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Autor Thema: Führte Sprachwissenschaftlerin Wehling die ARD in die Irre?  (Gelesen 32950 mal)

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Die Antwort hast Du im gleichen Posting zitiert:
Zitat
Elisabeth Wehling: [...] Ich habe auf der Grundlage von Workshops mit einer Arbeitsgruppe der ARD 2017 ein internes Papier geschrieben.
"Wir" bedeutet Elisabeth Wehling und eine Arbeitsgruppe der ARD.

Nein, sie berät hier als Expertin in ihrem Fach, nachdem sie Workshops mit einer ARD-Arbeitsgruppe durchgeführt hat, mit der sie gemeinsam Themen erarbeitete. Daraufhin gibt sie dann ihre Empfehlungen, allerdings in der "Wir"-Form.

"Einblick in die kognitionswissenschaftliche Analysearbeit" und Frame-Analysen kann nur sie als Framing-Expertin geben. Auf "pragmatisch-semantische Aspekte der aktuellen ARD-Kommunikation" kann nur sie als Sprachwissenschaftlerin hinweisen usw., siehe oben. Es wird ganz klar, wenn man sich den Text im Zusammenhang durchliest.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Don Alphonso Verifizierter Account
Witzig, hier ist ein Bericht über einen älteren Auftritt von Framing-Wehling, der recht schön zeigt, aus welcher Genderecke sie so kommt. Da hat sich die ARD eine beinharte intersektionelle Autorin eingekauft.
Quelle:
https://twitter.com/_donalphonso/status/1101895547919716352

Quelle Logo:https://www.behindertenarbeit.at/wp-content/uploads/derstandard-logo.jpg
Framing: Wie Sprache unser Verhalten beeinflusst

Quelle: Der Standard, 15. Dezember 2016 von Tanja Paar

Zitat
Über den Zusammenhang von Framing und Feminismus sprach Elisabeth Wehling, Linguistin und Ideologieforscherin, im Wiener Ega

[...] Die "politischen Debatten an direkte Welterfahrung anzubinden", diese Möglichkeit biete Framing, sagt die Linguistin Elisabeth Wehling. An ihr kommt derzeit niemand vorbei, der sich mit Ideologieforschung beschäftigt. Deswegen haben sie die Wiener Bildungsakademie und die SPÖ-Frauen kürzlich in den "Denkraum" im Wiener Ega-Frauenzentrum eingeladen. Das Thema: "Sprache als politisches Instrument". Das allein wäre nicht neu. Neu ist, woran Wehling an der University of California in Berkeley forscht: einer Kombination aus Neuro- und Verhaltensforschung plus einer Prise "konzeptueller Diskursanalyse".

weiterlesen unter:
https://www.derstandard.de/story/2000049346238/framing-wie-sprache-unser-verhalten-beeinflusst


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g
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Wer sind diese "Wir"? Die Mitarbeiter dieses Instituts?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es da noch?
Vllt. gibt das Folgende ein wenig Aufschluss.

Quelle:https://media.ebook.de/shop/coverscans/258PDF/9783849701413_leseprobe_02.pdf

Zitat
Yes, we can «Yes, we can«. Es sind nur drei Wörter, aber es sind
Worte, die für eine ganze Weltsicht stehen. Mit seiner »Wir«-Rhetorik
hebt sich Obama nicht nur im Vorwahlkampf gegen Hillary Clinton
ab, sondern im Präsidentschaftswahlkampf auch gegen den republikanischen
Kandidaten John McCain.

Man kann auch sagen: Wir schaffen das.


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s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Prof. Dr. Theodor Ickler – Mein Rechtschreibtagebuch
hrsg. von der Forschungsgruppe Deutsche Sprache e. V. (FDS)
Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 26.02.2019 um 06.37 Uhr
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1106#40940
Zitat
In der FAZ (26.2.19) wird die Unbeträchtlichkeit der Forscherin Wehling ausführlich dargelegt. In der Kommunikationswissenschaft werde sie kaum zitiert. Man kann hinzufügen, daß sie auch in Linguistik und Sprachpsychologie nicht vorkommt. Hajo Schumacher fabuliert von einer „renommierten Psycholinguistin“ und findet ihr Manual „solide“. Entweder hat er es gelesen und verfügt über wenig Urteilskraft, oder er hat es nicht gelesen und stellt seiner journalistischen Ehre ein schlechtes Zeugnis aus.
Wehling hat der Friedrich-Ebert-Stiftung „Eine neuro-linguistische Analyse des EU-Wahlkampfes“ verkauft (http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/06756.pdf), die natürlich gerade dies nicht ist – wie denn auch? Wehling hat ja von Neurologie keine Ahnung, ein paar Gemeinplätze über das Gehirn genügen ihr.
Wehling baut seit Jahren ihre Marke auf, wobei ihr die Gutgläubigkeit der Medienkonsumenten und -produzenten zu Hilfe kommt. Das immerhin hat sie ganz genau erkannt.

siehe auch weiter oben im Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30241.msg189492.html#msg189492


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2019, 12:58 von Bürger«

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Bitte, können wir (ja, wir hier im Forum) diese etwas alberne "Wir"-Seitendiskussion beenden?  ???

