.
(Stichwort, der Schmerz ist bereits unerträglich, das Geld wird maximal unter Androhung von Vollstreckung gezahlt. -> Diese Spirale führt zu weiterer Unzufriedenheit mit dem System, das überträgt sich auch auf andere Bereiche, die Spaltung der Gesellschaft wird dadurch wahrscheinlich auch größer.)

Ein weiterer Teil des Volks will diesen Rundfunk.
(Stichwort: Hier gibt es keinen Schmerz, die Nutzer und Nutznießer des Systems wollen Rundfunk um jeden Preis behalten)

-> Füge alle drei Teile des Volks zusammen und ermittle laufend die % Werte, erst wenn der % Wert der 2 Teile, welche Rundfunk nicht brauchen und nicht zahlen, sich in Richtung der 30% - 50% bewegt, und das optisch auch auf der Straße sichtbar wird, dann wird sich auch der "Reset-Knopf" zeigen. Aktuell gibt es einige wenige Politiker, welche eine Erhöhung ablehnen, von Reset des Systems ist das noch meilenweit entfernt.

Chasseur:
1. Wenn ich Luhmanns Systemtheorie (vgl. Wikipedia) soweit etwas verstanden habe, dann liegt das Problem darin, dass von den Anstalten im Wesentlichen nur eine Mitteilungsflut einer Einbahnstraße ist bzw. kommt.

2. Dies ist historisch bedingt und war ausdrücklich so gewollt, indem der Urspung der Anstalten die reeducation, das Umerziehungsprogramm zur Demokratie durch v.a. 2 Westalliierte ab 1946 war. Bis 1956 hatte das (auch spätere) Gebilde BRD keinerlei Souveränität in dieser Angelegenheit.

3. Der Gedanke von 1946 war auch den Anstalten eine gewisse Souveränität gegenüber dem politischen System des Gebildes BRD zu verschaffen. Dass die Anstalten diesbezüglich längstens gekapert worden sind, davon zeugen bedauerliche Nachrichten wie zuletzt
digitalfernsehen, 06.03.2012
Aufsichtsrat bestätigt Schäuble-Tochter Strobl als Degeto-Chefin
https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/aufsichtsrat-bestaetigt-schaeuble-tochter-strobl-als-degeto-chefin-403607/
heise/ Telepolis, 22.11.2010
"Staatsferner" GEZ-Funk
https://www.heise.de/tp/features/Staatsferner-GEZ-Funk-3387664.html

4. Die den Anstalten zugesprochene, quasi dezent außernationale Selbstermächtigung hat sich nun zu einem ausweitungssüchtigen Konglomerat von wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen bis hinein in die Korruptions- und Politsportarten entwickelt.

5. Drücken eines "reset"-Knopfes? Gerne, aber ist die Situation denn nicht schon weitaus unheilbarer verfahren? Seit dem 1.1.2013 gilt anstatt nach dem noch leistungsbezogenen Gebührenmodell das Abgabenmodell aufgrund einer "potentiellen" Annahme, so auch wiederholend das BVG-Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16

Meine Ansicht ist, dass der Schaden, der durch die Rechtsprechung unter Vorsitz der Gebrüder Kirchhof für Gesellschaft und das nationale Gebilde entstanden ist nicht nur das ursprüngliche Ansinnen der Allierten
konterkariert, sondern die Axt an das Gebilde BRD grundsätzlich gelegt hat. Und zwar eben aus einer Gläubigkeit heraus "nur das Gute" tun zu wollen, anstatt einer neuen Medien- und Kommunikationssituation durch das Internet, sowie der im Großen und Ganzen erfolgreichen Umerziehung, Beachtung zu zollen.

"Potentielle" Annahmen überstellen uns nun alle in die Gnade einer religionsartigen Auffassung, annehmen heißt nicht wissen. Und schon wird folgerichtig gefordert von einer Demokratieabgabe zu sprechen.
("zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien" Offener Brief vom September 2017 von Medienschaffenden an die Ministerpräsidenten BRD.)

Demokratie ist aber eben gerade keine Religion, keine Heilslehre, auch wenn man mit einer augustinischen Grundhaltung für die Seele zu diesem Glauben gerne neigen mag. Wir sind seit der Aufklärung alle i.d.R. nicht mehr in der Erwartung der Gnade! Für manche mag das durchaus schauderlich und schrecklich klingen.

Ein Gebilde, das eine Abgabe aufgrund seines puren Seins selbst fordert, ist -- tut mir herzlich leid -- obsolet, auch wenn es als demokratisch tituliert ist. Es war und ist in der Geschichte schon Diverses als demokratisch tituliert gewesen. Liebe Lateiner: nomen ist eben kein omen, sondern Namen sind Schall und Rauch.

Ja, ich gebe zu, dass der Weg zu einer aufgeklärten Geisteshaltung lang und sehr mühevoll ist, deshalb verbietet sich mir auch eine Abkanzelung von Menschen, die in dem bunten unterhaltenden Flachbildschirm (jetzt in HD-Qualität!) einen Anker ihres Daseins empfinden -- und gegebenenfalls somit hübsch mißbraucht werden.

Ich meine: Bedauerlich, aber da gibt es nichts mehr zu "resetten", es geht letztlich nur noch um eine sich hinziehende Abwicklung mit Arbeitsbeschaffung für die Justiz. Eine Umwandlung der Anstalten in einen Bürgerverein für Qualitätsjournalismus wäre eine Option, sofern sie nicht von Leuten, die ja nur aufrichtigstens Gewissens das Gute, das natürlich Demokratische, wollen, verpennt und verseiert wird. Aber das ist ein anderes Thema.

pinguin:

--- Zitat von: Chasseur am 12. Dezember 2020, 13:43 ---5. [...]  Seit dem 1.1.2013 gilt anstatt nach dem noch leistungsbezogenen Gebührenmodell das Abgabenmodell aufgrund einer "potentiellen" Annahme, so auch wiederholend das BVG-Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16

--- Ende Zitat ---
Die dem europäischen Rahmen jederzeit materiell zu entsprechen hat; siehe gleiche Entscheidung Rn. 143, wie sie hier thematisiert ist:

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

und allgemein mit Bezug zum Abgaberecht mit einer Deutschland betreffenden Entscheidung in Rn. 34:

EuGH C-182/08 - Nationale Maßnahme muß dem Gemeinschaftsrecht entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34566.0

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