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Autor Thema: Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven  (Gelesen 3043 mal)

C
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Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven
Autor: 22. Dezember 2018, 12:56
Film TV Video, 20.12.2018

Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven

Die Gremien der ARD-Anstalten, des ZDF und von Deutschlandradio haben gerade die Wirtschaftspläne für 2019 verabschiedet. Trotz anhaltender Sparvorgaben und gemeinsamen strukturellen Maßnahmen wollen die Bundesländer den Rundfunkbeitrag reduzieren, auch um den Preis von Einschnitten an Programmleistungen. Allerdings konnten sich die Ministerpräsidenten weder darüber, noch über eine Neureglung zur Bemessung des Rundfunkbeitrags einigen.

Zitat
[…]
Hinter der Debatte um eine »Beitragsstabilität« des Rundfunks versteckt sich eine nicht öffentlich geführte Debatte um die Reduzierung des Programmauftrages der Rundfunkanstalten. Das betrifft in erster Linie die Streichung der internationalen Mega-Sportevents mit höchsten Einschaltquoten wie Olympia, Fußball-WM und -EM usw. Begegnet man den überhöhten Forderungen der Rechteverkäufer mit einem Sendeverbot, dürfte das in der Tat den Rundfunkbeitrag senken. Diese Inhalte werden auf diese Art zum Monopol der Privatsender. Dann müssten die Zuschauer für die übliche HDTV-Qualität extra bezahlen oder gar ins noch teurere PayTV wechseln. So könnte sich die »Beitragsstabilität« gegen die Zuschauer wenden. Man erinnere sich auch ans Skispringen: Da verschwand RTL spurlos von der Sendefläche, sobald die deutschen Adler nicht mehr fast alle Trophäen holten.

Zudem dürften Eingriffe der Politik in das Programmangebot erhebliche Auswirkungen auf die Produktionswirtschaft und den Arbeitsmarkt haben. […]

Weiterlesen auf:
https://www.film-tv-video.de/business/2018/12/20/rundfunkbeitrag-offene-perspektiven/


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Re: Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven
#1: 22. Dezember 2018, 14:28
Alles, was dem ÖRR schadet, kann meines Erachtens nur helfen, dessen Bedeutung immer mehr in Frage zu stellen und zu relativieren. Das kann auch helfen, das Volk der Verweigerer zu stärken und zu mehren. Und immerhin haben dann die ZuschauerInnen die Wahl, ob sie für Sportveranstaltungen noch Geld ausgeben wollen oder nicht. Das könnte auch helfen, die immer unverschämter werdenen Preise für Sport-Übertragungs-Rechte nach und nach auf ein halbwegs angemessenes Niveau zu bringen.


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Grüße aus Köln von Waldi

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Re: Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven
#2: 22. Dezember 2018, 15:43
Mit dem RfBeitrag hat sich die Politik in ein Dilemma bugsiert. Das war von vornherein abzusehen. Die Dummheit unserer "Volksparteien" ist kaum noch auszuhalten.

Entweder sie erhöhen den Beitrag. Jeder Cent Erhöhung bedeutet einen Prozentpunkt mehr für die AfD.

Oder sie halten ihn "stabil". Dann müssen die Programm- und Lizenzausgaben runter, weil den Anstalten ihre Zusatzpensionen über den Kopf wachsen (es ist ein exponentielles Problem, kein lineares). Damit fragen sich dann noch mehr Zuschauer, wofür sie eigentlich 210,00 pro Jahr zahlen, wenn Sky und Netflix wesentlich mehr für wesentlich weniger hinkriegen, oder Private seriösere, politisch unabhängigere Nachrichten für umme machen (z.B n-tv).

Gleichzeitig hat der EuGH ein 20%-Limit basierend auf 2007 reingezogen. Viel Luft nach oben ist da nicht mehr.

Mit der alten Gebühr hätte es das Problem nicht gegeben. Wem es zuviel wurde, konnte ja immer den Fernseher vor die Tür stellen. Alleine diese Wahlmöglichkeit hätte es der Politik wesentlich einfacher gemacht.

Jetzt sehe ich nur noch zwei Lösungswege:

1) Privatisierung und Pensionsansprüche in einen Fond ausgelagert, der mit einem einmaligen staatlichen Zuschuss vollgepumpt wird (das muss bald sein, solange der Euro noch billig zu haben ist).

2) Umstellung auf Haushaltsfinanzierung: Festlegung eines vom Staat bezahlten Fixbetrags pro Anstalt, der sich automatisch an die Inflation anpasst. Das gibt Planungssicherheit. Wenn die Anstalt damit nicht zurecht kommt, wird sie eben aufgelöst.

Wenn die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Hirn hätten, würden sie das so durchziehen.



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven
#3: 22. Dezember 2018, 18:48
Mit Fakten hat es der Verfasser des Artikels bei film-tv-video.de nicht so. Er schreibt:

Zitat
Und noch einmal mit den Anstalten reden, die bereits seit Jahren Geld und Personal einsparen müssen und denen man einen Inflationsausgleich seit 2009 nicht gewährt.
...

Zur Erinnerung: Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 trotz Inflation und Kostensteigerungen nicht erhöht, sondern 2013 sogar um 48 Cent auf 17,50 Euro monatlich gesenkt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte vor einiger Zeit die Landes-Medienpolitiker mit der Ankündigung verschreckt, bei gleichen Leistungen müsse der Monatsbeitrag ab 2021 auf 19,10 Euro erhöht werden.

Zunächst: der sogn. Rundfunkbeitrag wurde erst im April 2015 um 48 ct gesenkt, nicht 2013. Ab 2013 wurde es für Hörfunknutzer, Nichtnutzer und Behinderte vor allem eines: teuer. Es zählt zudem nicht der einzelne Zwangsbeitrag, sondern die Summe macht es. Und die ist seit der Einführung der Steuer auf wohnen 2013 gestiegen. Unter https://de.statista.com/infografik/2284/einnahmen-der-oeffentlich-rechtlichen-sender-durch-den-rundfunkbeitrag/ kann man dazu den Trend gut beobachten.



2012: 7,49 Milliarden Euro (letztes Jahr mit Gebühren)
2013: 7,68 Milliarden Euro
2014: 8,32 Milliarden Euro
2015: 8,13 Milliarden Euro (Absenkung des "Beitrags" um 48 ct/Mon ab 4/2015)
2016: 7,98 Milliarden Euro

Insgesamt nahm der ÖR-Rundfunk in der Periode 2013-2016 - trotz der Absenkung in 2015 - fast 2 Milliarden Euro mehr ein, als die KEF den Sendern für diesen Zeitraum zugebilligt hat. Dieses Geld wurde in die Rücklagen gesteckt und weckt Begehrlichkeiten der Anstalten, die ungeniert zugreifen. Eine derart hohe Überfinanzierung ist an sich verfassungswidrig. Die KEF schlug daher eine weitere Senkung des "Beitrags" ab 2017 vor, die von den Ländern jedoch abgelehnt wurde, um einen starken Anstieg ab 2021 zu verhindern. Die KEF prognostizierte daher Anfang des Jahres weitere Überschüsse.

Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio können nach Prognose der zuständigen Expertenkommission für die laufende, 2020 endende Beitragsperiode mit einem Überschuss von 544,5 Millionen Euro rechnen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/kef-105.html

Inzwischen sagt die KEF sogar ca. 1 Milliarde Euro Überschüsse aus der Periode 2017-2020 voraus. Damit wären ca. 3 Milliarden gebunkerter Einnahmen verfügbar. Wer angesichts solcher Zahlen Erhöhungen argumentiert, ist schlicht raffgierig. "Armut in Deutschland" sieht jedenfalls deutlich anders aus.

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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Re: Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven
#4: 24. Dezember 2018, 00:55
Zitat
Die Gremien der ARD-Anstalten, des ZDF und von Deutschlandradio haben gerade die Wirtschaftspläne für 2019 verabschiedet. Trotz anhaltender Sparvorgaben und gemeinsamen strukturellen Maßnahmen wollen die Bundesländer den Rundfunkbeitrag reduzieren, auch um den Preis von Einschnitten an Programmleistungen.

Ja, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Gegen eine Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird üblicherweise argumentiert, dass die Politik im Falle einer Steuerfinanzierung Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen kann, beispielsweise eben durch Einschnitte in die Programmleistung. Und nun wollen die Bundesländer den Rundfunkbeitrag reduzieren, auch um den Preis von Einschnitten in die Programmleistung! Aha...! Also kann offensichtlich auch durch Reduzierung des Beitrags die Programmgestaltung beeinflusst werden. Ist das aktuelle Finanzierungsmodell dann nicht etwa... ...ungeeignet?!?

Man sieht hieran, wie widersinnig die Argumentation gegen eine Steuerfinanzierung ist. Aber auch die größte Widersinnigkeit kann die willfährige Rechtsprechung nicht daran hindern, dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den juristischen Segen zu geben. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, wie eine kleine Clique privilegierter Personen die Allgemeinheit ausbeutet und die Rechtsprechung dies auch noch billigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 01:18 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Rundfunkbeitrag – offene Perspektiven
#5: 24. Dezember 2018, 10:36
Wobei der ganze Sachverhalt mitsamt des Kommentars Deinerseits...

Zitat
Die Gremien der ARD-Anstalten, des ZDF und von Deutschlandradio haben gerade die Wirtschaftspläne für 2019 verabschiedet. Trotz anhaltender Sparvorgaben und gemeinsamen strukturellen Maßnahmen wollen die Bundesländer den Rundfunkbeitrag reduzieren, auch um den Preis von Einschnitten an Programmleistungen.

...
Und nun wollen die Bundesländer den Rundfunkbeitrag reduzieren, auch um den Preis von Einschnitten in die Programmleistung! Aha...! Also kann offensichtlich auch durch Reduzierung des Beitrags die Programmgestaltung beeinflusst werden.
...
Man sieht hieran, wie widersinnig die Argumentation gegen eine Steuerfinanzierung ist.

...noch einmal mehr interessant wird, wenn man sich ggü. dem genannten Ansatzpunkt bzw. der Konsequenz von Sparmassnahmen ansieht, wovon gerade nicht die Rede ist, nämlich davon, dass etwa endlich mal die Axt an die absurden Versorgungsverhältnisse beim "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk zu legen wäre. Besagte Programmeinschnitte wären gleich in zweierlei Hinsicht der kleinste Verlust: Zum einen für das ohnehin geschundene Publikum, dem im Zustand seiner öffentlich-rechtlichen Sedierung - zumal doch ansehnlichenteils überdies mit etwa dem Schreiben von Briefen an Helene und Florian vollauf beschäftigt :->>> - besagte Programmeinschnitte kaum auffallen würden. Zum anderen aber - überhaupt nicht erwähnt - insbesondere für die Profiteure des vom Finanzvolumen her weltweit teuersten "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks überhaupt.

Auf dem Hintergrund stört die Herrschaften auch die in dem Zusammenhang Deinerseits noch einmal festgestellte Widersinnigkeit der Argumentation nicht mal für zwei Pfennige. Stören müsste die Herrschaften besagte Widersinnigkeit einzig dann, wenn dem eine redliche Gesinnung und ein wirkliches Problemlösungsinteresse zugrundelägen - anstelle dessen, dass besagte Argumente einfach nur vorgeschoben sind.

Denn dort, wo es um die Märchengehälter & Luxuspensionen des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks geht - insbesondere für die Gn*ffkes, B*hrows und wie die staatlichen Gewährsleute in den ÖRR-Chefsesseln sonst alle heissen mögen bzw. die Mitfglieder der politischen Klasse, die dort entweder ihr "Zubrot", bzw. ihre Zweit- (vgl. die Dreyer'sche) oder ihre Anschlussverwendung® wie dieser Wilhelm geniessen - da und bei deren Bewahrung für die Zukunft, da liegt ganz wesentlich der Hase im Pfeffer. Und auch die bekanntlich den Intendanten und Intendösen selbst im Dunkeln aus der Hand fressenden Rundfunkräte müssen schliesslich bei Laune gehalten werden. Lachsersatz & Forellenkaviar bei den Buffets und etwa den berühmten "Parlamentarischen Abenden" kämen da garantiert nicht gut an.

Genau das beizubehalten dürfte aber bei einer Umstellung auf Steuerfinanzierung äußerst schwierig werden - mit der Folge, dass das ganze, letztlich auf legalisierter Korruption basierende System des "öffentlich-rechtlichen", staatsfernen® Rundfunks dieses Landes zum unauffälligen politischen Meinungsmanagement der Bevölkerung seine Grundlage verlöre und statt bewährter "materieller Anreize" doch wieder Kommandostrukturen eingeführt werden müssten. So muss man das verstehen, wenn davon die Rede ist, die Finanzierung des Staatsfunks über den "Rundfunkbeitrag" statt über Steuern garantiere erst dessen "Staatsferne".

...
Aber auch die größte Widersinnigkeit kann die willfährige Rechtsprechung nicht daran hindern, dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den juristischen Segen zu geben.
...

Logik hat die deutsche Justiz noch nie interessiert, wenn es um im weiten Rahmen politische Ziele geht und ging. War doch zuletzt bei der Aufführung der Bruderschaft des Ersten Senats deutlich genug zu erkennen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 11:17 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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