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Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?

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Affenmensch:

--- Zitat von: pjotre am 06. Februar 2019, 22:15 ---Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.

--- Ende Zitat ---
Die rückwirkende Befreiung bereitet noch Kopfzerbrechen.

Hypothetische Situation:
Person X wird erstmals Mitte 2019 zwangsangemeldet. (durch Meldedatenabgleich + Mitbewohner hat nie bezahlt)
Im Oktober 2019 wird rückwirkend der Zeitraum 1.1.16!-30.6.19 festgesetzt.
Widerspruch Ende Oktober aufgrund Härtefall (Geringverdiener) inkl. Härtefallantrag.

Wie lang kann rückwirkend befreit werden?
1. Laut § 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV nur 3 Jahre: "[...] frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird."
Das würde eine Befreiung erst ab Oktober 2016 bedeuten. Jan-Sept. 2016 wären nicht befreit.
oder
2. Komplette Befreiung, da Person X erst mit dem rückwirkenden Festsetzungsbescheid Kenntnis hatte und erst dann widersprechen konnte.
Vor Mitte 2019 gab es keinen Kontakt.

Die rückwirkende Befreiung wurde bisher mit Randnummer13 aus BVerwG 6 C 10.18 gefordert.
Dabei fällt Person X grad erst auf, dass die Klägerin nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung  des Härtefalls befreit wurde.
Sollte man wohl anders argumentieren.

pjotre:
Verjährung ist als unterbrochen anzusehen für das Rückzahlrecht.

Denn die Geltendmachung dieses Rechts haben ARD-Juristen durch Zwangsinkasso - erforderlichenfalls bis hin zu mehrwöchtiger Verhaftung - unterbrochen. Die Verjährungsfrist hat gar nicht erst zu laufen begonnen, ist die hier ständig den Verantwortlichen mitgeteilte Rechtsmeinung.

Bisher haben weder 9 Intendanzen noch 16 Staats-/Senatskanzleien Abweichendes nachvollziehbar juristisch dargelegt. Wäre auch schwer, weil es die Rechtslage sein dürfte.

Verjährung gehört zu den am meisten falsch interpretierten Rechtsgebieten. Das ist in Wahrheit sehr komplex und in kritischen Fällen selten so, wie es im (Gesetz)-Buch steht. Details kann man kugeln.

Markus KA:
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0

Bürger:
Querverweis aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass...
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0

Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37479.0

Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

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