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Autor Thema: Erstattung der Gerichtskosten des Antragsgegners??  (Gelesen 2102 mal)

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Herr K hat in einem fiktiven Fall eine Niederlage mit seinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vorm VG erlitten. Die Beschwerde beim OVG Münster endete ebenfalls in einer Niederlage. In beiden Fällen musste er für die Gerichtskosten aufkommen, die er auch zahlte. Zwei Monate später schickte die Stadt - Abteilung Recht- und Datenschutz - ein Schreiben mit der Bitte um Erstattung der für die Stadt erstandenen Gerichtskosten. Genauer "Post und Telekommunikationsdienstleistungen Pauschale gem. § 162 Abs 2. Satz 3 VwGO für zwei Instanzen je 20,00€". Herr K stellt sich nun folgende Fragen:

- Wie legitim ist das?
- Warum handelt es sich um eine Bitte und nicht um eine Festsetzung? (Letztere wird am Ende des Schreibens allerdings indirekt angedroht)
- Wieso erfolgt dieses Schreiben just drei Tage nachdem Herr K wieder einen Antrag auf Aussetzung an das VG stellte, nachdem die Stadt weiter vollstrecken wollte? Herr K. hat den Eindruck, dass es sich hierbei um Schikane handelt.? (Der Antrag wurde vom Gericht angenommen)
- Wieso hat die Stadt in den VG-Verfahren die Jahre zuvor um keine Kostenerstattung gebeten? (In diesen Verfahren hatte Herr K allerdings gewonnen bzw. zog der WDR freiwillig zurück. Die Stadt war jeweils der erste Antragsgegner, der WDR stets der zweite, beigeladene Antragsgegner)

Danke euch!


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