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Autor Thema: Erfahrungsbericht - Darum lohnt sich Klagen (oder auch nicht)  (Gelesen 1317 mal)

K
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Hallo,

heute möchte ich euch von Student A erzählen, dessen Geschichte vor 5 Jahren mit dem Einzug in die erste eigene Wohnung begann und nun kurz vor dem Ende steht.

Student A hatte leider keinen Anspruch auf BAFöG, konnte somit nicht von der GEZ befreit werden, hatte aber auch nicht das Geld (und den Willen), die Zwangsabgabe zu leisten.

Wie üblich, erhielt Student A einige Wochen nach dem Einzug einen Brief vom Beitragsservice inkl Zwangsanmeldung rückwirkend zum Einzugsdatum. Es folgten in den nächsten Wochen Zahlungserinngerungen und 1/2 Jahr den dem Einzug ein Gebührenbescheid, gegen welchen Student A Widerspruch einlegte. Die GEZ ließ sich 2 Monate Zeit, um auf diesen Widerspruch zu reagieren und listete auf, warum dem Widerspruch nicht statt gegeben werden könnte.


1 Jahr nach dem Einzug kam dann ein Festsetzungsbescheid (allerdings nicht für den gesamten Zeitraum sondern nur für die letzten 6 Monate), natürlich inkl. Säumniszuschlag. Student A legte abermals Widerspruch ein.

Dann kam 2 Jahre nichts, bis Anfang 2016 der Widerspruch von 2014 abgelehnt wurde.
Kurz darauf traf eine Rechnung über knapp 500€ ein (die gesamten Beiträge und 2 mal Mahngebühren), sowie eine Mahnung, gegen die Student A sofort Widerspruch einlegte, welcher wieder abgelehnt wurde.

Im Frühjahr 2016 kam ein weiterer Festsetzungsbescheid. Wie immer legte Student A Widerspruch dagegen ein, wie immer lehnte die GEZ diesen ab und schickte erneut eine Mahnung und einen weiteren Festsetzungsbescheid. Student A leistet noch einmal Widerspruch und wechselt dann im 3. Quartal 2016 die Wohnung, doch die GEZ braucht nicht lange, um ihn auch dort aufzuspüren.
Es geht weiter mit Festzetzungsbescheiden, Mahnungen und Widersprüchen.

Im Frühjahr 2017 kommt dann ein Widerspruch von der GEZ an Student A, wo nochmal alle seine Widersprüche zurückgewiesen werden. Diesmal ist auch auf dem Schreiben (nicht auf der Rückseite) eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei inkl welches Verwaltungsgericht zuständig ist.

Student A nahm daraufhin Kontakt zu einem auf GEZ spezialisierten Anwalt auf und klärte die Kosten auch mit seiner Rechtschutzversicherung.
Der Anwalt regelte alles Weitere, setzte die Klage auf und Mitte 2017 bekam Student A eine Rechnung vom zuständigen Verwaltungsgericht, welche von der Versicherung komplett übernommen wurde.

Etwa 1 Jahr später kam dann die Antwort vom Verwaltungsgericht, dass die Klage aussichtslos sei, weswegen angeboten wurde, die Klage zurück zu ziehen, was Student A nach Rücksprache mit dem Anwalt auch tat. Die Versicherung bekam deshalb einen Teil der Verfahrensgebühr wieder zurück.

Student A griff auf Plan B zurück und schickte an die GEZ einen Befreiungsantrag mit Hinweis auf die aktuelle finanzielle Situation (Student A entscheid sich zu Beginn gegen diese Option, da er sich generell von der GEZ befreien lassen wollte und nicht nur während des Studiums).
Doch alle Nachweise über kaum vorhandenes Einkommen nützten nichts - die Befreiung wurde abgelehnt, der Anwalt konnte da auch nicht mehr weiterhelfen.

Fazit:
Student A hatte die 5 Jahre seines Studiums nichts an den Beitragsservice gezahlt. Da nun nichts mehr möglich schien, um die Zahlung drumherum zu kommen, entschied sich A, zu zahlen. Glücklicher Weise hatte er nun auch einen Job, der ihm dies finanziell ermöglichen würde – der Aufschub hatte sich somit gelohnt.
Doch welche Kosten sind Student A dadurch entstanden? Dank Rechtschutzversicherung (lief über seine Eltern), musste er „nur“ ca. 250 € an den Anwalt zahlen (nach Abschluss des Verfahrens).
Dazu kommen Centbeträge für das Faxen der Widerspruchsbescheide bzw. Portokosten (könnte man grob auf 15 € schätzen).
Und schließlich noch die Mahngebühren von jeweils 8 €, wo noch nicht ganz klar ist, wie viel Student A davon zahlen muss.

PS: Student A hat in der ersten Wohnung zeitweise und in der 2. Wohnung komplett mit einer weiteren Person zusammengewohnt, die bereits die Gebühren an den Beitragsservice gezahlt hat. Student A hat die GEZ darauf hingewiesen, jedoch ohne konkret die Beitragsnummer des Mitbewohners zu nennen. Aktuell wartet Student A darauf, eine korrekte Rechnung von der GEZ zu erhalten und denkt darüber nach, die Gebühren in Raten zu zahlen. Er hätte dies auch schon telefonisch mit der GEZ geklärt, aber leider verfügt diese nicht über eine kostenlose Nummer, deswegen muss der Brief, den Student A sowieso geschickt hat, erstmal reichen.

Fortsetzung folgt bei Bedarf.


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