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Autor Thema: Wilhelm fordert klare Entscheidung über die gesellschaftspolitische Rolle des ör  (Gelesen 2608 mal)

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Medienpolitik.net, 27.11.2018

ARD-Vorsitzender fordert klare Entscheidung über die gesellschaftspolitische Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hält in einem medienpolitik.net-Gespräch sowohl die Vorschläge für eine Indexierung des Rundfunkbeitrags als auch eine Budgetierung für sinnvoll, wenn die Vorgaben der Rechtsprechung zu Artikel 5 GG beachtet werden. Kritisch sieht er dagegen die Flexibilisierung des Auftrages. „Ferner überschreiten Überlegungen, den Rundfunk in seinem Auftrag einzuschränken, meines Erachtens klar die Grenzen“, betont Wilhelm. Der Ausgangspunkt für eine Indexierung des Rundfunkbeitrags müsse auf jeden Fall auf Grundlage einer Bedarfsanmeldung bei der KEF basieren. Eine willkürliche politische Festsetzung würde Artikel 5 GG widersprechen. Die Finanzierung zu entpolitisieren, entspräche dem Verfassungsrecht, den Auftrag zu entpolitisieren, widerspräche dagegen dem Verfassungsrecht. Es sei das Privileg des Gesetzgebers, im verfassungsrechtlichen Rahmen zu entscheiden, welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk es geben soll

Interview mit Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und Intendant des Bayerischen Rundfunks

Zitat
medienpolitik.net: Herr Wilhelm, in diesem Jahr sind einige wichtige Entscheidungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefallen. Bei welcher haben Sie am meisten aufgeatmet?

Wilhelm: Da fällt die Auswahl schwer. Wir hatten das Referendum in der Schweiz, bei dem sich die Bevölkerung am Ende klar für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen hat. Das war ein wichtiges Signal für die ungebrochene gesellschaftliche Akzeptanz und die Bedeutung unabhängiger, gemeinwohlorientierter Medien, auch über die Schweiz hinaus. Dann gab es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rundfunkfinanzierung, mit einem für uns positiven Resultat, bei dem auch unser gesetzlicher, ungeteilter Auftrag bestätigt wurde. Zudem konnten wir die Streitigkeiten mit den Verlegern beenden, und die Länder so einen neuen Telemedienauftrag auf den Weg bringen, der für uns eine Reihe wichtiger Vorteile enthält. Darüber hinaus freue ich mich, dass das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Medien und das Ansehen der klassischen Medien insgesamt wieder gewachsen sind. Viele Menschen schätzen, dass ARD und ZDF ihnen etwas bieten, das es an anderer Stelle so nicht gibt.

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/11/beide-konzepte-sind-vorstellbar/


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Zitat
... den Auftrag zu entpolitisieren, widerspräche dagegen dem Verfassungsrecht.

In Art. 5 des  Grundgesetz wird nur die "Freiheit des Rundfunks" garantiert. Ein (politischer) Auftrag wird dort nicht beschrieben. Ebenfalls findet sich dort keine Festlegung, wie der Rundfunk organisiert sein soll. Von einem "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" findet sich im Grundgesetz keine Silbe !


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