Muss der Empfänger eines belastenden Verwaltungsakts anhand des Umschlages/Kuverts der Briefsendung erkennen können, wer der eigentliche Absender ist?
NEIN, weil das vollkommen ergal ist. Der Briefumschlag dient letztendlich lediglich dazu, den Inhalt gegen mögl. unbefungte Kenntnisnahme zu schützen, und zum Schutz des Inhaltes.
WICHTIG Ist der Inhalt, also der Brief, der auch ein Bescheid (jedweder Form) sein kann.
(Briefumschlag, Brief- und Postgeheimnis)
Es gibt ja auch Briefe von Banken, wo der Absender durch den Umschlag nicht erkennbar ist, aber wenn der Briefinhalt zur Kenntnis genommen wurde, dann weiß man, wer der Absender
ist, und um was es geht.
Vielmehr finde ich es Angreifbar, das Bescheide, und damit Rechtssachen die eine Frist in Gang sezen, per normaler Briefpost verschickt werden, wo doch die Zustellgenauigkeit in den
letzten Jahren, sagen wir es mal höflich, nicht mehr so gegeben ist.
Wenn ich irgendeinem Absender mitteile, ein Brief nicht bekommen zu haben, dann trägt er auch das Risiko, da er (durch die Wahl des Versendens/Zustellers) auch den Einfluss auf die Zustellung hat.
Was ich auch nicht verstehe ist, dass die ÖRs vor Gericht lieber eine seitenlange (standarisierte) Begründung abgeben, warum ein normaler Brief angeblich doch zugegangen sein
soll, als diesen bereits im Vorfeld, bei Bekanntwrden der ersten Hinweise auf den Nichterhalt, nochmals zuzutstellen, meinetwegen auch mittels Einwurfeinschreiben.
Was wir hier in Sachen Zustellung von Bescheiden bzw. Nichtzustellung erleben, ist der Versuch einer Beweislastumkehr, die in meinen Augen so nicht haltbar und hinnehmbar ist.
Man könnte durchaus den Eindruck bekommen, dass das Instrument der Rundfunkabgabe scheinbar dazu dienen soll, uns Bürger erziehen zu wollen....
Grüße
Adonis