Achten Sie auf falsche Finanztipps!Jeder Haushalt muss für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Beitrag von 17,50 Euro im Monat zahlen.
Der Rundfunkbeitrag – früher GEZ-Gebühr – fällt pro Haushalt an, egal wie viele Menschen in der Wohnung leben.
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Den neuen Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt entrichten, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist und egal, wie viele Menschen dort zusammen leben.
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Pro Haushalt ist immer nur ein Beitrag zu zahlen.
Das ist falsch! Im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird eine
Beitragspflicht pro Wohnung festgelegt, von einem
Haushalt ist an keiner Stelle die Rede. In einer Wohnung können mehrere Haushalte nebeneinander existieren. Es wird aber nur ein Beitrag für die Wohnung fällig, egal wieviele Haushalte es darin gibt.
Erhoben wird die Gebühr von derselben Behörde wie vor 2013, nur dass sie einen neuen Namen trägt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt mittlerweile "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Das ist falsch!
Der sogn. Beitragsservice ist keine Behörde und auch unter der vorherigen Bezeichnung GEZ war der BS keine Behörde. Der BS ist eine von den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio gegründete Inkassobude, vermutlich eine GbR, für das Einsammeln der sogn. Rundfunkbeiträge. Da der sogn. Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, kann man ihn nicht verklagen (und der den Bürger ebenso wenig). Stattdessen muss man im Streitfall gegen die für das Bundesland zuständige Landesrundfunkanstalt klagen. Gegen Entscheidungen von Behörden kann man sich jedoch per Klage wehren.
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind und in eine eigene Wohnung ziehen, müssen Sie sich beim gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden.
Das ist nicht ganz richtig! Von denen, die in eine Wohnung einziehen, muss sich nur eine Person für den Rundfunkbeitrag anmelden. Gemäß §8(3) des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wirkt die Anmeldung eines Wohnungsinhabers für alle anderen mit. D. h., ziehen mehrere Personen in eine Wohnung ein, so genügt es, wenn sich eine Person anmeldet. Dass der sogn. Beitragsservice häufig die anderen Bewohner ebenfalls zur Anmeldung auffordert, ändert daran nichts. Es belegt lediglich, dass dem BS nicht immer eine Zuordnung von Wohnungen zu deren Inhabern möglich ist.
Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist laut Auskunft des Beitragsservices so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die
- zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
- einen eigenen Eingang hat und
- nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
Die Wohnungsdefinition wird nicht vom sogn. Beitragsservice festgelegt, sondern steht so im Gesetz, in das man relativ einfach hineinsehen kann, sofern man über einen Internetzugang verfügt; wovon man bei finanztip.de wohl ausgehen kann.
Falls Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Bafög bekommen, können Sie sich von der Gebührenpflicht befreien lassen. Nutzen Sie dazu das Formular Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Das ist fast richtig! Falls Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Bafög bekommen,
sollten Sie sich von der Gebührenpflicht befreien lassen. Warum wollen Sie mit dem bischen Geld, das man Ihnen zubilligt, den Intendanten der Landesrundfunkanstalt, das mäßige Programm und dämliche Talksendungen über Hartz4, BaföG und Co. finanzieren, in denen immer Leute auftreten, die Ihnen erklären, dass es Ihnen noch viel zu gut geht oder Sie als arbeitsscheu beschimpfen?
Wenn Sie Rundfunkgebühren für eine Zweitwohnung zahlen, können Sie unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Befreiung stellen. Nutzen Sie dazu den Online-Antrag Nebenwohnung befreien oder unser Musterschreiben Zweitwohnung.
Wenn Sie Rundfunkgebühren für eine Zweitwohnung zahlen,
sollten Sie unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Befreiung stellen. Nutzen Sie dazu auf keinen Fall das
Musterschreiben Zweitwohnung von finanztip.de, oder nur dann, wenn Ihr Postfach sich einsam fühlt, da man dort vor allem auf Ihre Mailadresse scharf ist um Ihnen einen weiteren Newsletter aufzudrängen.
Beitragspflichtig waren bisher auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Es gab gesonderte Formulare zur Anmeldung. Für Zweitwohnungen und weitere Wohnungen wurden ebenfalls jeweils 210 Euro im Jahr fällig.
Die Rundfunkanstalten und der BS behaupten, dass sie keine Informationen über den Status von Wohnungen als Zweit- oder Ferienwohnung besäßen. Das wäre aber der Fall, wenn man deren Anmeldung mit gesonderten Formularen vorgenommen hätte. Wozu hätten solche übrigens dienen sollen, wenn man doch den gleichen Betrag zahlen muss?
Achten Sie auf falsche Beitragsbescheide
Erkennbar sind die Fälschungen an diesen Merkmalen:
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In allen Schreiben wurde dieselbe Beitragsnummer verwendet.
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Dies Zauberkunststück sollen mir Dr. Britta Beate Schön und Daniel Pöhler einmal vormachen. - Es ist schon irgendwie blöd, dass einem die anderen Briefe der Gauner wohl nicht bekannt sind.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.