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Autor Thema: Es lebe die Gerechtigkeit!  (Gelesen 11037 mal)

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Es lebe die Gerechtigkeit!
Autor: 16. Dezember 2011, 19:47
Es lebe die Gerechtigkeit!


Nun hat die Politik es wieder geschafft, diesmal aber sehr eindrucksvoll, am Volk vorbei ein Werk durchzuboxen, mit dessen Hilfe eine nutzlose Elite für weitere Jahre von ehrlichen Bürgern fürstlich alimentiert werden soll.

Für viele sicher nichts weltbewegendes, da der Deutsche lieber den Kopf in den Sand steckt und sich einredet, die da oben werden schon recht haben, wenn sie behaupten, ohne diesen riesigen Apparat würde die Demokratie und vielleicht sogar die ganze Weltordnung in sich zusammenfallen.  Und so zahlt der deutsche Michel Monat für Monat bis zum Lebensende und manchmal sogar darüber hinaus sein Obolus – „Es war halt immer so und man bekommt sogar die Tagesschau, die mich wunderbar informiert. Damit bin ich besser als all diejenigen, die RTL & Co. gucken... – Ja, ich bin was Besonderes und daher zahle ich gerne weiter.“ – Die Welt ist wieder in Ordnung!

Die Nachrichten im ÖRR zelebrieren diesen Paradigmawechsel, der so gerecht ist, als das gerechteste Werk des Jahrtausends – Jetzt gibt es keine Schwarzseher mehr. Jetzt zahlen auch diejenigen die volle Gebühr, die nur Radio oder gar nichts haben. Ist das nicht gerecht? Und auch Taube und Blinde werden zur Kasse gebeten? Ist das auch nicht gerecht? Und obwohl jetzt jeder Haushalt die volle Gebühr zahlt, muss die Wirtschaft nochmal zahlen. Wie gerecht ist das denn?

Und da sich einige seit langer Zeit ernste Gedanken um die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr machen (z. B. Artikel 5), werden die Gebühren kurzerhand in einen Beitrag umgewandelt. Jetzt sind alle gleich (alle schaffen fürs Fernsehen) und daher gibt es keine Bedenken mehr über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird nicht mehr tangiert. – Es lebe die Gerechtigkeit!

Merke: Eine ganze Republik arbeitet für eine unproduktive Elite – Wo ist der Unterschied zum Mittelalter oder zur Mafia in Sizilien? Wir werden vom Staat erpresst!


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#1: 16. Dezember 2011, 20:32
Sparrate: 17,98
Sparintervall: monatlich
Dynamik: 2,5% pro Jahr (Inflation)
Zinsatz: 2,25%
Laufzeit: 60 Jahre

Endkapital: >>52.383,36€<<

Das ist EUER Geld!


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#2: 16. Dezember 2011, 21:50
Unsere fakten interessieren die nicht. Oder die haben uns was verschwiegen warum die geldgeier kein geld sparen wollen.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#3: 17. Dezember 2011, 01:23


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#4: 17. Dezember 2011, 01:33
Und da sich einige seit langer Zeit ernste Gedanken um die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr machen (z. B. Artikel 5), werden die Gebühren kurzerhand in einen Beitrag umgewandelt. Jetzt sind alle gleich (alle schaffen fürs Fernsehen) und daher gibt es keine Bedenken mehr über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird nicht mehr tangiert. – Es lebe die Gerechtigkeit!
Hör auf mit dem Grundgesetz zu argumentieren. Artikel 5 lautet
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Beachte besondern (2). Merkst du was?


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#5: 17. Dezember 2011, 01:41
Und da sich einige seit langer Zeit ernste Gedanken um die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr machen (z. B. Artikel 5), werden die Gebühren kurzerhand in einen Beitrag umgewandelt. Jetzt sind alle gleich (alle schaffen fürs Fernsehen) und daher gibt es keine Bedenken mehr über die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird nicht mehr tangiert. – Es lebe die Gerechtigkeit!
Hör auf mit dem Grundgesetz zu argumentieren. Artikel 5 lautet

Ich argumentiere gar nichts – Ich stelle etwas fest.

Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Beachte besondern (2). Merkst du was?

Ja, ich merke was, aber das ist etwas anderes, als du hier verstehst. Hier geht es um den Schutz des Individuums (persönliche Ehre, Jugendschutz usw.), jedoch nicht um die Aushebelung des Grundgesetzes durch andere Vorschriften oder gar "Staatsverträge".


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#6: 17. Dezember 2011, 01:56
Das problem ist, man kann ungehindert die ÖR nutzen wenn man ein gerät hat. Aber wenn man kein gerät hat, dann ist man dadurch gehindert zu nutzen.
Nun könnte man argumentieren dass man durch die zahlung ab 2013 bei zweitem beispiel sich nie ein gerät leisten kann wenn man niedriglöhner ist. Es ist so oder so schwachsinn. Das ist jedem bürger klar der bis 2013 zählen kann.

Ich warte gespannt auf die argumentation von z.b. Sixt bei ihrer klage.


