So wie der Brief formuliert ist, wird das aber nicht klappen, jedenfalls nicht so einfach.
Zum einen ist jeder volljährige Bewohner Inhaber der Wohnung. Wenn mehrere Bewohner vorhanden sind, haften sie als Gesamtschuldner. Sie bleiben aber Inhaber der Wohnung, unabhängig davon, ob sie beim Beitragsservice angemeldet sind, eine eigene Beitragsnummer haben oder nicht. Insofern ist es falsch zu formulieren, dass sich Inhaber einer Wohnung ablösen.
Grundsätzlich sollte auch bedacht werden, dass man keine falschen Tatsachen behaupten darf, um eine Beitragsreduktion herbeizuführen. Das wäre als Betrug strafbar.
Eine Befreiung von der Beitragspflicht für Zweitwohnungen ist übrigens personenbezogen, d.h. weitere Bewohner der Zweitwohnung bleiben weiterhin beitragspflichtig, sofern sie nicht selber befreit sind.
Beitragsnummern bleiben übrigens personenbezogen, können also nicht übertragen werden.
Das vorweg, würde ich die Frage folgendermaßen formulieren:
Angenommen, Person A und B wohnen gemeinsam in einer Wohnung W1. Daneben hat Person B noch eine weitere Wohnung W2. Person A ist beim BS mit der Nummer 123456789 gemeldet.
Wie kann man erreichen, dass für die Wohnung W1 nunmehr Peson B eine eigene Beitragsnummer erhält und das Beitragskonto von Person A gelöscht wird?
Für die Befreiung von Person B für die Wohnung W2 könnte das vorteilhaft sein:
1. weil der BS momentan meint, dass eine Befreiung nur in dieser Konstellation möglich ist,
2. weil bei einer gesetzlichen Neuregelung es möglich ist, dass eine Befreiung nur unter dieser Bedingung erfolgt.