Das Problem der Wahrnehmung, so zeigt sich ganz deutlich, ist begrenzt.
Sicherlich gibt es Menschen, die jeden Monat zahlen und erwarten, Dokumentationen auch länger in einer Mediathek zu finden.
Es ist sicherlich gut, dass sich der öffentlich rechtliche Rundfunk Sorgen um diese Gruppe macht, denn das ist eine Gruppe, welche unzufrieden ist und deshalb unwillig reagieren wird.
Die andere Gruppe, welche nicht in der Wahrnehmung (der Frau) zu liegen scheint, ist jene, welche der öffentlich rechtliche Rundfunk - gar - nicht für sich gewinnen kann, weil diese Gruppe bereits vollständig gegangen ist oder - entsprechend - noch nie da war.
Diese Gruppe hat überhaupt keinen Anreiz, dem öffentlich rechtlichen Rundfunk eine Beachtung zu schenken, weil die Menschen der Gruppe das bereits in der Vergangenheit nicht gemacht haben oder diese - neu - feststellen dass die Nicht-Beachtung möglich ist. Z.B. weil die Menschen dieser Gruppe den öffentlich rechtlichen Rundfunk schlicht nicht zum Wohnen/ Leben benötigen. Teilweise benötigen die Menschen der zweiten Gruppe andere - private - Angebote, von welchen sich der öffentlich rechtliche Rundfunk bedroht sieht, ebenfalls nicht.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk mag für sich den Anspruch haben, "alle" Bürger erreichen zu können, aber das tut er schlicht nicht. Das liegt nicht am öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst, sondern an den Bürgern, welche nicht zulassen, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk sie erreichen kann. Sie wollen sich nicht mit dem öffentlichen Rundfunk auseinandersetzen, denn jedwede weitere Kommunikation mit Vertretern dieses Rundfunks zerstört bei diesen nicht nur Lebenszeit.