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Autor Thema: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall  (Gelesen 21538 mal)

N
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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#15: 30. Januar 2019, 17:24
Zitat
In einem Antwortschreiben der Stellvertretenden Intendantin auf ein diesbezügliches Schreiben an den Intendanten (2017, veröffentlicht in dem Buch „Stimmungsbarometer:Rundfunkzwangsabgabe“, S.129 ff) heißt es: “Ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG kann ich vor diesem Hintergrund nicht erkennen. Weder werden Sie durch die Heranziehung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zum Objekt degradiert, noch werden Sie in die Rolle eines Verbrechers oder Ohnmächtigen gedrängt.“ (Antwortschreiben nicht im Buch)

Häh? Was ist man denn sonst, wenn nicht ein Objekt, wenn unanabhängig vom Einkommen oder Willensbekundung entschieden wird?


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#16: 30. Januar 2019, 18:00
Ist es denn dieses Intendanten-Gequatsche...

Häh? Was ist man denn sonst, wenn nicht ein Objekt, wenn unanabhängig vom Einkommen oder Willensbekundung entschieden wird?

...im Allermindesten wert aufgenommen zu werden?
Der würde doch auch behaupten, dass Zwei und Zwei Drei ergibt, würde ihm das nützen.


Edit "Bürger":
Bitte nicht abdriften, sondern beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
und den im Eingangsbeitrag beschriebenen Fall zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#17: 30. Januar 2019, 22:03
Nur wenn ich die Mail-Adresse des Gerichts habe und die wichtigsten sonstigen Daten, kann die Richterin informiert werden, dass da noch etwas kommt, bevor sie ihr Urteil ausfertigt.
Bisher noch nicht erhalten und das muss auch immer dem Betroffenen ein freies Ermessen sein.

Nun zu dem ganz wichtigen Punkt von Adeline:
Die Würde verbietet auch, einen Härtefallantrag wegen Geringeinkommen überhaupt stellen zu müssen.
(1) Dies ist allein deshalb der Fall, weil die Daten in Köln nicht vom öffentlichen Dienst bearbeitet werden, sondern von den angelernten niedrigst bezahlten Mitarbeitern von privaten Callcentern.
(2) Ferner, weil das Grundgesetz verbietet, für Kleinzwecke unverhältnismäßig ins Private einzudringen: Gesetzgebungs-Murksware - es besteht rechtliche Unmöglichkeit der Härtefallprüfung.
(3) Ganz wichtiger weiterer Punkt: Für das Politik- und Juristen-Milieu gelten Leute mit prekären Einkommen als irgendwo zweitklassige Menschen, die zu dumm oder zu unreif sind, mehr zu verdienen. Diese Arroganz und Ignoranz der Normal-Konsumenten ist eine Absurdität, die völlig an der Vielschichtigkeit der menschlichen Gesellschaft vorbeigeht.

Lösungsansatz 1: Befreiung neu erkämpfen für Nichtzuschauer.
Dies geht nach Rechtslage seit 19. Juli 2018 und das Bundesverfassungsgericht hat im November 2018 indirekt verlautbart, dass alternatives Vorbringen neu prüfungswürdig ist.
Das dafür nötige Schriftsatzpaket entsteht nicht und zwar wieder mal wegen meines LLL-Arguments (wer das kann, ist nicht für Lust, Luft und Liebe einkaufbar - und dass Rechtsanwälte es bisher nicht konnten, ist empirisch belegt).

Also brauchen wir für Adelines Problem-Analyse den Lösungsweg 2: Externe Prüfinstanz.
Dies wurde den Intendanten und nun auch Landesregierungen übrigens bereits Ende 2018 im Rahmen eines Schriftsatzpaketes vorgeschlagen als Kompromiss der Härtefallprüfung. Das haben wir aber noch nicht gewährt erhalten.
 
Was tun? - Wer der Kirche unverändert angehört, kann ja seinem Beichtpfarrer die Einkommensverhältnisse beichten und sich dann von diesem bestätigen lassen, nicht mehr verfügbar zu haben als Gruppen wie... (also Leistungsempfänger). Da werden die ARD-Juristen sich sehr überlegen, ob sie dem Pfarrer eine Lüge unterstellen... Die zahlreichen kirchlichen Vertreter in Rundfunk- und Verwaltungsräten fänden das überhaupt nicht lustig...

Ein schweigepflichtiger Anwalt oder Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, sofern dafür verfügbar, könnte das gleiche ausführen.

