Nach unten Skip to main content

Autor Thema: EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Umsetzung bis September 2020  (Gelesen 1440 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Medienkorrespondenz, 03.01.2019

EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Umsetzung bis September 2020


Zitat
Die Neufassung der ‘EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste’ (AVMD) muss in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 19. September 2020 umgesetzt werden. Dieser Termin ist in der novellierten Richtlinie enthalten, deren Text am 28. November 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Damit hat die Frist begonnen, innerhalb der die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen müssen. Das Verfahren zur Novellierung der AVMD-Richtlinie ist auf EU-Ebene nun abgeschlossen, knapp dreieinhalb Jahre nach dem Beginn dieses Prozesses.

Zurückhaltend positive Äußerungen
[…]
Mehr Werbung im TV-Abendprogramm?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/eu-richtlinie-fuer-audiovisuelle-mediendienste-umsetzung-bis-september-2020.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

  • Beiträge: 7.389
Siehe auch bereits

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg184666.html#msg184666
wo die Richtlinie zitiert und verlinkt ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2019, 10:00 von ChrisLPZ«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben