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Autor Thema: Erfahrungen mit mutigen Vollstreckern [Sammelthread]  (Gelesen 4868 mal)

  • Beiträge: 173
Mutige Vollstrecker und mutige Nichtzahler vermehrt und vereinigt euch!

Paul Kirchhof, ehemaliger Verfassungsrichter und Schöpfer des Gutachtens, das zur Grundlage des Rundfunkzwangsbeitrages wurde, schreibt in seinem im September 2018 erschienenen Buch „Beherzte Freiheit“:

„Wir setzen auf die beherzt gegen Obrigkeit und Umfeld wirkende Freiheit...

Er (der Mensch) braucht einen wachen Geist, um diese Gefahren und Bedrohungen zu erkennen und an der Gegenwehr mit seinen Kräften mitzuwirken. Er versteht sich nicht als ohnmächtiges Mitglied einer Schicksalsgemeinschaft, sondern als verantwortlicher Mitgestalter einer freiheitsmutigen Gesellschaft...“


„Nur Mut!“ ist auch der Titel eines Aufsatzes von Katrin McClean zum „berühmten und gleichtzeitig unbekannten“ Milgram-Experiment. Sie schreibt: „Wieso handeln Millionen von Menschen täglich gegen ihre eigenen Interessen und Wertvorstellungen?... Das Interessante an Milgrams Buch ist aber nicht, dass er bewiesen hat, dass 90 Prozent aller Menschen bereit sind, ihre persönlichen Wertvorstellungen über den Haufen zu werfen, sobald ihnen eine Autoritätsperson das Gegenteil davon befiehlt. Das wirklich Interessante ist, dass er genauestens untersucht hat, wie der psychologische Prozess des Gehorsams überhaupt zustande kommt, und schließlich, welche Bedingungen dazu führten, dass zumindest ein Teil der Versuchspersonen trotz allem autoritären bzw. sozialen Druck ungehorsam wurde.  https://www.rubikon.news/artikel/nur-mut
(Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe, S.233f)

Der Gehirnforscher Joachim Bauer berichtet in dem Buch „Schmerzgrenze – Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt“ noch von einem zusätzlichen Aspekt dieses Experimentes: „Alle Versuchspersonen zeigten jedoch starkes Widerstreben, die Schocks auszuteilen. Viele hatten nach dem Experiment Nervenzusammenbrüche und zeigten Symptome einer posttraumatischen seelischen Störung.“ Und im Weiteren: „Psychisch durchschnittlich gesunden Menschen, die nicht unter äußerem Druck stehen und die durch niemand provoziert wurden, ist es zuwider, anderen Leid zuzufügen. “Joachim Bauer, Schmerzgrenze, S.24 (Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe, S.235)

Eine gute Freundin von mir wünscht sich viele Beispiele von mutigen Vollstreckern, mit denen Sie den sie kontaktierenden Vollstrecker ermutigen kann, seinem Gewissen zu folgen und etwas für die eigene Gesundheit zu tun.

Ein besonders ermutigendes Beispiel liefert die Stadtkasse Zossen:

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864

Hier mal noch "Einblicke" zur
VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -
Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf

Auf Folie 19 heißt es:
Zitat
Wie vollstreckt die Stadt Zossen die Beitragsforderungen derzeit?
Gar nicht...
… denn wir wollen der Gefahr für eine mögliche Haftung wegen von uns veranlassten Pfändungsmaßnahmen schlichtweg aus dem Weg gehen.

Ein weiteres Beispiel ist dem Buch "Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe" zu entnehmen (S. 217ff)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.msg183362.html#msg183362

Ein Mitarbeiter einer Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde schreibt einem Patienten einer Palliativstation  auf dessen E-Mail:
Zitat
tGuten Morgen Herr Thomas!
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Das Amtshilfeersuchen habe ich an den Beitragsservice zurückgegeben. Es liegt hier kein Auftrag mehr gegen Sie vor.
Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
…...

Dem Buch sind auch Erfahrungen von Menschen aus diesem Forum zu entnehmen, die davon zeugen, unter welcher inneren Not Vollstrecker ihren Dienst tun, aber keinen Ausweg für sich sehen. (z.B. S. 235ff)

Deshalb bitte weitere Beispiele von mutigen Vollstreckern!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2018, 14:04 von DumbTV«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Hallo Gerda,
ich weiß nicht ob ich der regionalen Vollstrecker als mutig oder als einsichtig beschreiben kann  nachdem Folgendes geschah:
 Ein fiktive Person den ich gut kenne, hatte über Fragdenstaat eine Auseinandersetzung mit den örtlichen behördlichen Vollstrecker über die GEZ Vollstreckungen die in den vorangegangenen Jahren im Kreisgebiet stattgefunden haben.
Nach den statistischer  Austausch fand via Fragdenstaat eine ausgedehnte Auseinandersetzung statt über die „Gesetzmäßigkeit“ des GEZ Beitrages die endete in ein Einverständnis, dass da unterschiedliche Standpunkten waren.

Ein Jahr danach stellte der fiktive Person fest, nachdem er in eine der darauf folgende eskalierende Prozessen mit sein örR Gerichtsakteneinsicht genommen hatte, dass in der örR Verwaltungsakte (Teil des Gerichtsakte) Kopien von Schriftverkehr zwischen der örR und die örtliche Vollstreckungsbehörde war.
Da drin waren Ablichtungen von ein  örR Vollstreckungsersuchen zusammen mit ein Satz in die örR Historie wo drin steht, dass das Amt den Vollstreckungsersuchen zurückreichte da der fiktive Person uneinsichtig ist. Und das Alles ohne das je ein Vollstreckungsbeamte beim fiktiven Person vorstellig war!

Fazit: Es lohnt sich manchmal um sich prophylaktisch via FragdenStaat mit den örtliche Vollstreckungsbehörden vorab (bevor ein Vollstreckungsersuchen statt findet) auseinanderzusetzen und so durch diese Arbeitsweise Vollstreckung indirekt zu vermeiden.


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

  • Beiträge: 37
@lieven:

Wie habe ich das zu verstehen? Offenbar tauschten zwei Behörden (von Exekutive und Judikative), die erst mal nichts miteinander zu tun zu haben, frisch fröhlich frei Daten über eine bestimmte Person aus, und das hinter ihrem Rücken, aber gleichzeitig wurde die fiktive Person nicht vollstreckt (wegen "Uneinsichtigkeit"), zumindest bei diesem konkreten "Ersuchen" des sogenannten "Beitragsservice"?



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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

  • Beiträge: 7.255
@Oregano112

Die ersuchte Behörde ist gegenüber dem Vollstreckungsschuldner in der Beweislast, daß die Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung in jedem Stadium der Vollstreckung gegeben ist.

Ist gefestigte Rechtsprechung des allein für die öffentlichen Finanzen maßgeblichen Finanzrechtsweges, hier seitens des Bundesfinanzhofes.

Siehe hier:

Urteil gesucht- Vollstreckbarkeit gegenüber dem Vollstreckungsorgan
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28772.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28772.msg184382.html#msg184382


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht wieder von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln und fern des eigentlichen Kern-Themas dieses Threads kommentieren!
Dies ist erklärtermaßen ein SAMMEL- und kein Diskussions-Thread:
Erfahrungen mit mutigen Vollstreckern [Sammelthread]
Die Moderation/ Löschung abschweifender Beiträge bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 22:27 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 40
  • Es lohnt sich nachzudenken.
Um den "Mut" der Vollstrecker zu unterstützen könnte Person B den Vollstrecker ja auch mal auf das Schadenersatzrecht des BGB hinweisen (z.B. §823 BGB.  ;)

Wobei der Vollstrecker immer der Dumme ist, Rundfunkanstalten und Beitragsservice machen sich die Hände nicht schmutzig und agieren anonym, der Vollstrecker handelt auch in "seinem Namen", zivilrechtlich gesehen. Und bitte beachten: Verwaltungsrecht und Zivilrecht  gelten unabhängig voneinander, existieren parallel zueinander.

Nachdenkender  :)


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  • Beiträge: 7.255
@Nachdenkender

Wie User Bürger zu Recht anmerkt, geht es in diesem Thema um Erfahrungsberichte; es wäre evtl. in einem eigenen Thema zu diskutieren, welche legalen Argumente gegenüber den Vollstreckern angewendet werden könnten?


Edit "Bürger":
Siehe nunmehr unter
Legale Argumente gegenüber den Vollstreckern [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29376.0.html
Hier im Thread bitte ausschließlich zum Kern-Thema
Erfahrungen mit mutigen Vollstreckern [Sammelthread]
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2018, 14:05 von Bürger«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 173
Eine gute Freundin von mir denkt nicht ans Aufgeben. Sie geht auf die Vollstrecker zu, um sie zu mutigen  Erfahrungen  zu ermuntern. Deshalb hat sie einen Weihnachtsbrief verfasst. Nicht zum Wegklicken, sondern zum In-die-Hand-nehmen, zum Weiterreichen und zum Darüber-Sprechen. 

Wer die Idee mittragen möchte, kann sich per PM melden und bekommt den ganzen Brief.

                                                                                                                    Advent 2018
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse,

Adventszeit, Weihnachtszeit, Zeit der Besinnung, Zeit der guten Wünsche für das neue Jahr. Ich wünsche uns allen, dass glückliche Menschen um uns sind, zufriedene, gesunde Menschen, die verantwortungsbewusst  mit unserer Welt und ihren Mitmenschen umgehen. Dabei sind Freiheitsliebe und Pflichtbewusstsein keine Gegensätze sondern zwei Seiten einer Medaille.

Warum wende ich mich gerade an Sie? Weil ich mich Ihnen allen zur Zeit gerade sehr verbunden fühle. Offensichtlich nicht glückliche Menschen (Glückliche Menschen tun ihren Mitmenschen kein Leid an.) haben entschieden, dass mir und Millionen anderen Menschen Unrecht angetan werden soll und haben Sie dazu auserwählt, das Unrecht auszuführen.

In der Bundesrepublik Deutschland werden zur Zeit die Nichtinteressenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfolgt. (S. Brief an Abgeordnete in der Anlage 1)

Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Stadtkassen kommt dabei die undankbare Aufgabe zu, dieses Unrecht zu vollstrecken. Unrecht tun macht Schuldgefühle, auch Unrecht tun auf Anordnung. Schuldgefühle machen krank. (S. Anlage 2 zum Milgram-Experiment)
Sie können die Entscheidung treffen, Ihre eigene Gesundheit zu schützen, indem Sie die Rolle des Handlangers für den „Beitragsservice ARD-ZDF-Deutschlandfunk“ zurückgeben. Die Stadtkasse Zossen hat es schon vorgelebt.

http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf
Auf Folie 19 heißt es:
„Wie vollstreckt die Stadt Zossen die Beitragsforderungen derzeit?
Gar nicht...
… denn wir wollen der Gefahr für eine mögliche Haftung wegen von uns veranlassten Pfändungsmaßnahmen schlichtweg aus dem Weg gehen.“

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Stadtkasse, Sie verlassen sich darauf, dass der Auftrag vom Beitragsservice rechtmäßig ist. Wenn sich das Recht wirklich durchsetzen kann, haften Sie, nicht der Beitragsservice oder die Landesrundfunkanstalt. Auf wie tönernen Füßen das steht, was auch von den Gerichten zu Recht erklärt wird, davon sprechen die rechtswissenschaftlichen Abhandlungen und  Kommentare (Anlage 3).
(…..)


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Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

S
  • Beiträge: 403
Schöner Weihnachtsbrief, Adeline!

Dieser ziehlt zum Einen auf das Gewissen (Schuldgefühle) der Vollstrecker, zum Anderen aber auch auf die Rechtmäßigkeit (hingebogene §) bzgl. deren Handelns ab. Mal sehen was davon wohl überwiegt. Gewissen oder Karriere? Am Ende könnten die Vollstrecker auch die Vollstreckten sein, denn vermutlich wohnen auch Vollstrecker irgendwo in der Republik der Zwangsabgabe auf das Wohnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 00:31 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 173
Eine Bekannte, Person L , geht immer davon aus, dass es keine schlechten Menschen gibt, sondern nur Menschen, die unter schlechtem Einfluss stehen. Dementsprechend geht sie auf die Menschen zu. So jetzt auch auf den Mitarbeiter der Stadtkasse, der ihr im Auftrag der Inkassofirma  von ARD und ZDF die Vollstreckung ankündigte.

Sie teilte ihm mit, dass sie auf einen erneuten „Festsetzungsbescheid“ erneut Widerspruch eingelegt hatte und den Rechtsweg weiter beschreiten wollte. Darauf erhielt sie ein Schreiben:
Zitat
...in Bezug auf Ihr o.g. Schreiben  teile ich Ihnen mit, dass ich den Vorgang zunächst an den Beitragsservice zurückgegeben habe, mit der Bitte um Klärung.

Zukünftige Anfragen und Schriftverkehr richten Sie bitte direkt an den Beitragsservice unter:“(Anschrift)

Von der Inkassofirma kam daraufhin folgendes informatives Schreiben:
Zitat
Sehr geehrte ….
das o.g.Verfahren wurde mit Gerichtsbescheid …. beendet.

Ihr Beitragskonto weist bis einschließlich 01.2019 eine offenen Forderung in Höhe von 1.306,46 € auf. Zur Erläuterung fügen wir eine detaillierte Übersicht bei.

Bitte berücksichtigen Sie, dass mit der Beitreibung einer Teilforderung von 773,46 € bereits die Vollstreckungsbehörde beauftragt wurde.
Setzen Sie sich, zwecks Begleichung, direkt mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung.
Zuständig ist:  ….....


Nach vollständiger Zahlung des Teilbetrages an die zuständige Vollstreckungsbehörde sind wir gerne bereit, Ratenzahlungen über den Restbetrag zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich dann wieder an uns.

Zu Ihrer Information. Weiterhin sind zusätzlich alle drei Monate die laufenden Rundfunkbeiträge an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk
Beitragsservice
(Hervorhebung von mir)

Person L geht davon aus, dass alle Menschen lieber glücklich wären, als ihren Mitmenschen im Auftrag anderer Unrecht anzutun. Deshalb hat sie dankbar Formulierungen eines Teilnehmers aus dem Forum benutzt, die dem Mitarbeiter der Stadtkasse die eigene Entscheidung erleichterten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2019, 11:49 von DumbTV«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einem fiktven Fall könnte es vorgekommen sein, dass es mutige Vollstreckungsbeamte (VB) oder Gerichtsvollzieher (GV) tatsächlich geben könnte, die eine Vollstreckung einstellen. Um diesen Sachverhalt verstehen und nutzen zu können, ist es unbedingt notwendig, sich mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz seines Bundeslandes zu befassen.

Hierfür könnte es nicht nur allein auf den mutigen VB oder GV, sondern auch auf das Mitwirken der mutigen GEZ-Boykotteurin oder -Boykotteur ankommen, diese haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, die in dem entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetz aufgeführt sind.

Gerade in Anbetracht der geringen Vollstreckungs -"Boni" für VB oder GV, die die Kosten der Vollstreckungsarbeit bzw. des Vollstreckungsaufwands bei weitem nicht mehr decken bzw. explodieren lassen würden, wenn die GEZ-Boykotteurin oder -Boykotteur ihre rechtlichen Mittel in Anspruch nehmen würden.

Natürlich kann auch die aktuelle stark sinkende Akzeptanz des ÖRR auf Grund öffentlich gewordener Manipulation und Gehirnwäsche bei den Zuschauern auf die Entscheidungsfindung mutiger VB oder GV Auswirkungen haben.


Die Gesetzeslage z.B. in Hessen:

§ 5 Abs. 2 Satz 2 HessVwVG:
Zitat
Hat die ersuchte Vollstreckungsbehörde (Anm: hier VB o. GV) Zweifel an der Rechtmäßigkeit der begehrten Vollstreckungsmaßnahme, so hat sie unverzüglich die Entscheidung der ersuchenden Behörde (Anm: hier LRA) über die Einleitung oder Fortsetzung der Vollstreckung einzuholen.  Besteht die ersuchende Behörde auf der Ausführung des Ersuchens und lehnt die ersuchte Behörde die Ausführung ab, so entscheidet die Aufsichtsbehörde der ersuchten Behörde.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146134,6

§ 19 Abs. 1 HessVwVG:
Zitat
Der Pflichtige ist unter Einräumung einer Zahlungsfrist von mindestens einer Woche schriftlich zu
mahnen
.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146134,21

§ 27 Abs. 9 HessVwVG:
Zitat
Ein Rechtsbehelf gegen die Eintragungsanordnung nach Abs. 8 hat keine aufschiebende Wirkung. Nach Ablauf eines Monats seit der Zustellung hat die Vollstreckungsbehörde die Eintragungsanordnung dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 der Zivilprozessordnung mit den in § 882b Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung genannten Daten elektronisch zu übermitteln. Dies gilt nicht, wenn Anträge auf Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der Eintragungsanordnung oder auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs anhängig sind, die Aussicht auf Erfolg haben.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146134,29

§ 71 Abs. 4 HessVwVG:
Zitat
Zwangsmittel dürfen nicht angewendet werden, wenn die Leistung, die erzwungen werden soll, für den Pflichtigen unmöglich ist.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146134,75

Gleiche oder ähnliche Regelungen finden sich in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der übrigen Bundesländer. Dieser Beitrag soll nur ein Hinweis für mutige Vollstrecker und GEZ-Boykotteure/innen sein. Sein Inhalt sollte in diesem Thread nicht weiter diskutiert werden. Weitere Diskussionen hierzu in den folgenden Threads:

Vollstreckungsankündigung Main-Taunus-Kreis (MTK) > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23004.msg146835.html#msg146835


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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