Tagesspiegel, 01.03.2019
RBB 2019Breaking News RBBStichwort Repräsentanz. Maue Zuschauerzahlen hin (die Intendantin betont weiter gebetsmühlenartig, Quoten seien nicht alles), Diskussion um Beitragserhöhung her (die Rücklagen des RBB, mit der Projekte der Programmreform angeschoben worden, sind laut Schlesinger 2020 aufgebraucht) – eine Frage, die rund um den Rundfunkrat immer wieder auftaucht, dürfte nach den Landtagswahlen 2019 in Brandenburg größeres Gewicht bekommen: Wo bleibt die AfD im Kontrollgremium? Die Entsendeorganisationen für den Rundfunkrat sind im Staatsvertrag festgelegt, unter anderem die großen Kirchen, die Jüdischen Gemeinden in Berlin und Brandenburg, die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg oder der DGB.
Der Landtag Brandenburg schickt drei, das Abgeordnetenhaus von Berlin vier Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auf Vorschlag der jeweiligen Fraktionen gewählt werden. Das Vorschlagsrecht bestimmt sich nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren**, worin sich auch die Stärke der Fraktionen widerspiegelt. Sollte die AfD in Brandenburg zweitstärkste oder gar stärkste Kraft werden, wird sie sich erst in vier Jahren im Rundfunkrat wieder finden, mit der turnusmäßigen Wahl der Mitglieder.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/rbb-2019-breaking-news-rbb/24055244.html** d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren
https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren