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Autor Thema: Rundfunkbeitrag abschaffen? Hier sind vier Fragen an die Gegner  (Gelesen 3918 mal)

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Giga, 12.01.2019

Rundfunkbeitrag abschaffen? Hier sind vier Fragen an die Gegner

Von Stefan Bubeck 

Zitat
„Was ich nicht nutze, bezahle ich auch nicht!“ „Ein überbezahlter Haufen Sesselfurzer!!!“ „Komplett abschaffen, es gibt schließlich Netflix und Amazon!“ – Die „GEZ-Gegner“ stören sich nicht nur am Beitrag, sondern grundsätzlich am System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Von mir aus – aber ich hätte da ein paar unangenehme Fragen.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.giga.de/unternehmen/gez/news/rundfunkbeitrag-abschaffen-hier-sind-vier-fragen-an-die-gegner/

Anmerkung:
lesenswerter als die in meinen Augen etwas dümmlichen Fragen/Szenarien des Autors sind insbesondere die Antworten der Leser unter dem Artikel  ;D


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Vielleicht erübrigen sich da ja auch die Antworten.

Dieser selbsternannte Journalist Stefan Bubeck hat in einem anderen "Beitrag"
bereits schon bekannt gegeben, auf welchem Niveau er sich bewegt:
Zitat
Bubeck: Andererseits nutzen wir manche Angebote doch sehr gerne,
....die ... App ...die Sendung mit der Maus
.

( Quelle giga.de, 1/18, -Rundfunkbeitrag („GEZ“): Gute Sache oder riesige Sauerei?-
https://www.giga.de/unternehmen/gez/videos/rundfunkbeitrag-gez-gute-sache-oder-riesige-sauerei/ )

Da könnten jetzt vielleicht nur noch Grundschul-Lehrpädagogen helfen, um diesen
entwicklungsbeeinträchtigten Stefan Bubeck kindgerecht zu erklären,
was der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit ist. ( ? )

Markus


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Zitat
1. Gegenwart: Du liebst deine Heimat und die Region in der du aufgewachsen bist. Leider gehen Tradition und Brauchtum immer mehr verloren. Also schreibst du dem kalifornischen Headquarter eines US-Streaminganbieters, dass er bitte eine Doku-Reihe über deine geliebte Heimat produzieren soll. Wie wird seine Antwort darauf lauten?
Als ob, wenn ich der ARD schreibe, hey dreht mal was über meine Heimat, die aufspringen würden und einen Film dafür machen. Das ist ja völlig Banane. Abgesehen davon fände ich es schon ziemlich erbärmlich, wenn man es in die Aufgabe einer Medienanstalt legen würde, Traditionen und Brauchtum zu verbreiten.

Zitat
2. Gegenwart: Du bist der PR-Manager eines Chemiekonzerns, der von dir erwartet, einen aktuellen Lebensmittelskandal zu vertuschen. Nun suchst du eine Redaktion, die gegen eine nette Summe Geld einen beschönigenden TV-Beitrag für dich dreht: Bei welchem Fernsehsender hättest du damit die besten Aussichten? Begründe deine Entscheidung gegenüber deinem Auftraggeber.
Im Prinzip hätte man damit bei jedem Fernsehsender gleich gute oder gleich schlechte Chancen. Denn allein der Versuch so eine Kampagne aufzuziehen hätte den Nachteil, dass mindestens jeder andere Medienanstalt darüber berichten würde, dass die eine Medienanstalt Firmenpropaganda verbreitet, was massiven Schaden bei beiden Partizipanten auf sich ziehen würde. Und damit ist noch nicht mal gesagt, dass nicht der erste Sender, den man damit angeht, nicht gleich damit an die Öffentlichkeit geht, denn auch der Versuch der Bestechung ist ne gute Story, die sich astrein verkaufen lässt.

Zitat
3. Zukunft: Noch bist du vielleicht jung und gesund – aber irgendwann kommt das Alter und wirst schwerhörig: Welcher Medienkonzern lässt dich jetzt nicht eiskalt links liegen und bietet ein umfassendes Programm mit Untertiteln für Hörgeschädigte an, obwohl sich das betriebswirtschaftlich absolut nicht rechnet?
Also selbst bei Netflix kann man bei vielen Sendungen Untertitel einblenden lassen. WTF? Erst mal informieren, bevor man so einen Stuss erzählt. Und selbst wenn das nicht so wäre, braucht man für ein Programm für Behinderte keine 8 Milliarden Euro im Jahr.

Zitat
4. Zukunft: Mal angenommen, der Rundfunkbeitrag wäre wie vieles andere auch eine (einkommensabhängige) Steuer, die direkt in die Staatskasse fließt. Dann hätten wir endlich ein echtes Staatsfernsehen, bei dem die Regierung das komplette Geld und damit das Sagen hat (Vorbild: Nordkorea). Glaubst du, wir kämen dann noch mit 17,50 Euro monatlich davon?
Ja, spätestens nach der nächsten Wahl auf jeden Fall :)

Aber das Szenario, legt es auf eine Steuer um, wäre sowieso nicht mal die beliebteste Variante. Die wäre die nutzerbezogene Finanzierung. Bei der Steuer hätte man aber immerhin den kleinen Vorteil, dass sie sich besser am Einkommen orientiert.


Also fasse ich das mal so zusammen. Die "Jünger" des ÖRR sind offenbar so blöde, dass das wohl erst recht als Argument dienen müsste, den Laden zu reformieren.


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Das mit den Untertiteln zeigt deutlich, dass der Typ sich mit dem Thema gar nicht befasst hat. Kam sich wohl zu gesund vor, um auch nur einmal auf seiner Fernbedienung etwas herumzudaddeln. Gibt ja so Leute, die Angst haben, sich in einen Rollstuhl zu setzen...

Die Untertitelung (von Gebärdensprache reden wir lieber nicht) ist gerade beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen nur homöopathisch vorhanden. Die 20-Uhr-Tagesschau gibt es erst am nächsten Tag mit UT, nicht vorher. Was macht da soviel Arbeit, dass man die 9 Minuten Berichtserstattung nicht - sagen wir - innerhalb von zwei Stunden verschriften kann? Zumal man nicht einmal Wort-für-Wort transkribieren muss, sondern ohnehin nur zusammenfassende Formulierungen benutzt.

Die Behindertenverbände, die da angeblich beim Rundfunkrat (oder was auch immer) mitmischen, haben eh kläglich versagt - sie ließen sich für ihre Klientele mal locker ein Drittel-RF-Beitrag aufdrücken, der innerhalb einer WG aber de facto nicht beitragsreduzierend wirkt.


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4 achwache, hilflose, abgedroschene, substanzlose Fragen ::)

Untertitelung oder Gebärdensprache - ergo "barrierefreie Zugänglichkeit" zu Informationen/ Programm - kann auch regulatorisch vom (Rundfunk-)Gesetzgeber "auf die Nase gedrückt" und an die Sendelizenz geknüpft werden, so dass auch private Rundfunkanbieter dazu verpflichtet wären.

Im Übrigen werden gerade viele Ältere (nicht selten ledigliche Hörfunk-Nutzer oder Rundfunk-Abstinzenzler) durch den zwangsweise abgepressten sog. "Rundfunkbeitrag" = "kostenpflichtiges ö.r. Rundfunk-Zwangsabonnement" - von der Nutzung anderer kostenpflichtiger Angebote abgehelten und somit deren Informationsfreiheit verletzt.

Dann noch die abgedroschene Phrase, dass eine Steuerfinanzierung automatisch "Staatsnähe" und die Beitragsfinanzierung automatisch "Staatsferne" bedeute... ::)
Auch der jetzige "Allgemeinheits-Beitrag" auf das Wohnen hat den Effekt einer staatlich bestimmten (Zweck-)Steuer, mit deren Steuerung mittelbar Einfluss auf das Wohlwollen des Rundfunks genommen wird.
PS: Gerichte = steuerfinanziert = staatsnah ... oder doch nicht? ::)
Sollen Gerichte jetzt auch durch einen einkommensunanbhängigen "Gerichts-Beitrag" auf das Wohnen finanziert werden?!? ::)



Wer sich so stümperhaft, oberflächlich und gedankenlos mit den Hintergründen und Randbedingungen beschäftigt, mit dem kann man auch nicht diskutieren.


