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Autor Thema: Angriff auf die Individualität und Komplexität  (Gelesen 1864 mal)

  • Beiträge: 710
Angriff auf die Individualität und Komplexität
Autor: 19. Dezember 2018, 20:28
Ich versuche hier mal eine Zusammenfassung bestimmter Situationen und Konstellationen, die man versuchen kann anzugreifen bzw. welche auch mal von juristischer Seite konkret beurteilt werden müssen. Auch wenn die Sache des zivilisierten Menschen in einer Gesellschaft wie dieser, einer Beurteilung nicht bedarf (nicht bedürfen sollte).

Der Mensch an sich, sei er nun ein wilder oder ein zivilisierter selbiger, ist ein Individuum, eine durch sein Umfeld geprägte Person, mit eigenen Erfahrungswerten, mit bestimmten Gewohnheiten, Ideen, Interessen und einem eigenen Zeitrhythmus und einer Toleranzgrenze.

Wir haben uns an die moderne Zeit angepasst. Doch an einigen Ecken scheint dies nicht der Fall zu sein.
Ein verwirrtes, bürokratisches, engstirniges Monster, von vielen Monstern,
beschäftigt uns. Sind wir die Ritter die es töten werden?

Wie verhält es sich nun bei individuellen Menschen, wie mich, die

Zitat
- einen anderen Tagesrhythmus verfolgen (z.b. essen wenn man hunger hat),
- einen PC besitzen mit Internetzugang und kein TV oder Radio im klassischen Sinne (seit den 2000ern),
- Netflix, YouTube, Sky, Amazon Prime und noch folgende Stream-Services wie Disney kennen aber in jedem Fall kein TV oder Radio zur Unterhaltung haben,
- sich nicht nach einer Programmzeitschrift richten müssen und wollen,
- ARD, ZDF und Co zu einem so geringen Teil konsumieren, dass es das Geld nicht wert ist,
- sich nicht nach Sendezeit richten müssen und wollen,
- keine Werbung benötigen,
- jeder Zeit Pause drücken können und nahtlos weiter schauen können,
- jederzeit das sehen können was sie wollten und sich eben nicht dem Rhythmus und dem Genre des Fernsehprogramms hingibt und sich auch nicht anpassen wird,
- und trotzdem keine Sendung verpassen würden,
- und trotzdem in den Urlaub fahren könnten während man sein „Abo“ kurz mal kündigt oder einfriert,
- und trotzdem aktuell Informiert ist über die Politik (wenn man es wollte), welche sich mal schleunigst entschleunigen sollte um nicht aus der Bahn geworfen zu werden.
- ihre eigene Grundversorgung wählen

Darauf kann man doch sicher nicht argumentieren, dass man dennoch die Möglichkeit habe jederzeit in der Wohnung einen TV ein- oder auszuschalten und Musikantenstadl zu suchten oder lieber Pro 7 schaut. Die Komplexität von Interessen kann man mit dem kleinen Programmangebot der ÖR´s niemals abdecken. Die Heranziehung, derer die eine statistische Möglichkeit haben ZDF zu sehen, über das Einwohnermeldeamt erfasst zu werden, weil irgend welche, meist falsche Statistiken, Behauptungen darstellen wie auch „jede Familie habe 2 ½ Kinder“,  jene Statistiken die einen Querschnitt der Masse zeigen, ohne Berücksichtigung von kleineren Gruppen, ist eine Beleidigung meiner und anderen Intelligenz und der Individualität des Menschen, gar ein Angriff auf die persönliche Freiheit, die man auch noch entlohnen muss.

Wo sind die Sparten-Genres wie Anime, Blockbuster, Sci-Fi...sicher nicht im ÖR.

Dabei könne ja zum Glück jeder, jederzeit abschalten, solange man weiter bezahlt. Der Beitrag ist ja relativ gering, den kann fast jeder zahlen. Man tue es ja für die Allgemeinheit.
Man müsse ja seinem Auftrag nachkommen. Der Beitrag ist rechtmäßig.

Ein Hilferuf der Unfähigkeit der modernen Zeit, der grotesken und rücksichtslosen Politik und des nachzüglichen Rundfunks.
Eine herbe Beleidigung sich derart unter Zwang begeben zu müssen, gerade wenn es um Unterhaltung geht (die man an jeder Ecke bekommt) und selbst wenn nicht und es wichtig wäre fern zu sehen. Wen niemand ARD und ZDF sehen würde, sie trotzdem die finanziellen Mittel hätte um weiter zu machen, wenn es so bestehen bleibt wie jetzt, haben wir ein überflüssiges, obsoletes Rundfunksystem, was sich wie *** am Schuh am besten umschreiben lässt.

Wie konkret ist der unvermeidbare Beitrag, mit der Individualität eines Menschen und einem wettbewerbsorientierten Marktsystems, vereinbar?

Wie kann man keine Rücksicht auf einzelne Bürger nehmen?

Wie kann man Freiheit und Individualismus derartig untergraben?

Warum schaffen wir kein Änderung und erwarten bis 2020 eine weitere Überraschung?



