Autor: 15. Januar 2019, 19:28
Uelzener Presse, 15.01.2019Hannover
Kabinett bringt 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag ein HANNOVER. Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Zustimmungsgesetzes des Landes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (22. RÄStV) beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung zugeleitet. Den Staatsvertrag hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zwischen dem 15. und 26. Oktober 2018 unterzeichnet.Mit dem 22. RÄStV wird der Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu gestaltet. Entsprechend seiner geänderten Nutzungsgewohnheiten sollen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler künftig auf ein erweitertes Online-Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio zugreifen können. Die Verweildauern von Sendungen in den Mediatheken sollen verlängert werden. Außerdem sollen Sendungen künftig bereits vor ihrer Ausstrahlung im Netz abrufbar sein. […]
Der 22. RÄStV soll nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.
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