Da hat die gute Frau ja schlechte Ratgeber: Die Verbraucherzentrale ist definitiv keine gute Idee zum Thema Rundfunkzwangsbeitrag.
Und solange nur der Beitragsservice was fordert, ist die Forderung sowieso für die Tonne. Und sollte der Beitragsservice so tun, als wenn ein Festsetzungsbescheid von der "zuständigen Rundfunkanstalt" kommt, so wäre der Widerspruch unter anderem mit der Einrede der Verjährung zu versehen. Und wenn es Zwangsanmeldungen gibt, dann kann der BS den Teilnehmer nach der Meldedatenschnüffelei (schließlich wurde er automatisch von der Meldebehörde über den Auszug informiert) auch abmelden.
Sollte die Frau für Ihren aktuellen Wohnsitz bezahlt haben, wäre es jetzt vielleicht an der Tagesordnung, sich dem kompletten Boykott anzuschließen.