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Autor Thema: Verhandlung beim VG - bisher keine ausführliche Klagebegründung eingereicht  (Gelesen 3078 mal)

H
  • Beiträge: 2
Nun ist es soweit. Nach mehrjährigem Schriftverkehr inkl. Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid und schlussendlicher Klageeinreichung beim zuständigen Verwaltungsgericht hat eine Person A nun die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor eben diesem Verwaltungsgericht erhalten.

Leider hat sie krankheitsbedingt beim Verwaltungsgericht keine ausführliche Klagebegründung eingereicht. Person A fragt sich nun, was genau sie dort in der Verhandlung erwartet. Außerdem fragt Person A sich, ob es trotzdem sinnvoll ist, dass sie diesen Termin wahrnimmt oder ob Person A sich das nun sparen kann.

Im Forum wurde ich zu diesem Thema bisher nicht fündig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2019, 22:51 von DumbTV«

Z
  • Beiträge: 1.563
Die Frage ist: Gab der bisherige Schriftwechsel vor Gericht schon irgendwas her? Hat der Kläger dargelegt, was seiner Ansicht nach nicht sein darf? Man muß nicht mit Paragraphen rumschmeißen aber sollte schon darlegen können, was genau dafür sorgt, daß man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann oder will.
Ansonsten ist eine mündliche Verhandlung immer sehr lehrreich, selbst wenn man verliert.


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f

faust

Zwei Dinge, unter der Annahme, Person A hat noch genug Zeit:

+ schriftliche Klagebegründung kann in der Verhandlung noch abgegeben werden, wenn vom Gericht nicht vorher schriftlich eine "deadline" gesetzt worden ist.

+ mündliche Verhandlung ist lehrreich, aber nicht jedermanns Sache -> gibt es die Möglichkeit, eine kundige Person ("Beistand" -> Forumssuche für Details) aus Person As Bekanntenkreis zum Mitkommen zu motivieren? Evtl. "Runden Tisch" in der Nähe kontakten?


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  • Beiträge: 886
Es gab sicherlich eine Begründung des Widerspruchs und einen Inhalt im Widerspruchsbescheid. Ich habe manchmal das Gefühl die Gerichte lesen die Klage gar und den Widerspruch nicht, sondern nur den Inhalt des Widerspruchbescheids, schauen ob der plausibel klingt und sagen dann einfach "stimmt, stimmt, stimmt". Ob dann auf den Widerspruch überhaupt eingegangen wird, dafür muss der Kläger selbst sorgen.
Insofern stimme ich zu, dass man sich schriftlich vorbereiten sollte so gut es geht:
Was sind die Punkte die man vorbringen will?
Was sind die rechtlichen Fragestellungen dahinter (->Rechtsfragen)?
Was müsste gegebenenfalls durch Beweisantrag festgestellt werden?
Diese Dinge muss man vorformulieren und zur Verhandlung mitnehmen.
Um das aus dem Stegreif zu schaffen müsste man schon ein ziemlicher Topanwalt sein.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

P
  • Beiträge: 4.011
Diese Dinge muss man vorformulieren und zur Verhandlung mitnehmen.

Die mündliche Verhandlung ist in Rundfunksachen nur eine Art Show, mehr jedoch nicht. Da dort kein Protokoll mit Aussagen, sondern nur ein Ergebnis Protokoll, geschrieben wird, steht sinngemäß da drin, dass die Sach-/Rechtslage erörtert wurde, aber viel mehr vielleicht nicht. Alle Punkte, welche der Kläger für wichtig hält, sollten zuvor schriftlich bei Gericht sein. Es kann dabei hilfreich sein, dass Schreiben nicht am Stück zu machen. Für den Richter muss dabei deutlich erkennbar bleiben, dass die Klage noch nicht ausgeschrieben ist. Das bedeutet soviel wie, es wurden noch nicht alle zu klärenden Argumente gewechselt. Denkt der Richter, dass die Klage ausgeschrieben oder entscheidungsreif ist setzt er eine mündliche Verhandlung an. Davon abweisend gibt es auch Verfahrensende ohne mündliche Verhandlung, dann richtet sich das weitere Vorgehen nach einer Rechtsbehelfsbelehrung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2019, 13:17 von DumbTV«

H
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten.

Die Ursprünglich für Februar angesetzte mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde nun auf April verschoben. Eine Klagebegründung kann nun nachgereicht werden. Einen "runden Tisch" in der Nähe der betroffenen Person A gibt es leider nicht.
Das Gericht machte nun den Vorschlag, auf die mündliche Verhandlung zu verzichten. Person A ist sich immer noch unsicher, ob sie darauf eingehen oder doch lieber die mündliche Verhandlung anstreben soll. Person A ist in Rechtsangelegenheiten als Laie unterwegs und fürchtet daher natürlich, vor Ort Fehler zu begehen.


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  • Beiträge: 886
Ich bereite mich auch gerade auf meine Verhandlung vor. Wir brauchen aber mehr Infos über die eigenen Vorbringungen, um konkrete Tipps geben zu können, deswegen zunächst nur allgemeine:
  • Es ist Aufgabe des Gerichts sich schützend vor den Bürger zu stellen, sonst bräuchten wir keine Gerichte und die Behörden dürften alles tun und lassen was sie wollen. Dass das in der Praxis nicht so ist, sondern die Gerichte "schnell durch" sein wollen sollte einem zwar bewusst sein, dennoch darf man das Gericht bei der Verhandlung auch gern höflich daran erinnern (und daran, dass man ein Laie ist) - man kann aber keine Rechtsberatung erwarten.
  • Auf die mündl. Verhandlung zu verzichten kann eigentlich nur sinnvoll sein, wenn man eine Nebenwohnung hat oder Befreiungsgründe vorliegen, die im Gesetz stehen. Oder wenn man wirklich nicht hin will.
  • Wenn man vor Gericht irgendwie Erfolg haben will (und sei es nur bei Einzelteilen wie beim Säumniszuschlag) sollte man nicht "irgendwas vorbringen", sondern authentisch begründen, wieso man es so sieht.
  • Verwaltungsgerichte gehen formal und ggf. nach einem juristischen Schema vor, das für Laien nicht unbedingt einleuchtend ist. Man schaue sich deshalb z.B. http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_VwR-II-F_Schema1.pdf oder https://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/06/11/schema-rechtmasigkeit-eines-va/ an, damit man die eigenen Gründe zuordnen kann.

Edit: Man darf übrigens einen Beistand mitnehmen.


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