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#7: 17. Dezember 2011, 02:01
Hier geht es um den Schutz des Individuums (persönliche Ehre, Jugendschutz usw.), jedoch nicht um die Aushebelung des Grundgesetzes durch andere Vorschriften oder gar "Staatsverträge".
Nein. Da steht "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" ohne irgendwelche Einschränkungen. Hinzukommt "den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" und "in dem Recht der persönlichen Ehre", alles mit "und" verbunden.
Die Gültigkeit der Vorschriften und Staatsverträge ist in den "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" geregelt. Damit ist das logisch sauber.
Das Grundrecht kann durch "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" beliebig eingeschränkt werden. Damit ist das Grundrecht praktisch nicht vorhanden.
Dies ist eines der vielen Beweise dafür, dass Juristerei Opium fürs Volk ist.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#8: 17. Dezember 2011, 02:03
Wie es nun sei – bleibe trotzdem bei meiner Interpretation –, hilft das uns kein Stück weiter.


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#9: 17. Dezember 2011, 02:13
Wie es nun sei – bleibe trotzdem bei meiner Interpretation –, hilft das uns kein Stück weiter.
Es ist ein logischer Fehler, dass du dich auf das Grundgesetz berufst, weil das Grundgesetz deine Position nicht unterstützt.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#10: 17. Dezember 2011, 02:50
Was schützt einen denn wenn nicht das grundgesetz?


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#11: 17. Dezember 2011, 05:44
Was schützt einen denn wenn nicht das grundgesetz?
Freunde und Verwandte. Die archaische Clan-Struktur (egal ob bei Arabern, Chinesen, Kongolesen oder Deutschen), die von diesem Apparat aufs Schärfste bekämpft wird.
Rücksichtsvolles und sparsames Verhalten hilft dabei enorm weiter.

Es gibt Tugenden, die in Deutschland eine lange Tradition haben: Treu und Redlichkeit. Dazu gehört,
  • dass man nichts verspricht, was man nicht halten kann
  • dass man niemals ohne Not bettelt
  • dass man niemanden betrügt
  • dass man nicht die Notlage eines anderen ausbeutet
  • dass man für Schäden, die man anrichtet, gerade steht
  • dass man unverschuldet in Not Geratenen hilft
Juristerei, die (Gier ist geil)-Mentalität und der sogenannte Sozialstaat, der nur denen, die (auch wenn selbst verschuldet) in Not geraten sind, ein Recht auf Hilfe einräumt, und denen, die die Notlage anderer ausbeuten oder den Werte Schaffenden das Leben schwer machen, ein höheres Einkommen als den Werte Schaffenden einräumt, ist das Gegenteil davon.
Dies wird als bestes aller möglichen Systeme dargestellt, und Treu und Redlichkeit ist ja sowas von rechts (Schimpfwort für deutsch * ).

*) 'Rechts' ist eine Ansammlung von deutsch, rassistisch, ausbeuterisch den Werte Schaffenden gegenüber und vieles mehr. Mit der Ablehnung der verachtenswerten Dinge wird auf die Ablehnung von 'rechts' und damit auf die Ablehnung von 'deutsch' geschlossen. Das ist zwar logisch unsinnig, aber propagandistisch wirksam. In anderen Ländern läuft es ähnlich.


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#12: 17. Dezember 2011, 05:57
Und noch etwas zum Grundgesetz.
Das einzige Grundrecht, das nicht unter Gesetzesvorbehalt steht, handelt von Unkonkretem wie Würde.
Auch die Ewigkeitsklausel Art 79(3) ist eine Farce, denn Art 79(3) darf verändert werden.
Art 20(4) räumt jedem Deutschen das Recht ein, unter anderem gegen mich Widerstand zu leisten.


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#13: 17. Dezember 2011, 06:07
Und nun noch ein Werk meines Freundes, dem Fuchs
Zitat
Das Leid der Deutschen

Zerstrittenheit und Pflicht und Beugehaft
herrschen hier in unserem Land...
Bald kann hier niemand mehr leben,
Bürokratie kostet den Verstand!!
Zerstrittenheit und Pflicht und Beugehaft
sind derzeit Normalzustand...
Früher, früher oder später, tötet das den Mittelstand...
Früher, früher oder später, stirbt dadurch wofür ich stand!!

GEZ.:
Das deutsche Wesen


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gebuehren-igel

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#14: 17. Dezember 2011, 10:26
Nein. Da steht "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" ohne irgendwelche Einschränkungen. Hinzukommt "den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" und "in dem Recht der persönlichen Ehre", alles mit "und" verbunden.
Die Gültigkeit der Vorschriften und Staatsverträge ist in den "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" geregelt. Damit ist das logisch sauber.
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Das ist Quatsch. Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen. Es gibt keinen Freifahrtschein für Gesetze, die Grundrechte "beliebig" einschränken. Natürlich ist die Interpretationsspannbreite beim Verhältnismäßigkeitsprinzip groß, aber das gilt in beide Richtungen, sowohl zu Lasten des Bürger als auch zu Lasten des Staates. Beim Rundfunk gilt traditionell eine Auslegung zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Sender, aber das heißt nicht, das der Bogen hier nicht überspannt werden kann.


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