Nicht aus politischer Gegnerschaft, sondern aufgrund eines interessanten Gesprächs mit einem AfD-Politiker im privaten Kreis, möchte ich doch darum bitten, nicht die ganze Hoffnung in diese Partei zu setzen.
Das in Bayern vor inzwischen 2 Jahren (!!!) gestartete Volksbegehren ist im Sande verlaufen. Leider interessieren sich auch die Parteimitglieder nicht mehr für eine Fortführung bzw., da die Stimmen inzwischen verfallen sind, für eine Neuauflage des Volksbegehrens.
Es läßt sich leider nicht leugnen, daß durch die Behauptung, sich gegen den Zwangsbeitrag einsetzen zu wollen, viele Wähler von anderen Parteien gewonnen wurden, doch getan hat sich nichts. Und leider ist es auch sehr unwahrscheinlich, daß sich daran etwas ändert. Denn auch diese Partei hat "wichtigere" Themen, mit denen sie sich befaßt. Das Rundfunkthema ist dort inzwischen in Vergessenheit geraten. Würde es vor den Landtagswahlen wieder aufgekocht werden, dann aus reiner Stimmenfangabsicht.
Darum diese Partei bitte nicht im Glauben wählen, daß sie sich dann auch wirklich gegen den Rundfunkzwang einsetzen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.