Die Privaten kuschen immer noch vor den örR - anscheinend ist das Vertrauen in das duale Rundfunksystem doch nicht so groß wie behauptet.
Die Argumente selbst sind nichts neues, sie sind schon vielfältig in Klagen vorgebracht worden.
Und leider muß es wiederholt werden: Es gibt einen einfachen Weg, diesen ganzen Wettbewerbs- und Zwangsabgabenirrsinn dauerhaft zu eliminieren: Verpflichtung aller Rundfunkanbieter auf Beteiligung an der informationellen Grundversorgung durch die Landesmediengesetze. Für ein duales Rundfunksystem besteht infolge ausreichender Frequenzen überhaupt kein Anlaß mehr. Auch die Privaten können hochwertig produzieren - wenn ihnen dazu die Chance geboten wird. So sieht ein Solidarmodell aus: Alle müssen sich an der Grundversorgung prozentual beteiligen. Und schon hat der ganze Wahnsinn ein Ende.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.