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Autor Thema: M. Dreyer: „Es geht um relative Beitragsstabilität“  (Gelesen 2928 mal)

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Medienpolitik.net, 19.11.2018

„Es geht um relative Beitragsstabilität“

Die Bundesländer wollen zur künftigen Ausgestaltung des Auftrags von ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zur nächsten Sitzung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 5. Dezember 2018 ein Eckpunktepapier erarbeiten. In einem medienpolitik.net-Interview bekräftigte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer diesen Zeitplan. Zugleich machte sie deutlich, „dass ein neues Konzept einer etwaigen verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe Stand halten müsse“. Bei der Regelung der Finanzierung gehe es, so Dreyer, um „die Frage einer relativen Beitragsstabilität.“ Es ist zu erwarten, dass bei der künftigen Finanzierung ein Indexmodell vorgeschlagen wird und der Auftrag ohne Quotierung stärker fokussiert wird, ohne die Breite des Angebotes zu beschränken.

Interview mit Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz

Zitat
medienpolitik.net: Frau Dreyer, Sie haben gesagt, dass die Länder für die Finanzierung und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Dezember 2018 ein einheitliches Eckpunktepapier vorlegen werden. Was macht Sie so sicher, da gegenwärtig zwei sehr unterschiedliche Konzepte existieren?

Dreyer: Ich bin optimistisch, dass die Länder für die Finanzierung und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Dezember 2018 ein Eckpunktepapier vorlegen werden. Es ist üblich, dass auf dem Weg zu einer Lösung unterschiedliche Ideen und Konzepte diskutiert werden. Ich erinnere nur an den Weg zum Wechsel von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Es geht jetzt darum, in einem konstruktiven Austausch verschiedene Optionen zu diskutieren und schließlich einen Lösungsweg zu finden.
[…]

medienpolitik.net: Ziel der Gründung der Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ im März 2016 war es, den Rundfunkbeitrag auch ab 2021 bei 17,50 Euro stabil zu halten. Wird das gelingen?

Dreyer: Das Ziel der Beitragsstabilität ist von großer Bedeutung, insbesondere ist sie wichtig, für die Akzeptanz unseres Rundfunksystems, sie lässt sich aber nicht auf eine Zahl reduzieren. Der für die Auftragserfüllung notwendige Finanzbedarf bestimmt (mittelbar) über die Beitragshöhe und nicht umgekehrt. Wenn wir also von Beitragsstabilität reden, dürfen wir nicht vergessen, dass sich einerseits die Rahmenbedingungen der Auftragserfüllung weiterentwickeln und andererseits auch bei gleichbleibenden Bedingungen der Kostenaufwand für ein Angebot steigt. Deshalb geht es letztlich um die Frage einer relativen Beitragsstabilität.

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/11/medienpolitikes-geht-um-relative-beitragsstabilitaet/


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Nur so viel: Es ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass ein neues Konzept einer etwaigen verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe Stand halten muss."
Aus aktuellem Anlaß könnte man nun behaupten, ein Ja zum neuen Konzept vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, selbst wenn es verfassungswidrig wäre (wie das aktuelle Bruder-Urteil beweist), ist dem ÖRR so gut wie sicher.

Auf der anderen Seite kann eine Prüfung eines neuen Konzeptes auch den Anlaß für die Bürgerinnen und Bürger bieten, ihre Zwangsbeitragspflicht bei einem neuen Konzept in Frage zu stellen und bis zum Ergebnis der Prüfung ihre Zahlungen einzustellen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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