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Autor Thema: Hallo Tagesschau! Nach wochenlangem Winterschlaf aufgewacht? Großartig.  (Gelesen 1024 mal)

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Nachdenkseiten, 11.02.2019

Hallo Tagesschau! Nach wochenlangem Winterschlaf aufgewacht? Großartig.

Fünf Wochen nach Veröffentlichung dieser Liste, aus der ersichtlich war, dass bis zum 4. Januar schon 100 Gelbwesten durch Waffeneinsatz der Polizei zum Teil erheblich verletzt worden waren, veröffentlicht die Tagesschau am vergangenen Samstag diesen Artikel. Die Redakteurin Silvia Stöber von tagesschau.de beklagt darin das „Schweigen über die Verletzungen“. Nach wochenlangem Schweigen der selbst ernannten „Faktenfinder“ beklagen sie jetzt also das Schweigen der anderen. Aufmerksame Korrespondenten konnten schon im November letzten Jahres Schlimmes beobachten. Am 1. Dezember war eine 80-Jährige von einem Tränengasbehälter getötet worden.

Von Albrecht Müller

Zitat
Schon vor zehn Wochen hätte die Tagesschau nicht nur über die Gewalt von Demonstranten, sondern auch über jene der Polizei berichten können. Das ist die Bilanz von ein paar wenigen Tagen zu Beginn der Demonstrationen Ende November 2018 – Augen weg, Hand ab, Kiefer zerschossen usw.:

    ZINEB REDOUANE, 80 Jahre alt, wurde durch einen Tränengasbehälter getötet, der ihr am 1. Dezember 2018 in Marseille ins Gesicht geschossen wurde. […]

Angesichts des Versagens des „Ersten Deutschen Fernsehens“ liegt die Frage nahe, was eigentlich die Intendanten der ARD-Anstalten und der Vorsitzende der ARD, Ulrich Wilhelm, tun. Merken sie nicht, dass ihre Sender elementare Pflichten zur Berichterstattung verletzen? Könnten Sie den Gebührenzahlern mal erläutern, warum diese fürs Verschweigen Gebühren zahlen sollen? […]

Weiterlesen auf:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=49219

Anmerkung:
Aus dem Rundfunkurteil des BVerfG vom 18.07.2018:
Zitat
RN 80
[…] wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

RN 81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>).


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