"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Mr. Orange:
--- Zitat von: tigga am 02. Februar 2019, 01:23 ---Heißt, wenn nach RBStV §4 (1) keine Befreiung vorliegt, könnte das einen Härtefall darstellen. Heißt auch: "insbesondere" ist eine Aufzählung. Das ist wiederum ein Verweis auf §4 (1) und stellt einen Sonderfall dar. Aber dieser alleinige Umstand kann keine vollständige Aufzählung aller möglichen Konstellationen sein, die auf einen Menschen zutreffen.
--- Ende Zitat ---
Richtig. Ein Sonderfall wäre dann zu bejahen, wenn in den Rundfunkstaatsverträgen, besondere Lebensumstände nicht berücksichtigt worden wären. Es werden aber auch in anderen Bereichen, Studienabbrecher anders behandelt, als Erst-studierende.
--- Zitat von: tigga am 02. Februar 2019, 01:23 ---Was die Juristen der LRAen jedoch wollen, ist eine absolute Abschaffung der Härtefallregelung (zumindest wenn sich deren Argumentationskette anschaut).
--- Ende Zitat ---
Das ist nicht was sie wollten, sondern das, was die Juristen schon erreicht haben. Wer nämlich seinen Beitragsbescheid nicht aufmerksam liest, erfährt nichts über die Möglichkeit der Befreiung.
--- Zitat von: tigga am 02. Februar 2019, 01:23 ---Dadurch kann der BS alles vollautomatisiert ablaufen lassen (ohne Kenntnisnahme seitens der LRA?). "Bescheid einer Behörde/Jobcenter? -> Befreiung", da ja alles so ziemlich standardisiert ist, was Bescheide anbelangt, ist das auch kein Problem maschinell zu erfassen. Maschinen sind günstiger als Menschen usw...
--- Ende Zitat ---
Das ist falsch ! Es wird nichts mehr automatisiert, weil man nämlich nicht befreit wird, wenn man den Antrag gar nicht stellt. Ganz offensichtlich will die Mehrheit sich gar nicht befreien lassen.
--- Zitat von: tigga am 02. Februar 2019, 01:23 ---RBStV §4 (7) ist jedoch diskriminierend und verstößt gegen Art. 1-3 GG, insbesondere aber Art. 2 Satz 1 GG, wonach mind. die verfassungsmäßige Ordnung durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages gestört ist. Dass es sittenwidrig ist einem armen Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen, brauchen wir hier nicht weiter zu erörtern (Art. 9 Satz 2 GG).
--- Ende Zitat ---
Es ist beschämend, dass sich Intendanten Millionengehälter in die Tasche stecken, die Leute von ihren Sozialleistungen abknapsen.
Frech ist auch, dass Befreiungen erteilt werden, obwohl nachweislich kein Härtefall vorliegt.
--- Zitat von: tigga am 02. Februar 2019, 01:23 ---Weiter steht RBStV §4 6+7 im krassen Widerspruch zu Art. 12 Satz 1+2 GG. Wenn ich mir eine Arbeit aussuche, die nur geringen Verdienst abwirft, ich aber damit leben kann, ist es meine Entscheidung. Da darf dann auch niemand mit eigenen Gesetzen ankommen und behaupten, ich schulde ihm Geld. Das ist wiederum sittenwidrig.
--- Ende Zitat ---
Das solltest du aber nicht so dumm sein und behaupten, dass du trotz Mindestlohn von 8,5€/h und Bezug von Wohngeld, noch unter dem Existenzminimum liegen willst. Das BverfG macht dich automatisch zum Zahlungsschuldner, wenn du dich nicht befreien lässt. Die Massenmedien und inbesondere der ör stigmatisieren doch gerade Leistungsbezug als asozial. Dass Unternehmen und Einkommensmillionäre auf Kosten anderer Leben, ist gesellschaftlich dagegen anerkannt. Nach dem Klischee der ör ist der Leistungsempfänger, der asoziale, Dauerkonsument der Grütze des ör. Sieht man sich in entsprechenden Foren um, wird man feststellen, dass das Gros der Leistungsempfänger, den ör verteidigen und regelmäßig konsumieren. :o
pjotre:
Jura, wenn richtig gemacht, ist eine wunderbar exakte Wissenschaft: Eine "Mathematik der Sprache". Das Gesetz bitte EXAKT lesen!
§ 4 Abs. 6 Satz 1 (RBStV, Anm.Mod. seppl) ist die Horrorbotschaft für die ARD-Juristen.