In der Wissenschaft ist es vollkommen üblich und hängt mit keiner irgendwie gearteten Rangordnung ("pluralis majestatis" etc.) oder indirekten Erwähnung einer Gruppenarbeit zusammen, selbst als einziger Autor eines Fachartikels von "wir"/"we" zu schreiben.

Ein "ich"/"I" wirkt in Fachartikeln und, ja, auch in Manuals/Gebrauchsanleitungen etwas
merkwürdig-persönlich und passt von der Stilistik her nicht richtig.

Lasst uns also bitte mit diesem "wir" der Frau W. den Ball flach halten.

Kann schon sein, dass es doch eine Arbeitsgruppe gab, aber das lässt sich nicht allein aus diesem "wir" ableiten.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Saarländische Staatskanzlei hat sich bis heute nicht dazu geäußert, wie eine fiktive Person mit ihrer Anfrage über "fragdenstaat.de", die "unabhängige Meinungsbildung" gemäß § 24 Abs. (3)  Saarländischen Mediengesetz (SMG), zu erfolgen hat.
Zitat
"Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD"

Mittlerweile sind 6 Wochen verstrichen.

Auch hier wurde eine Anfrage gestellt ...
Das seltsame Institut der Elisabeth Wehling
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30260.msg189348.html#msg189348
... und so weit man(n) Frau das interpretieren kann, ist noch keine Antwort erfolgt.  >:(

Weiterlesen fragdenstaat.de: https://fragdenstaat.de/a/58263

PS:
§ 24 Abs. (3)  SMG
Zitat
(...) (3) Programm-Mitarbeiterinnen und Programm-Mitarbeiter sind die angestellten Redakteurinnen und Redakteure und Reporterinnen und Reporter im Sinne der Vergütungsordnung des SR in der jeweils geltenden Fassung sowie ständige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihre Tätigkeit auf Inhalt und Aussage von Sendungen oder Angebote Einfluss haben und die Voraussetzungen des § 12 a Tarifvertragsgesetz sowie der diese Bestimmung ausfüllenden tarifvertraglichen Regelungen erfüllen.
Quelle: SMG https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf   Hervorhebungen nicht im Original!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 15:13 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

o
  • Beiträge: 1.564
Hm, was wird denn überhaupt angefragt?

Die Saarländische Staatskanzlei hat sich bis heute nicht dazu geäußert, wie eine fiktive Person mit ihrer Anfrage über "fragdenstaat.de", die "unabhängige Meinungsbildung" gemäß § 24 Abs. (3)  Saarländischen Mediengesetz (SMG), zu erfolgen hat.
Der Nebensatz (ab "wie eine fiktive Person") ist unverständlich.

Zitat
Mittlerweile sind 6 Wochen verstrichen.
Wundert mich in diesem Fall nicht, denn der mutmaßlich gemeinten "Anfrage"

Zitat
fragdenstaat.de: https://fragdenstaat.de/a/58263

kann ich beim besten Willen nicht entnehmen, welche (An)Frage die Staatskanzlei denn nun beantworten soll. Soll die Kanzlei ein pdf des Framing Manuals schicken, soll die Kanzlei irgendwelche "Hintergründe" erläutern, soll die Kanzlei eine Art Stellungnahme abgeben, soll...

Zitat
Auch hier wurde eine Anfrage gestellt ...
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30260.msg189348.html#msg189348)
Die dort im Eingangsposting zu findende Anfrage ist um Längen deutlicher gestellt. Dass da noch keine Antwort erfolgt ist, ist allerdings sehr bedauerlich.


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Auf diese IFG-Anfrage

Seriosität des "Berkeley International Framing Institute" - Ersteller des "Framing Manuals"
https://fragdenstaat.de/anfrage/seriositat-des-berkeley-international-framing-institute-ersteller-des-framing-manuals/#-

gibts inzwischen Antwort und Rueckantwort (1.4. und 2.4.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 15:42 von Bürger«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Werter user @ope23,
es könnte sein, dass die fiktive Person folgendes mit der Anfrage bezwecken wollte?

Die Anfrage an die Staatskanzlei könnte sich auf die Zusendung der Hintergrundinformation eines Dokumentes mit dem Titel "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" beziehen?

Des Weiteren könnte eine unabhängige politische Willens- und Meinungsbildung der angestellten Redakteurinnen und Redakteure, Reporterinnen und Reporter des SR gemäß § 24 Abs. (3) SMG nicht gegeben sein, durch die Anwendung des „Framing-Manual der ARD?
Zitat
Kontrollierte Demokratie statt jeder wie er will.
Demokratie kann man nicht kaufen.
Demokratie statt Profit.
Demokratie statt ideologischer Monopolisierung.
Quelle: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf

Eine fiktive Person könnte auch folgendes zitieren:
Zitat
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Ihre Gründung ist frei.
Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Quelle: Art. 21 Abs. (1) GG  https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Auch könnte eine fiktive Person meinen, dass die ARD mit ihren Rundfunk- und TV-Angeboten keinen grundgesetzlichen Auftrag hat, die Meinungsbildung und die politische Willensbildung des Bürgers zu framen?  ;)


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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