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Frage 2 aus dem Eingangsartikel:
Zitat
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Wenn ich das tun würde, wäre ich ein Schwein.
Auf so einen Arbeitgeber kann ich verzichten.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Untertitelung oder Gebärdensprache - ergo "barrierefreie Zugänglichkeit" zu Informationen/ Programm - kann auch regulatorisch vom (Rundfunk-)Gesetzgeber "auf die Nase gedrückt" und an die Sendelizenz geknüpft werden, so dass auch private Rundfunkanbieter dazu verpflichtet wären.
Zumindest der RBB hat eine derartige Verpflichtung.

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
http://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014
Zitat
§ 3 Auftrag
[...]
(4) Bei der Gestaltung seiner Angebote berücksichtigt der Rundfunk Berlin-Brandenburg alle gesellschaftlichen Gruppierungen, insbesondere die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und die Anliegen der Familien und Kinder. Er trägt der Gleichberechtigung von Männern und Frauen Rechnung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Ja, aber es sollte ausgesagt werden, dass dies schließlich auch bei privaten Anbietern möglich wäre - z.B. via RStV - und somit das Argument, dass man für Barrierefreiheit unbedingt den ÖRR bräuchte und ohne ihn eine Barrierefreiheit nicht möglich/ nicht gesichert wäre, nicht haltbar ist.


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Ja, aber es sollte ausgesagt werden, dass dies schließlich auch bei privaten Anbietern möglich wäre - z.B. via RStV - und somit das Argument, dass man für Barrierefreiheit unbedingt den ÖRR bräuchte und ohne ihn eine Barrierefreiheit nicht möglich/ nicht gesichert wäre, nicht haltbar ist.
Dieses kann dann nur in den allgemeinen Rundfunkverträgen gefunden werden, wenn es dort enthalten ist.


Edit 14.01.2019:
Ok, im eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag wird man dazu nicht fündig, definiert ist das dann wohl nur in der EU-Richtlinie?

Ja, tut es mit der Neufassung des Artikels 7:
Zitat
„Artikel 7
  (1)   Die Mitgliedstaaten sorgen ohne unangemessene Verzögerung dafür, dass der Zugang zu Diensten, die von ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt werden, für Menschen mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen stetig und schrittweise verbessert wird.
   (2)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Mediendiensteanbieter den nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen regelmäßig über die Umsetzung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen Bericht erstatten. Bis zum 19. Dezember 2022 und anschließend alle drei Jahre berichten die Mitgliedstaaten der Kommission über die Durchführung des Absatzes 1.
   (3)   Die Mitgliedstaaten ermutigen die Mediendiensteanbieter, Aktionspläne für Barrierefreiheit zu erarbeiten, die auf eine stetige und schrittweise Verbesserung des Zugangs zu ihren Diensten für Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Jeder derartige Aktionsplan wird den nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen übermittelt.
   (4)   Jeder Mitgliedstaat legt eine einzige, auch für Menschen mit Behinderungen leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle fest, über die Informationen bereitgestellt und Beschwerden entgegengenommen werden, die die in diesem Artikel genannten Fragen der Barrierefreiheit betreffen.
   (5)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Notfallinformationen, einschließlich öffentlicher Mitteilungen und Bekanntmachungen im Fall von Naturkatastrophen, die der Öffentlichkeit mittels audiovisueller Mediendienste zugänglich gemacht werden, so bereitgestellt werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.“

RICHTLINIE (EU) 2018/1808 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. November 2018
zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2018.303.01.0069.01.DEU&toc=OJ:L:2018:303:TOC


Edit "Bürger": Danke - dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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