Die ARD-Juristen waren im Hintergrund die Gesetzestexter. Die Landesparlamente ja wie so oft letztlich nur die bundesweiten Abnicker.
Nun ist die Horrorwirkung von Absatz 6 Satz 1 schon mal tüchtig abgeschwächt für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristen-Kollegen, indem man es zu 1 einzigen Satz verknüpfte mit dem skurrilen Sonderfall der zweiten Satzhälfte ("Beihilfesatz + maximal 17,50" - kommt so gut wie nie vor).
Für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristenkollegen ist ferner der Irrtum naheliegend, Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht. Man hat diese Ergänzung für Absatz 1 also hinter die Horrorbotschaft von Absatz 6 Satz 1 verschoben.
So hatte man die fundamental-rechtlich unvermeidbare Horrorklausal (Pflicht zu rund 4 Millionen mal Härtefall-Befreiung - kostet 1000 Bearbeiter) derart schön umkleidet, dass FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristen wirklich glauben können konnten, es stünde im Gesetz:
Die Sozialbescheidpflicht gelte auch für "beihilfenlos lebende Geringverdiener" - immerhin schätzungsweise 4 Millionen Bürger im Land.
Juristen-Bonmot: "Auch für Juristen ist es kein Fehler, ab und zu noch einmal in das Gesetz zu schauen."
"Niemand hatte die Absicht, eine Mauer gegen den Zugang zur Gerechtigkeit zu bauen!"
All die vorstehenden Förderungshilfen für Irrtumserzeugung "Sozialbescheidpflicht" sind ganz rein versehentlich in das Gesetz gekommen. Und dass es dann gelang, dass 5 Jahre lang (fast) alle Rechtsanwälte und rund 50 Verwaltungsgerichte bundesweit dem Irrtum unterlagen?
Niemand ist schuld, dass das Lernen der Textanalyse beim Jurastudium noch perfekter zu sein hätte, um derartiges zu verhindern.
Also halten wir fest: Die Sozialbescheidpflicht ist eine Erfindung der ARD-Juristen ohne jede Grundlage im Gesetz.
Was hier geschah, ist ein Politik- und Justizskandal mit 4 Millionen Geschädigten: Alle Bemühungen der Rechtewahrnehmung wurden mit der Vollstreckungs-Dampfwalze niedergewalzt, so dass Gerechtigkeit faktisch undurchsetzbar wurde: So konnten keine Präzedenzverfahren entstehen.
Ein Kritiker-Vorwurf lautet: Wenn immer jemand zu siegen drohte, wurde rasch erlassen oder ein "Vergleich" vor Gericht abgeschlossen, um behaupten zu können: "Nie hat jemand gegen uns gewonnen - unsere Rechtsdeutung ist das einzige wahre Recht."
Bis dann ein Einzelbürger den
Justizskandal aufdeckte und die Rückzahlpflicht von 5 Milliarden Euro bei allen 9 Intendanten und 16 Landesregierungen unter Fristsetzung für Wiederherstellen des Rechts gegenwärtig einfordert.
(Wer der Einzelbürger ist? Ja, richtig erraten.)
Diese "Schlacht für das Recht" erfolgt nicht-öffentlich zur Erleichterung einer Lösung - kann also hier nicht durch Quellenverweis belegt werden. Sie ist in der akuten Phase. Sie ist so heftig, weil 5 Milliarden Euro gewaltige Rückzahlpflicht gleichbedeutend sein dürfte mit dem Anfang vom Ende des gesamten aktuellen Systems der Finanzierung der verdeckten faktischen Staatsunternehmen ARD, ZDF,... Auch die Zahlungspflicht der inzwischen rund 30 Prozent der Nichtzuschauer dürfte im Fall einer Neuordnung des Systems den Landesparlamenten nicht mehr "zu verkaufen" sein.
Mit der Zähflüssigkeit der Beseitigung des Justizskandals erweitert sich dieser auch zum Politik-Skandal.
Alle etwa 3000 Parlamentarier bundesweit wurden Ende Januar 2019 informiert.
Mr. Orange:
--- Zitat von: pjotre am 02. Februar 2019, 10:30 ---Jura, wenn richtig gemacht, ist eine wunderbar exakte Wissenschaft: Eine "Mathematik der Sprache".
--- Ende Zitat ---
:o
Wer ein wirklich exaktes Fach studieren will, sollte es mit den Naturwissenschaften versuchen, weil Jura
* ungenau
* amoralisch
* unlogischist
Gehen wir dann mal in medias res und stellen fest, dass die schlampigen, amoralischen und unlogischen Rundfunkstaatsverträge, mit den Regelungen des SGB II und XII kollidieren
Im § 155 SGB III sind die anrechnungsfreien Zuverdienste geregelt. Was lesen wir da?
--- Zitat ---(1) Übt die oder der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihr oder ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Absatz 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, eine Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, die oder der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.
--- Ende Zitat ---
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/155.html
ist aber noch mehr drin:
§ 11 SGB II
--- Zitat ---Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben.
--- Ende Zitat ---
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html
Der Beitragsservice ist dreist, weil er schon bei fiktiven Einnahmen von >17,50 € von keiner Bedürftigkeit mehr ausgeht, obwohl die Sozialbehörde die Bedürftigkeit selbst bestätigt. Ein Paradebeispiel für die Unlogik von juristischen Sachverhalten, wenn Leute entscheiden, die gar keine Ahnung haben und zwar von überhaupt nichts !
--- Zitat von: pjotre am 02. Februar 2019, 10:30 ---Die Sozialbescheidpflicht gelte auch für "beihilfenlos lebende Geringverdiener" - immerhin schätzungsweise 4 Millionen Bürger im Land.
--- Ende Zitat ---
Die Geringverdiener und prekäre Arbeitsverhältnisse wurden von den Medien noch gefördert und gefordert
Das Heer der Massenarbeitslosigkeit gibt es in Wirklichkeit doch gar nicht. Wenn Leute eben sich nicht befreien lassen, sind sie voll beitragspflichtig. Erst hat man den Arbeitslosen alle Rechte genommen und jetzt greift man in die Autonomie und Selbstbestimmung der Rundfunkzahler ein. Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Aus 2 Unrechtsregimen hat man in Deutschland eben nichts gelernt.
--- Zitat von: pjotre am 02. Februar 2019, 10:30 ---Und dass es dann gelang, dass 5 Jahre lang (fast) alle Rechtsanwälte und rund 50 Verwaltungsgerichte bundesweit dem Irrtum unterlagen?
--- Ende Zitat ---
Das ist Juristen-PingPong: Die Anwälte nehmen das Mandat an, obwohl es Schwachsinn ist, die Richter überprüfen die Bescheide auf Konformität mit dem Gesetz. Das BverfG höchst-selbst hat die Bürger vollkommen entmündigt.
--- Zitat von: pjotre am 02. Februar 2019, 10:30 ---Alle Bemühungen der Rechtewahrnehmung wurden mit der Vollstreckungs-Dampfwalze niedergewalzt, so dass Gerechtigkeit faktisch undurchsetzbar wurde: So konnten keine Präzedenzverfahren entstehen.
--- Ende Zitat ---
Gerechtigkeit gibt es nicht, sondern Urteil/Beschluss. Dem geht eine Rechtsgüterabwägung voraus, bei der die Individualrechte gegen die Kollektivrechte abgewogen werden.
Edit "Bürger":
Beitrag gekürzt. Bitte nicht jede/n Satz/ Nebenbemerkung einzeln kommentieren, sondern auf das Wesentliche zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads konzentrieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
pinguin:
Auf der einen Seite steht die Theorie; auf der anderen die Praxis.
Es fühlt sich von denen, die auf der Seite der Praxis stehen, offensichtlich niemand pro Bürger verantwortlich.
Es ist erst recht nicht zu verstehen, wenn jene, die auf der Seite der Praxis stehen, selbst "Zahlschafe" sein sollten, die sie außerhalb des beruflichen Umfeldes ja ebenso wären?
pjotre:
@Mr.Orange :
Das Sozialgesetzbuch ist das ziemliche schlimmste Beispiel des deutschen Rechts,
wie Juristen die juristische Logik aus ihrem Denken verbannten, um für hohes Honorar der Politik den hochdotierten Wunsch-Text-Irrsinn zu schenken. Eine Unqualitäts-Schande einer Kulturnation. Aus dieser Missgeburt herzuleiten, dass Jura keine Wissenschaft sei, ist ungerecht gegenüber Jura.
Bitte die Diskussion hierüber aber jetzt nicht ausweiten - ist nicht das Thema dieses Threads.
Die rechtsphilosophische Frage, ob es Gerechtigkeit geben kann:
Die Justiz (inklusive Rechtsanwaltschaft) ist nicht dafür da, den unmöglichen Traum von generalisierter Gerechtigkeit zu gewährleisten, sondern nur den "Rechtsfrieden". - Google liefert den Interessierten Näheres.
