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Autor Thema: Gutachten: Macht den Journalismus gemeinnützig! (Expertise f. Regierung NRW)  (Gelesen 1314 mal)

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netzwerkrecherche, 08.02.2019

Gutachten:
Macht den Journalismus gemeinnützig!

von Thomas Schnedler

Zitat
Seit mehreren Jahren wird über die Gemeinnützigkeit von Journalismus diskutiert. Jetzt bringt ein Rechtsgutachten*** neuen Schwung in die Debatte: Die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung erstellte Expertise empfiehlt, die Abgabenordnung zu ergänzen und den Journalismus steuerrechtlich als gemeinnützig anzuerkennen.

„Die Vielfalt der Medien ist integraler Bestandteil des Gemeinwohls“, betonen die Gutachter Daniel J. Fischer, Peter Fischer und Anke Warlich. Der Markt alleine könne diese Vielfalt jedoch nicht gewährleisten, insbesondere im Lokaljournalismus. Diese Lücke könne der gemeinnützige Journalismus füllen, denn er sorge für „Vielfalt in journalistischen Aktionsfeldern, in welchen die gewinnorientierten Medien mangels Marktrelevanz nicht tätig werden.“ Für die Medien habe die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die „Bedeutung eines öffentlichkeitswirksamen zivilgesellschaftlichen Qualitätssiegels.“

[...]

weiterlesen unter
https://netzwerkrecherche.org/blog/gutachten-macht-den-journalismus-gemeinnuetzig/


***Bericht der Landesregierung zu den Themen
gemeinnütziger Journalismus und Förderleitlinie Games
für den Ausschuss tür Kultur und Medien
am 7. Februar 2019 (PDF, 166 Seiten, ~20MB)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1636.pdf

Anm.: 20MB für gerade mal 166 Seiten einer faktisch nicht bebilderten, lediglichen Text-PDF... :o
...da waren wieder mal echte Medien-Profis am Werk ::) :P


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v
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Prima Idee!!
Da ich im öff. Dienst beschäftigt bin, ist meine Tätigkeit ohne jeden Zweifel gemeinnützig.
Wird meine Vergütung also endlich steuerfrei!  ;D

Hoffentlich bekomme ich dann auch endlich die zahllosen "Journalistenrabatte"...

Siehe "Pressekonditionen" unter:
http://www.pressekonditionen.de/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2019, 21:36 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Idee, einer Berufsgruppe die Gemeinnützigkeit zu attestieren, ist völliger Blödsinn. Journalist/Journalistin kann sich praktisch jeder/jede nennen, der lesen und schreiben kann. Demnach liefe dieser Ansatz darauf hinaus, dass niemand mehr steuerpflichtig wäre.

Gründe, warum man zudem ausgerechnet Journalisten als gemeinnützig betrachten soll, sind nicht erkennbar.
Was ist mit Ärzten, Krankenschwestern/-pflegern, Feuerwehrleuten?
Wo bleiben Kampfmittelräumtrupps, Busfahrer und Müllwerker?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2019, 21:38 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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