mebucom.de, 08.12.2018
Dieser Fehlbetrag kann mit den Mitteln aus der sogenannten Beitragsrücklage ausgeglichen werden, welche die Rundfunkanstalten seit der Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf die Haushaltsabgabe bilden mussten. [...]
Dieser kann nur durch eine Entnahme aus den Ansparungen aufgefangen werden, die zwischen 2013 bis 2016 gebildet worden sind. […]
Befreiung von Nebenwohnungen von der Beitragspflicht noch nicht enthalten, da sie zum Planungszeitpunkt noch nicht berechnet werden konnten. […]
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https://mebucom.de/news-detail/business/br-plant-mit-weiteren-einsparungen.html
Was die nicht alle so schreiben!? Das stimmt doch garnicht!??
Und warschweinlich gibt es jetzt mehr Nebenwohnungen als Hauptwohnungen!
Ohmanoman
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze! ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis