Hallo zusammen,
in einem fiktiven Fall könnte heute mit der Post eine Vollstreckungsankündigung eingetrudelt sein, die eine Forderung (Rundfunk von 01.2013 bis 03.2014) von 297,70 Euro gelten machen möchte; sollte Person A diesen Betrag nicht bis zum 17.12.2018 überweisen, dann drohen ganz schlimme Dinge wie Kontopfändung usw ...
Jetzt findet Person A die Angelegenheit merkwürdig, da sie am Juni 2015 Klage beim Verwaltungsgericht FFM eingereicht hatte, und es danach einen Beschluss von diesem Verwaltungsgericht gegeben haben könnte, das Verfahren bis zu einer "höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen".
Es könnte dann noch einmal im November 2017 einen Bettelbrief der LRA gegeben haben, aber auch mit dem Hinweis, dass "Wir informieren Sie, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Beendigung des derzeit laufenden gerichtlichen Verfahrens abgesehen wird."
Darauf könnte auch fristgerecht widersprochen worden sein, anschließend Funkstille.
Bis dato hatte Person A nun weder vom Verwaltungsgericht FFM etwas gehört, auch sonst keine Schreiben oder Mahnungen oder ähnliche Maßnahmen.
Wie könnte Person A am besten vorgehen?
Wäre denn das gerichtliche Verfahren mit dem Bruderurteil Kirchhof automatisch beendet, oder müsste da nicht etwas vom Verwaltungsgericht FFM kommen?
So etwas irritiert ist Person A dann schon, da sie zumindest erwartet hätte, dass ein Gesamtgebührenbescheid, fein säuberlich getrennt die Rundfunkgebühren ab 2013 bis jetzt, getrennt davon etwaige Mahngebühren auflistet - und dieses mit einer erneuten Zahlungsaufforderung verbindet.
Mit bestem Gruß,
Ketzerkater
Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.