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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

G
  • Beiträge: 103
Wie konkret ist der unvermeidbare Beitrag, mit der Individualität eines Menschen und einem wettbewerbsorientierten Marktsystems, vereinbar?
Das Bruder-Urteil hats abgesegnet  ;)

Wie kann man keine Rücksicht auf einzelne Bürger nehmen?
Das Bruder-Urteil hats abgesegnet  ;)

Wie kann man Freiheit und Individualismus derartig untergraben?
Das Bruder-Urteil hats abgesegnet  ;)

Warum schaffen wir kein Änderung und erwarten bis 2020 eine weitere Überraschung?
Der deutsche Michel ist träge und nimmt es halt hin, Hauptsache kein Streß nach Feierabend  ;)


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P
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Der Angriff Richtung Rundfunk ist dann möglich, wenn Person A Richtung prohibitiven Charakter die weitere Klage aufbaut. Sprich den öffentlichen Rundfunk nicht einmal dann braucht, wenn dieser kostenlos wäre. Der Vorteil, welcher "finanzieller" Art sein soll nicht gegeben ist. Abschöpfbar ist eine staatlich vermittelte Leistung bei Personen -Teilnehmern-, welche einen möglichen Vorteil haben. -An sich müsste dieser noch so sein, dass damit ein finanzieller Vorteil gegeben ist, gegenüber der möglichen Nutzung einer vergleichbaren Sache, welche nicht staatlich vermittelt wird.-

Das es diesen Vorteil überhaupt nicht geben kann, ist das Ziel beim Angriff. Der angebliche Vorteil kostet 17,50 €, und liegt laut Bundesverfassungsgericht in der Möglichkeit sich Geräte beschaffen oder nicht beschaffen zu können. Vielleicht muss das nochmal genau gelesen werden. Reduziert auf dieses, stellt das jedoch nicht die staatlich vermittelte Leistung da. Also würde der "Vorteil" bei der Möglichkeit des Empfangs liegen. Der aber ohne Geräte nicht möglich ist. Deswegen wird als verknüpfte Illusion die Wohnung vorgeschoben. Welche an sich weder etwas mit der Möglichkeit des Empfangs gemein hat und sonst noch irgendwie Rundfunk affin ist.
Bezahlen sollen alle wo Rundfunk Empfang objektiv möglich ist. Ohne Geräte wäre kein Empfang möglich, aber dieses Argument soll nicht gelten, weil diese jederzeit beschaffbar seien. Nun muss genau das angegriffen werden. Weil das nicht die vermittelte Leistung ist. Auf der anderen Seite kann das nun über den prohibitiven Charakter angegriffen werden. Person A wird keine Möglichkeit haben, weil kein Geld, denn egal wieviel Geld Person A hat, dieses wird immer benutzt um primäre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Kleidung, Essen, ...
Person A wird immer 17,50 € fehlen. Der Beitrag würde dazu führen andere also auch lebenswichtige Sachen zu vermeiden. Unter diesen Gesichtspunkt würde zwar weiter gelten, dass es eine Möglichkeit gäbe sich Geräte zu beschaffen, weil es welche am Markt gibt, aber mangels Geld ist diese Möglichkeit nicht realistisch zu bewerkstelligen. Am besten drückt A das aus, in dem A sich Arbeit anbieten lässt von der Rundfunkanstalt. Denn "Geld", welches diese haben wollen ist nur das Äquivalent für Arbeitsleistung in einer bestimmten Zeit.
Geld jedoch hat Person A nicht, weil dieses laut Budgetplan vollständig verplant ist. Weshalb jedweder Eingriff dazu führt, dass auf etwas anderes zu verzichten ist.

Jedoch hat A das Problem, dass Gerichte ihn zwar anhören, aber nun mehr alles mit Verweis auf die Entscheidung vom 18.07.18 weg drücken. Somit muss A Punkte vortragen, welche dort nicht verhandelt wurden.


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  • Beiträge: 7.280
@Shran

Der Staat darf jene Rundfunkunternehmen aus dem allgemeinen Steueraufkommen stützen, denen er förmlich einen Auftrag erteilt hat, Rundfunk für alle jene Personen bereitzustellen, für die Rundfunk ein Informationsmedium der eigenen Wahl darstellt.

Die europäischen Rahmenvorgaben unterscheiden nicht zwischen öffentlichen und privaten Rundfunkunternehmen, weil alle Unternehmen einer Branche gleich zu behandeln sind.

Staat wie Rundfunkunternehmen dürfen sich darin einig sein, Rundfunkangebote zu verschlüsseln, sofern gewährleistet ist, daß alle Personen, die das wünschen, die Möglichkeit erhalten, für sich selbst diese Rundfunkangebote entschlüsseln zu können.

Pay-TV steht den allgmeinen europäischen Kriterien nicht entgegen.

Rundfunkunternehmen haben als "nichtstaatliche Organisationen", (gemäß EGMR), keine höheren Rechte als natürliche Personen, weil sich beide Gruppen, (also die Gruppe der "natürlichen Personen" wie auch die Gruppe der "nichtstaatlichen Organisationen"), uneingeschränkt in eigener Sache auf die EMRK stützen dürfen und ihrerseits keine staatliche Einflußnahme in ihr Marktverhalten zu dulden brauchen, wobei Medienunternehmen Rahmenkonditionen vorgeschrieben werden dürfen.

Daß den natürlichen Personen hier Rahmenkonditionen vorgeschrieben werden dürfen, ist nur insofern definiert, als daß diese Konditionen den Vorgaben des Art. 10 Abs. 2 EMRK entsprechen und mittels Gesetz vorgesehen sein müssen. Was diesem nicht genügt, wird in keinem Falle als rechtens anerkannt.

Es wäre u. U. zulässig, eine allgemeine Mediensteuer einzuführen, die allen Medienunternehmen zugute kommt und auf Basis der allgemeinen Kriterien für die Steuererhebung gestaltet wird. Dergleichen wäre als Rahmen aber prioritär auf europäischer Ebene zu lösen, weil es Ziel ist, daß kein Bürger Europas diskriminiert wird, egal, in welchem europäischen Land er arbeitet, wohnt, lebt, etc.

Nicht zulässig ist die staatliche Priorisierung einzelner Unternehmen.

Am Markt müssen Bürger wie Unternehmen die gleichen Chancen haben.

Alle Aussagen betreffen den Geltungsbereich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und wirken nicht darüber hinaus.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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