Lösungsweg 3: Wir Bürger bilden einen Prüf-e.V., unseren Härtefall-TÜV.
Dieser liefert dann den Bürgern alle 2 Jahre eine erneute Bestätigung: 100 % ein Fall von Härtefall. Dann müsste noch nicht einmal verlautbart werden, dass Geringverdiener-Status die Grundlage ist; könnte ja auch Nichtzuschauer oder Gewissensverweigerer sein oder auch alles zusammen.
Denn was Adeline zu Recht wohl meint, überhaupt sich als Geringverdiener darstellen zu müssen ist bereits würdewidrig, weil es Geringverdienen als Abweichen vom braven Normal einordnet, also mit weniger Menschenwert assoziiert, was aber total absurd ist.

Leider habe ich jede Hoffnung in die Mülltonne entsorgt, die Bürger zu sammeln hinter derart verblüffende Strategien, dass das System in sich selbst juristisch / institutionell ausgehebelt wird. Das mit dem Prüf-E.V. setzt voraus, dass Bürger nicht nur reden, jammern, des Netz mit weisen Worten zutexten, sondern zielorientiert handeln. Die aktive Teilnehmerschaft des Forums, das sind einige 100. Mit der Rundfunkabgabe auf Kriegsfuß stehen je nach Zählweise rund 8 bis 20 Millionen Bürger. 

Also muss die Sache juristisch + politisch ausgetragen werden,
womit wir zurückkehren zum Thread-Thema: Einzelfälle sind manchmal geeignet, die obersten Chefs derart in die juristische Zwickmühle zu bekommen, dass dann ein Einzelfall Hebelwirkung entfaltet für alle 4 Millionen Geringverdiener-Haushalte.
Wir hatten einen derartigen Fall in Sachen SWR aufbereitet - Thema "Hammerschriftsatz" - wurde hier im Forum gestreift. Dann konnte der SWR aber flüchten, indem er die gesamte Beitragsschuld seit 2013 auf anderer Rechtsgrundlage erließ und hierdurch heraus war aus dem Zangen-Problem - jedenfalls meinten die das so. Details lasse ich weg, weil noch streitig.

Im anderen Einzelfall dieses Threads dürfte eine derartige Flucht verbaut sein. Also müssten die Chefs und Richter hier Farbe bekennen.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#18: 31. Januar 2019, 11:18
Kurzinfo:
Interne Mitteilung von Helmut ging ein. Das wird nun intern bearbeitet. Ob der Vorgang eine Bedeutung für alle gewinnt, wird erst in einigen Monaten überschaubar sein.


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k
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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#19: 31. Januar 2019, 14:44
Als Sachverhalt:

Langzeitstudent (keine Ansprüche auf Bafög, Alg2 oder ähnliches).
+ Minijob
- bis. 250€ Miete
- 30€ Internet (absolut notwendig für ein Studium)
- 50€ monatlich für Semesterbeitrag (300 pro Semester)
dann bleibt am Ende viel Geld übrig und man kann jeden Tag reichlich Reis essen
(und die Russen sind sowieso überlebensfähig) :laugh:

OVG NRW dazu: "alles ist schön, akzeptier das, wehr dich nicht"  :police:

Im Anhang sind noch 2 Seiten von dem Beschluss.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#20: 31. Januar 2019, 18:25
Wenn ich den Ausschnitt dieser Begründung des Gerichts lese, - Einkommen der Richter geschätzt das 5-10 fache dessen, was typischen Studenten zur Verfügung steht, - kommt mir das Essen hoch. Im Klartext bedeutet dies doch, dass der Rundfunk Gelder von allen Mitbürgern verlangen darf, auch wenn sie über Mittel weit unterhalb der Pfändungsgrenze verfügen. Und dann noch verlangen, dass diejenigen, denen BaföG versagt wird, mittelbar von ihrem Ziel Abschied nehmen einen Studien-Abschluss zu erreichen. Die mittelbar aufgestellte Behauptung, eine Befreiung vom sogn. Rundfunkbeitrag würde als Förderung eines Zweitstudiums wirken, ist wohl der reinste Hohn. Für diese unverschämten Aussagen müsste man den Richter im Grunde zwingen sein eigenes Urteil aufzufressen. Wo ist eigentlich Robin Hood, wenn man ihn einmal braucht?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#21: 31. Januar 2019, 19:01
Im Klartext bedeutet dies doch, dass der Rundfunk Gelder von allen Mitbürgern verlangen darf, auch wenn sie über Mittel weit unterhalb der Pfändungsgrenze verfügen.

Ja, das schreibt das Gesetz so vor und dann kann der Richter auch nicht anders urteilen, obwohl er das wahrscheinlich fragwürdig findet.
Was bleibt einem Richter schon anderes, als ein ironisch-bissiger Kommentar? Er hätte auch schreiben können, dass die Rundfunkstaatsverträge nur entstanden sind, damit Juristen ein regelmässiges Einkommen haben.  ;)


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter in andere Einzelfälle abschweifen, sondern bitte beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads
Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
und damit bei dem im Einstiegsbeitrag dieses Threads verlinkten Artikel behandelten Fall bleiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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d
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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#22: 31. Januar 2019, 23:06
Mein lieber Mr. Orange,
ich kann keinen bissig-ironischen Kommentar des Richters erkennen. Wenn doch, dann hätte er seinen Beruf verfehlt und sollte lieber im Fernsehen (!) auftreten. Äffle oder Pferdle z.B., um am Thema SWR zu bleiben.

Meine Nachbarin selbst sitzt im Moment vor 2 Bescheiden des BR-BS: ein Widerspruchsbescheid über drei vorhergehende Festsetzungsbescheide, erteilt nach "letztmaliger Mahnung" und ihrem Hinweis auf Fehlen derselbigen und ein neuerlicher Festsetzungsbescheid.
Sie wird jetzt nochmals eine Befreiung, rückwirkend, beantragen und andrerseits zum x-ten mal widersprechen. Klagen will sie, so wie es aussieht, nicht. Ein verlorener Prozeß 2015 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth reicht ihr.

Schönen Abend noch,
DontlikeTV


Edit "DumbTV" @alle:
Nochmal die Bitte nicht weiter in andere Einzelfälle abschweifen, sondern beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads
Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
und damit bei dem im Einstiegsbeitrag dieses Threads verlinkten Artikel behandelten Fall bleiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#23: 01. Februar 2019, 11:09
Leider erfährt man von Vorgängen meist erst, wenn es bereits 10 Minuten nach 12 ist. Das liegt in der Natur der Dinge: Man berichtet über Verfahren, wenn sie sichtbar wurden.
Mit Forumsmitglied @Helmut Schönberger wurde das Machbare erörtert. Mehr darüber gehört nicht in ein öffentliches Forum.
Es liegt nur bei ihm, wie er in seiner Sache hier zukünftig kommunizieren wird. 


Allgemeine rechtliche Ausführungen im Forum über die Geringverdiener-Problematik sind meist geprägt von den Fehlinformationen der "MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Zentrale" (aka GEZ aka Tarnbezichnung "Beitrags"-"Service"). Darüber muss man nicht diskutieren, weil es längst weggefegt ist, wenn auch in einstweilen nicht-öffentlicher Form. Es geht längst um die ganz andere Frage, wie man den insoweit rechtsirrigen Scherbenhaufen 2013-2019 nun aufgeräumt bekommen könnte.

Also - wie ja auch @Bürger empfiehlt - diesen Thread besser nur voll konzentrieren auf dessen Thema, also auf 1 Einzelfall.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#24: 01. Februar 2019, 11:26
In § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV heißt es
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4
Zitat
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.
Auf Nachfrage der Richterin an den SWR Justiziar, ob es befreite Härtefälle gäbe, antwortete er, ihm wäre keiner bekannt.
[…]

Aus dem Jahresbericht 2017 des Beitragsservice (S. 14-15):

Zitat von: BS Jahresbericht 2017
Zum 31.12.2017 waren rund 2,76 Mio. Personen vom Rundfunkbeitrag befreit. Dies sind rund 5,8 % weniger als 2016. In 2018 wird wieder ein Anstieg erwartet. Grund: Viele Befreiungen sind 2017 ausge laufen. Erfolgt eine erneute Beantragung und sind die Voraussetzungen erfüllt, werden sie rückwirkend bewilligt und können an die vorangegangene Befreiung anknüpfen.
[…]
Die Befreiungen und Ermäßigungen schmälern die Erträge aus Rundfunkbei trägen, sind aber Bestandteil der Solidar finanzierung. Menschen, die sich nicht an der Rundfunkfinanzierung beteiligen kön nen oder einen ermäßigten Rundfunkbei trag zahlen, sollen dennoch am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilhaben.

Bemerkenswert auch die Anzahl "Hartz4-Befreiten" von maximal lediglich 1,864 Millionen.
Laut Statista gab es 2017 4,362 Millionen "Hartz4-Bezieher".
 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-jahresdurchschnittswerte/


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#25: 01. Februar 2019, 11:58
Bemerkenswert auch die Anzahl "Hartz4-Befreiten" von maximal lediglich 1,864 Millionen.
Laut Statista gab es 2017 4,362 Millionen "Hartz4-Bezieher".
 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-jahresdurchschnittswerte/

Das ist ein Punkt der sozialen Ungerechtigkeit der Beitragsregelung: Die fehlenden zwei Drittel Arbeitslosengeld II Empfänger wohnen meist mit Nichtbefreiten zusammen und verschwinden so im statistischen Dunkel. Sie werden nicht von der Allgemeinheit der Beitragszahler "solidarisch" unterstützt, sondern in den Fällen wird nur ein nichtbefreiter Mitwohnender zur Zahlung ihres Schuldanteils mit verpflichtet. "Kollektivhaftung" nennt man das. Und die widerspricht der in Deutschland grundrechtlich festgelegten Privatautonomie natürlicher Personen.

Die statistischen Ergebnisse zu den Befreiungen spiegeln nicht die Finanzkraft der deutschen Bevölkerung wider.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

C
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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#26: 01. Februar 2019, 12:22
Das ist ein Punkt der sozialen Ungerechtigkeit der Beitragsregelung: Die fehlenden zwei Drittel Arbeitslosengeld II Empfänger wohnen meist mit Nichtbefreiten zusammen und verschwinden so im statistischen Dunkel. Sie werden nicht von der Allgemeinheit der Beitragszahler "solidarisch" unterstützt, sondern in den Fällen wird nur ein nichtbefreiter Mitwohnender zur Zahlung ihres Schuldanteils mit verpflichtet. […]

In den zwei Dritteln dürften sich auch die Hartz4-Empfänger verbergen, die sich befreien lassen könnten, von der Arbeitsagentur jedoch nicht darauf hingewiesen wurden oder auch mit den Formularen möglicherweise nicht zurechtkommen.
Eine automatisierte Befreiung bei Genehmigung des ALG2-Bezugs scheint ja nicht stattzufinden.

Aber zurück zum Thema "GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall"


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#27: 01. Februar 2019, 13:39
Eine automatisierte Befreiung bei Genehmigung des ALG2-Bezugs scheint ja nicht stattzufinden.

Korrekt. Über die Befreiung entscheidet alleine die LRA und zwar vollkommen willkürlich. Den Antrag muss man schon selber stellen.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#28: 01. Februar 2019, 18:18
Mir kommt es eher so vor, als würde noch nicht mal die LRA entscheiden, sondern der BS!

Aber zurück zum Thema.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#29: 01. Februar 2019, 19:26
Angesichts des Trends zu thematischen Abweichungen hier dann doch noch der Hinweis, dass man Zahlen nicht naiv interpretieren sollte um dann daraus allgemeine Empörung abzuleiten. Um die hier vermutete Ungerechtigkeit zu belegen fehlt es im Thread bisher nämlich an geeignetem Zahlenmaterial.

Wenn es über 4,3 Mio H4-Empfänger gibt, davon aber nur gut 1,8 Mio vom sogn. Rundfunk befreit sind, sollte man bei der Analyse nicht gleich davon ausgehen, dass Hartz4-Bedürftige alle Singles sind und mithin 2/3tel nicht befreit werden (wobei dieser Anteil auch noch zu hoch ist). Wenn man nun einmal annimmt, dass tatsächlich immer korrekt gehandelt wurde, so könnte man aus den Zahlen errechnen, dass der durchschnittliche H4-Haushalt im Mittel von mehr Personen bewohnt wird als bei Nicht-Bedürftigen. Da junge Erwachsene, die bei Eintritt der Bedürftigkeit noch nicht 25 Jahre sind, häufig gehindert werden die elterliche Wohnung zu verlassen, und zudem Kinder das Armutsrisiko schlechthin sind, Alleinerziehende wissen was ich meine, ist diese Annahme vermutlich nicht völlig aus der Luft gegriffen. Zahlen zur Belegung von Wohnungen mit ALG2-Empfängern liegen mir nicht vor. D. h., ich kann weder belegen, dass es sich so verhält, noch dass die vermutete Ungerechtigkeit zutrifft. Diese Überlegung soll daher nur dazu anregen, nicht voreilig Schlüsse zu ziehen, die sich als falsch herausstellen könnten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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