Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Bekanntgabe Verwaltungsakt > Erkennbarkeit behördlicher Absender erforderl.?  (Gelesen 14101 mal)

g
  • Beiträge: 368
Lesehinweis:
Ja, Lesehinweis.
Siehe : nicht rechtsfähig.
Was bedeutet das? Soll das lt. thread-Titel eine Behörde sein? Ich lese: GEZ, d.h. GEht Zurück.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

o
  • Beiträge: 1.575
Zu Post #26 (das mit dem fiktiven Foto des fingierten gelben Umschlags).

Oben rechts steht nun eine Adresse in Köln, die unzweifelhaft keine Adresse einer Landesrundfunkanstalt ist, aber an eine Adresse einer (in der Tat) fingierten gemeinsamen Stelle der Landesrundfunkanstalten erinnert.

Ich frage mich, ob der Inhalt dieser gelben Angelegenheit irgendeine Relevanz hat, wenn dieser gelbe Brief von einer GmbH verschickt wurde ohne jeden erkennbaren Bezug zu einer Möglicherweise-eine-Behörde. Solche Briefchen kann man doch in den Schredder tun.

Was spricht dagegen, den gelben Brief einfach zurückzuschicken? Die Briefmarke kann man sich ja mal leisten. Ich meine, im Ernstfall soll sich die LRA gefälligst explizit outen und nicht ein dubioser Service, zu welchem es bis dato keine offizielle Verlautbarung gibt, dass dieser Service die im RBStV benannte "gemeinsame Stelle" ist.

Der Zusammenhang mit dem Threadtitel ist spiegelverkehrt: Ein Absender ist erkennbar, aber keine Behörde und - bislang - auch keine öffentlich deklarierte  "gemeinsame Stelle" der LRAen.


Edit "Bürger":
Ein Großteil der Vorkommentare schweift vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads ab und behandelt eigenständige, tlw. schon vielfach und ausgiebig im Forum behandelte Fragen der (Nicht-)Zustellung und des (Nicht-)Zugangs oder auch der förmlichen Zustellung bzw. Sinnhaftigkeit der "Zugangsvereitelung förmlicher Zustellungen". Dies hat jedoch hier unter
Bekanntgabe Verwaltungsakt > Erkennbarkeit behördlicher Absender erforderl.?
nichts zu suchen.
Bitte nicht einfach stumpf auf Vorkommentare oder Nebenbemerkungen reagieren, sondern einfach mal das Kern-Thema anhand des Einstiegsbeitrags erfassen und erst dann und nur konkret zum eigentlichen Kern-Thema kommentieren.
Thread muss daher moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Leider hat der nicht ausreichend präzise Thread-Betreff seinen Teil beigetragen zur Ausweitung der Diskussion.
Augenscheinlich muss daher auch der Betreff präzisiert werden, denn es geht dem Thread-Ersteller schließlich nur um die Frage, ob die Behörde bereits am Umschlag erkennbar sein muss.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2019, 01:27 von Bürger«

 
Nach oben