Kann es Gerechtigkeit überhaupt geben?
Google-Suchthema: "Positivismus usw.". Problem-Beispiel: Die NS-Zeit. Deshalb die Folgewirkung zeitlich gleich danach:
Die Grundrechte werden als "absolutes Recht" weltweit halbwegs verankert - und untersagen möglichst weitgehend das Recht zum Töten. Das Todesstrafe-Verbot ist stellvertretend für eine gemeinte Barriere-Wirkung gegen das eigentliche Ziel der Sache: Genocid-Verbot etc..
Demnach wäre Gerechtigkeit im fundamentalen weltweiten Wertesystem des Menschseins verankert und mindestens insoweit ließe sich "Gerechtigkeit" deduzieren und nicht "positivistisch relativieren".
Damit ist die Brücke zum Kern dieses Threads hergestellt
- sofern @pinguin als Mitdenker solcher Sachen es nicht anders sieht? -
Unzulässig ist Entwürdigung der Geringverdiener als Menschen-"Kaste" von minderer Werte-Qualität. Wenn man das monatliche Geldeinkommen als Wertranking für Menschen anwendet - leider zunehmende Einstellung vieler - , so ist dies mit den Grundvorstellungen aller Zivilisation unvereinbar.
Und unzulässig ist das Antasten des Existenzminimums - so das Wertesystem aller Zivilisationen weltweit, soweit die verfügbaren Ressourcen es decken können.
Im Gesetz über die Rundfunkabgabe sind die vorstehenden Werte korrekt verankert (und an sich auch die der Nichtzuschauer).
Wir haben also einen Justizskandal der koordinierten Falschanwendung.
Da die Politik trotz mehrfacher Info hierüber seit Mitte 2017 bisher nicht eingeschritten ist, liegt nun ein kombinierter Politik- und Justizskandal vor. Insoweit wird ja gekämpft und es dürfte dank Strafrecht auch gesiegt werden.
Gerichtliche Fehler:
a) Gerichte können nicht intelligenter entscheiden als die Klageschriften der Anwälte.
b) Wie viel habt ihr geleistet, intelligentere Schriftsätze selber zu texten u.a.m.? Wie viel habt ihr aus dem Thread "Waffenkiste" dieses Forums selber angewandt? Dort stand und steht vieles und fast alles, was getan werden könnte. Aber ja, dafür müsste man lesen, verarbeiten, arbeiten...
Rückzahlpflicht:
Da normen-korrelierte Fehlerstruktur bezüglich der Zweitwohnungen vorlag, konnte das BVerfG die Einkassierer von der Rückzahlpflicht entlasten für Protestfaule. Alle Bürger, die ihrer Bürgerpflicht des Protests gegen irrenden Staat entsprochen hatten, wurden ja vom BVerfG entlastet. Wer sich ein Unrecht ganz ohne Widerspruch gefallen lässt, wie viel Mitleid verdient das?
Hätte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Nichtzuschauer entschieden, so wäre Rückzahlpflicht entstanden mit ARD-ZDF-(Fortführungs-)Insolvenz. Also hat das Gericht als diplomatische Alternative geurteilt wie bekannt, nämlich in sein Urteil eine listige Lösung für die Nichtzuschauer eingebaut.
Man erinnere sich an den Satz von Richter Ferdinand Kirchhof: "Es musste ein Betrag sein, weil es keine Steuer sein durfte." Hier ist der Schlüssel, den er den Rechtsanwälten und uns allen zwischen den Zeilen lieferte.
Hierfür müssten neue Schriftsatzkonzepte finanziert werden. Da Rechtsanwälte diese pluridisziplinären Sachen nicht im Studium gelehrt bekommen, müssen Volkswirte an die Arbeit. Da Bürger gar nicht so richtig wissen, wofür diese ständigen Antipoden gegen zu viel Jura-Arrroganz im Staat eigentlich da sind, werden die Bürger deren Arbeit aber nie durch Spenden finanzieren.
Und dann gibt es E-Bücher irgendwo mit Anleitungen und Mustertexten.
Warum haben die, die davon wussten, die Quellen nicht intensiver verbreitet und die Verbreitung der Information darüber sogar gehemmt?
Sich immer nur zu beklagen ist zu einfach. Wenn ein Politik- und Jusitzskandal ist, müssen eben alle mal über ihre diversen Schatten springen - insbesondere über den letztgenannten.
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